Volker Beck gilt gemeinhin als linker Grüner. Seit langem setzt sich der Abgeordnete, der vehement für die Gleichberechtigung Homosexueller streitet, mit dem Thema Rechtsextremismus auseinander. Von ihm wäre zu erwarten, dass er mit Verve für ein NPD-Verbot wirbt. Doch das Gegenteil ist der Fall.
Beck warnt seit Wochen vor einem Scheitern des Verbotsverfahrens. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte setzt für ein Parteiverbot hohe Hürden“, sagt der Jurist. Es komme dort nicht auf die Haltung einer Partei an, sondern darauf, dass sie tatsächlich Demokratie und Rechtsstaat akut gefährde. „Im Falle der NPD, die bundesweit eine Zustimmung von ein bis zwei Prozent erreicht, kann man das vielleicht nur glaubhaft machen, wenn der Nachweis einer Verantwortlichkeit der NPD für die NSU-Terrortaten gelingt“, sagt Beck. Das aber sehen die Ermittler, allen voran Generalbundesanwalt Harald Range, bisher nicht.
Allein die SPD ist uneingeschränkt dafür
Der Grüne, parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion, steht mit seiner Skepsis im Bundestag nicht allein. Auch die Union, die FDP und Teile der Linkspartei haben Bedenken, dass der Verbotsantrag zum Erfolg führt. Kürzlich waren in einer Sitzung des Innenausschusses allein die Abgeordneten der SPD uneingeschränkt dafür, den Weg des Verbotsverfahrens zu gehen. Das ist erstaunlich, schließlich haben sich alle Ministerpräsidenten vor Wochen einstimmig darauf geeinigt, in einem zweiten Anlauf ein Verbot der NPD in Karlsruhe anzustreben.
Die Gründe, warum die Fachpolitiker im Bundestag das anders sehen, sind unterschiedlich. In der Union sind es vor allem Bedenken, ob ein Verbotsverfahren von Erfolg gekrönt sein wird. „Der politische Wille, zu einem Verbot der NPD zu kommen, ersetzt keinen Beweis vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagt der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger. Die wichtigsten Beweise könnten erst von April an gesammelt werden, weil erst jetzt, wie von Karlsruhe gefordert, die V-Leute in den NPD-Führungsgremien abgeschaltet werden. Die Innenminister müssten zum Jahresende sagen, ob diese Beweise vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausreichen. „Jede frühere Festlegung wäre mit Blick auf ein mögliches Scheitern eines Verbotsverfahrens unverantwortlich“, warnt Binninger.
Sammelbecken für Neonazis
Ähnlich sieht es Gisela Piltz, Fachfrau für Innenpolitik in der FDP-Fraktion. „Über mögliche Anträge ans Verfassungsgericht zu reden hieße, über ungelegte Eier zu reden“, sagt sie. Zwar sei die NPD „ganz klar von einer verfassungsfeindlichen und menschenverachtenden Ideologie getragen“. Doch müsse man sorgfältig abwägen, ob ein Verbot gelingen könne. „Mit einem Verbotsverfahren, das scheitert, würde aber erreicht, was niemand will, nämlich am Ende eine Stärkung der NPD.“
Gerade im linken Spektrum, bei dem Grünen Beck und dem Innenpolitiker der Linkspartei Jan Korte, kommt Grundsätzliches ins Spiel. Beide stellen die Zweckmäßigkeit von Parteiverboten in Frage, wenn es darum geht, Rechtsextremismus zu bekämpfen. Die NPD sei auch deswegen relativ stark geworden, weil sie nach dem Verbot anderer rechtsextremistischer Organisationen zum Sammelbecken für Neonazis geworden sei. Auch nach einem Verbot der NPD, sagt Beck, würden sich die rechtsextremistischen Aktivisten und Kameradschaften in neuen Organisationen zusammenfinden. „Ich erwarte mir deshalb nicht allzu viel von einem Verbot für einen erfolgreichen Kampf gegen Rechtsextremismus. Die Verbotsdiskussion lenkt hier eher ab.“
„Grundsätzliche Fragwürdigkeit von Parteiverboten“
Korte sieht eine „grundsätzliche Fragwürdigkeit von Parteiverboten“. Wie Beck weist er darauf hin, dass die Möglichkeit zum Parteienverbot im Grundgesetz „in einer historischen Ausnahmesituation entstanden ist“; Ziel sei ein Verbot der Wiederbetätigung der NSDAP gewesen. Heute hält er es für fragwürdig, wenn man den Kampf gegen eine menschenverachtende Ideologie an den Staat delegieren wolle.
Wenn es zu einem Verbotsverfahren kommen sollte, dann sollten, so fordert die FDP-Frau Piltz, Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung gemeinsam einen Antrag in Karlsruhe stellen, so wie es beim ersten Verfahren der Fall war. „Wenn es zu einem neuen Verbotsverfahren kommen sollte, dann müssen natürlich alle Verfassungsorgane zusammenstehen und an einem Strang ziehen“, sagt Piltz.
Volker Beck sieht das anders. Er will den Bundestag nicht in Haftung nehmen lassen für Dinge, die die Exekutive in Bund und Ländern betreibt. „Wenn die Bundesregierung zu der Überzeugung kommt, dass ein Verbotsverfahren erfolgreich sein kann, dann muss sie es initiieren und verantworten. Der Bundestag kann gar nicht beurteilen, inwieweit Beweise durch die V-Leute-Problematik vergiftet sind. Das haben wir 2003 leidvoll erfahren“, sagt Beck. Einen Reinfall wie vor neun Jahren will der Grüne nicht mehr mit verantworten. Die Hand für einen NPD-Verbotsantrag will er deswegen auch nicht mehr heben. „Nach der Erfahrung des 2003 gescheiterten Verbotsverfahrens möchte ich eigentlich nicht noch einmal über einen solchen Antrag abstimmen, dessen Beweiskraft nur die Exekutive wirklich beurteilen kann“, sagt Beck.
@Karola Schramm. Kleiner Excurs gefällig bezogen auf "Die
Linken"(zuvor PDS- SED)
Peter Herbeck M.A. (peterherbeck)
- 09.04.2012, 19:13 Uhr
Konsequente Solidarität mit den Opfern ist besser und wirksamer
Karola Schramm (Alorak)
- 09.04.2012, 17:04 Uhr
„Freiheitliche demokratische Grundordnung“ Grundlage
für ein Verbot d. d. Bundesverfassungsgericht
Peter Herbeck M.A. (peterherbeck)
- 09.04.2012, 12:14 Uhr
Fragen über Fragen
harm zorc (toughdown)
- 09.04.2012, 10:56 Uhr
Es ist richtig sich klar gegen Rechtsextreme Nazis und Antisemiten zu stellen.
B Wagner (BeWagner)
- 09.04.2012, 10:56 Uhr