Seit Monaten liegen die Akten beim Generalbundesanwalt. Mehr als tausend Seiten, sauber dokumentiert in Dutzenden von Ordnern. Es sind Tatortbilder, Vernehmungsprotokolle, ballistische Gutachten und seitenweise Ermittlungsbericht, die verdeutlichen, dass der Fall Andreas T. nach wie vor mehr ist als eine Randnotiz bei den Ermittlungen gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU). Belege dafür, dass der frühere hessische Verfassungsschützer mit der Mordserie der Zwickauer Terrorzelle in Verbindung steht, gibt es bis heute nicht. Aber dennoch lassen die Fragen, die sich in dem Fall stellen, den damaligen Ermittlern und nun auch den Obleuten im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages keine Ruhe.
Das mag vor allem an der Brisanz liegen, die dieser Fall mit sich bringt: Der Verfassungsschützer, der inzwischen aus dem Dienst entlassen ist, befand sich ausgerechnet am Nachmittag des 6. April 2006 in dem Kasseler Internetcafé an der Holländischen Straße, als der Deutsch-Türke Halit Yozgat, der als neuntes NSU-Opfer gilt, erschossen worden war. T. galt damals als Verdächtiger, dann wurde er vorübergehend sogar als Beschuldigter geführt. Ermittler sagen bis heute, seine Aussagen seien damals in Teilen nicht glaubhaft gewesen. Diese Einschätzung wird nach wie vor auch von dem damaligen Chefermittler, Gerald Hoffmann, geteilt. Und sie wiegt schwer.
Immer nur scheibchenweise
Der Fall zeigt aber auch, wie leicht sich der Nährboden für Verschwörungstheorien bereiten lässt, wenn mögliche Zufälle zusammenkommen und wenn Informationen nicht von Anfang an offengelegt werden, sondern immer nur scheibchenweise, wie es in diesem Fall geschehen ist. So war Andreas T. nicht nur irgendein Außendienstmitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes, sondern V-Mann-Führer. Im April 2006 war er für fünf Quellen zuständig, eine davon aus dem Rechtsextremismus. Mit dieser Quelle hatte er an jenem 6. April telefonischen Kontakt. Etwa eine Stunde, bevor er das Internetcafé aufsuchte.
Laut den Ermittlungsberichten hatte T. den kleinen Laden an der mehrspurigen Durchgangsstraße gegen 16.50 Uhr betreten. Kurz darauf soll er sich an einem der Computerterminals eingeloggt haben. Zu diesem Zeitpunkt waren fünf weitere Personen in dem Raum. Drei Männer, darunter zwei Jugendliche, sowie eine Frau mit Kind. Etwa zehn Minuten lang surfte T. im Internet, um 17.01 Uhr soll er plötzlich aufgestanden sein und das Café verlassen haben. Bis heute ist unklar, ob Halit Yozgat zu diesem Zeitpunkt schon tot war. T. selbst hatte in seiner Vernehmung damals ausgesagt, er habe weder Schüsse gehört noch beim Hinausgehen die Leiche gesehen. So habe er das 50-Cent-Stück als Bezahlung für die Nutzung des Computers kurzerhand auf den Tresen gelegt und das Café verlassen.
„Enge zeitliche Nähe“ zwischen Schüssen und T.’s Verlassen des Cafés
Die Polizei rekonstruierte den Ablauf später minutiös. Dabei fanden die Ermittler heraus, dass es eine „enge zeitliche Nähe“ zwischen den Schüssen und dem Verlassen des Cafés gegeben habe. Obwohl die Staatsanwaltschaft Kassel damals die Aussage des Verfassungsschützers, er habe von der Tat nichts mitbekommen, nicht widerlegen konnte, ging die Polizei damals davon aus, dass sich T. noch in dem Café befand, als die Schüsse fielen. Der Leitende Kriminaldirektor Hoffmann sagte vergangene Woche vor dem NSU-Untersuchungsausschuss, seiner Einschätzung nach hätte T., zumal er Waffenfachmann gewesen sei, die Schüsse hören und in der Enge des Raumes geradezu über die Leiche stolpern müssen. Alles andere sei nicht glaubhaft. Die anderen Zeugen hätten einen „dumpfen Knall“ gehört, der geklungen haben soll wie das „Zerplatzen eines Luftballons“. Erschwerend sei später die Tatsache hinzugekommen, dass im Haus des Beamten mehrere Waffen gefunden wurden sowie ein Buch über Serienmorde und Dokumente, die sich mit dem Dritten Reich befassen, unter anderem Abschriften aus Hitlers „Mein Kampf“. T. sagte später, er habe sich lediglich in seiner Jugendzeit mit der Materie befasst.
Entlastend wirkte sich für den Verfassungsschützer aus, dass die Ermittler das Leben des Beamten von Grund auf durchleuchteten, ohne dass sie irgendwelche Hinweise darauf fanden, dass T. oder die Quelle, mit der er telefonierte, mit der Mordserie in Verbindung steht. Sie sahen Reisekostenabrechnungen und Reisebücher ein, durchsuchten sein Mobiltelefon. Sie schalteten sogar Telefonüberwachungen und setzen verdeckte Ermittler ein, ohne dass sich der Verdacht gegen T. erhärtete.
„Wir hätten gerne mit der Quelle gesprochen“
Den V-Mann allerdings konnten die Ermittler damals nicht vernehmen - was nun weitere Spekulationen nach sich zieht und wofür sich der damalige Verfassungsschutzpräsident Lutz Irrgang im September vor dem NSU-Untersuchungsausschuss wird rechtfertigen müssen. „Wir hätten gerne mit der Quelle gesprochen, aber das wurde abgelehnt“, sagte Ermittler Hoffmann vor dem NSU-Ausschuss aus. Stattdessen einigte man sich, dem Landesamt für Verfassungsschutz einen Fragebogen zu senden, der am 22. November 2006 in der Behörde einging, beantwortet wurde und am 9. Januar 2007 wieder an die Ermittler zurückgesendet worden war. Für die Ermittler war das damals die einzige Möglichkeit, überhaupt an Aussagen der betreffenden Quelle zu kommen. Zufrieden waren sie nicht. Kurz darauf wurde der Verdacht gegen T. und seine Quelle zu den Akten gelegt. Dennoch sagt Kriminalist Hoffmann: „Der Eindruck bleibt, dass damals nicht alles preisgegeben wurde.“ Leise Kritik am inzwischen pensionierten Verfassungsschutzpräsidenten Irrgang schwingt mit.
Aber offenbar haben die Behörden daraus gelernt. Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte zu Beginn der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zugesagt, alle Akten offenzulegen und bei der Aufklärung der Mordserie zu helfen. Aus Ermittlerkreisen heißt es, der Minister habe Wort gehalten. Die Akten aus Hessen seien zügig übergeben worden. Auch die Zusammenarbeit mit dem hessischen Landesamt für Verfassungsschutz gestalte sich „äußerst kooperativ“.
Bei allem Respekt
Thomas Schneider (tomtom44)
- 05.07.2012, 20:07 Uhr