Die Aussage von Gerald Hoffmann dürfte dem früheren hessischen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) im November noch einen unangenehmen Termin in Berlin bescheren. Der Leitende Kriminaldirektor im Polizeipräsidium Nordhessen hatte am vergangenen Donnerstag vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags über die mangelnde Kooperationsbereitschaft des damaligen hessischen Verfassungsschutz-Direktors Lutz Irrgang bei der Aufklärung des Mordes an dem türkischstämmigen Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat am 6. April 2006 berichtet. Bouffier war damals Irrgangs Dienstherr. Eine Befragung Bouffiers zu diesem Vorwurf, aber auch zu anderen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der von den NSU-Terroristen begangenen Tat, halten Ausschussmitglieder deshalb für sinnvoll.
Vor Bouffier soll dem Vernehmen nach im Oktober Irrgang vernommen werden. Dessen ursprünglich am Donnerstag geplante Befragung musste kurzfristig abgesagt werden, weil die von Hessen angeforderten Akten zu dem Kasseler NSU-Mord, darunter rund 1000 Seiten als vertraulich klassifizierte Papiere, erst am Dienstagabend eintrafen. Die für die gezielte Befragung Irrgangs notwendige Lektüre der Akten konnten die Ausschussmitglieder unter Vorsitz des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy nicht mehr leisten. Über das Verhalten der hessischen Sicherheitsbehörden waren etliche Ausschussmitglieder deshalb fraktionsübergreifend „stinksauer“, wie es aus Bundestagskreisen hieß. Im hessischen Innenministerium weist man den Vorwurf der Aktenverschleppung zurück - Edathy habe erst am 29. Mai schriftlich die Akten angefordert.
Spitzname: „Kleiner Adolf“
Der Mord an dem damals 21 Jahre alten Yozgat hatte die Ermittler der länderübergreifenden Sonderkommission „Bosporus“ schon 2006 elektrisiert, weil sich angeblich kurz vor der Tat der damalige Verfassungsschutzbeamte und V-Mann-Führer im rechtsextremen Milieu, Andreas T., in dem Internet-Cafe aufhielt. Als einziger von sechs zur Tatzeit anwesenden Besuchern hatte sich T. nicht bei der Polizei als Zeuge gemeldet und sich damit verdächtig gemacht. Gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sagte T. damals aus, er habe sich als Stammkunde öfter in dem Cafe aufgehalten, um ungestört in Partnertauschbörsen chatten zu können. Gut eine Minute vor dem tödlichen Schuss auf Yozgat habe er das Lokal verlassen.
Nach der Aufdeckung der Mordserie der Zwickauer Terrorzelle wurde aus hessischen Landtagskreisen bekannt, dass Verfassungsschützer T. in Jugendjahren Dokumente aus der NS-Zeit handschriftlich kopierte. In seinem Heimatdorf in Nordhessen soll T. wegen seines Interesses am „Dritten Reich“ den Spitznamen „kleiner Adolf“ gehabt haben. Beweise für eine Verwicklung in den Kasseler NSU-Mord fanden sich jedoch weder 2006 noch fünf Jahre später. Gerne hätten die Staatsanwaltschaft und der Kripo-Ermittler Hofmann vor sechs Jahren aber auch einen in Kassel stadtbekannten Rechtsextremisten und V-Mann des Verfassungsschutzes persönlich vernommen, mit dem T. etwa 20 Minuten nach dem Mord eine Viertelstunde lang per Mobiltelefon sprach.
Schriftliche Fragen nach einem Jahr beantwortet
Doch Irrgang und sein Vorgesetzter Bouffier schmetterten Anfragen der Ermittler ab, wie im Ausschuss bekannt wurde. Dort wurde auf einen Aktenvermerk aus dem Landespolizeipräsidium vom 13. Juli 2006 verwiesen. Daraus geht hervor, dass der damalige bayerische Innenminister Beckstein (CSU) seinen Amtskollegen Bouffier in einem Telefonat um eine Aussagegenehmigung für den zwischenzeitlich als tatverdächtigen V-Mann bat, die dieser aber ablehnte. „Bouffier hat Beckstein in dem Gespräch klar gesagt, dass es dringende Gründe für einen Quellenschutz gibt“, sagte der hessische Regierungssprecher Michael Bußer dieser Zeitung.
Stattdessen begnügte sich die Staatsanwaltschaft nach Angaben des innenpolitischen Sprechers der hessischen Grünen-Fraktion, Jürgen Frömmrich, mit einem schriftlichen Fragenkatalog an den V-Mann, der erst ein Jahr später beantwortet worden sei. Für einen „erfahrenen Kriminalbeamten“ wie Hoffmann wäre es jedoch wichtig gewesen, jenen Zeugen persönlich zu verhören. „Nur so lassen sich dessen Glaubwürdigkeit einschätzen und mögliche Widersprüche aufdecken“, meint Frömmrich.
Edathy: Bouffier verhinderte Strafverfolgung
Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD) warf Bouffier am Dienstag vor, sich in dieser Frage zu Unrecht auf die Seite des Verfassungsschutzes gestellt zu haben. Die Weitergabe der gewünschten Informationen des Nachrichtendienstes an die Polizei sei „mit der Begründung abgelehnt worden, das sei nur ein Mordfall. Das sei nicht wichtig genug, dass der Verfassungsschutz der Polizei helfen muss.“ Am Ende sei die Entscheidung von Bouffier gefällt worden, „und der hat es so gesehen, wie der Verfassungsschutz. Und das ist, ehrlich gesagt, die Verhinderung von Strafverfolgung im Amt“.
Auch Chef-Ermittler Hoffmann deutete in seiner Aussage an, dass es nach wie vor Fragen im Zusammenhang mit der Rolle des ehemaligen hessischen Verfassungsschützers gebe, der sich damals am Tatort aufgehalten hatte. Der Polizist sagte, die Angabe, T. habe von dem Mord nichts mitbekommen, sei damals nicht glaubwürdig gewesen. Seiner Überzeugung nach müsse T. den Schuss wie die anderen Zeugen als „Knallgeräusch“ wahrgenommen und die Leiche des Opfers gesehen haben.
bouffi, bouffie = schwülstig
Frank Sperling (Auch-Ein-Buerger)
- 03.07.2012, 15:03 Uhr
Der Untersuchungsausschuss
eduard kramer (illampu)
- 03.07.2012, 14:25 Uhr
Der Obermauschler
Stefan Räbiger (Nafets25X3)
- 03.07.2012, 12:29 Uhr
Es ist also nicht so wichtig, daß Morde aufgeklärt werden...
Julia K. (Julia_K2010)
- 03.07.2012, 12:14 Uhr
das Kasperltheather geht weiter
Erwin Steinhauer (hauer2)
- 03.07.2012, 12:11 Uhr