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NPD-Verbotsantrag Möglicherweise verfassungsfeindlich

 ·  Um einen Triumph für die NPD zu vermeiden, will Innenminister Friedrich die Entscheidung über einen Verbotsantrag vertagen. Eine Wartezeit von sechs Monaten gilt als Mindestfrist nach einem - zumindest partiellen - Abbruch der Kontakte zu Informanten der Verfassungsschutzämter.

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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
© dapd
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