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Mittwoch, 19. Juni 2013
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NPD-Verbot Kritik an Haltung der Regierung

 ·  Die Entscheidung der Bundesregierung, keinen eigenen NPD-Verbotsantrag zu stellen, stößt auf Verärgerung bei SPD, Landespolitikern und dem Zentralrat der Juden. Debattiert wird nun über einen Antrag des Bundestags.

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© ddp images/dapd/Yero Adugna Etic Beurteilen Erfolgsaussichten in Karlsruhe skeptisch: Friedrich, Rösler, Merkel

Mit Verärgerung haben SPD, Landespolitiker und auch der Zentralrat der Juden in Deutschland auf die Entscheidung der Bundesregierung reagiert, keinen eigenen Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Der SPD-Politiker Thomas Oppermann kritisierte die Entscheidung, die am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll: „Es ist unerträglich, wenn Bundeskanzlerin Merkel die gesamte Verantwortung auf die Länder schiebt. Wir brauchen die Geschlossenheit der Demokraten gegen die NPD.“ Hamburgs erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sagte nach Agenturangaben, er bedauere die Entscheidung, „allerdings kann das Verfassungsorgan Deutscher Bundestag seine Entscheidung unabhängig von der Bundesregierung treffen.“

Dies rasch zu tun forderte der Vorsitzende des Innenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU), der angesichts von Befürwortern und Gegnern in fast allen Fraktionen forderte, man solle „den Fraktionszwang bei dieser Entscheidung aufheben“. Der Vorsitzende des Zentralrats, Dieter Graumann sagte nach Angaben von „Handelsblatt Online“, die Entscheidung sei „ ein fatales und falsches Zeichen der FDP“. Die Äußerung des FDP-Vorsitzenden, dass man „Dummheit nicht verbieten“ könne, sei falsch und geradezu gefährlich verharmlosend. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), der ein engagierter Befürworter des Verbotsverfahrens ist, äußerte im Berliner „Tagesspiegel“: „Wenn Herr Minister Rösler sagt, Dummheit könne man nicht verbieten, sage ich: Dummheit kann man tatsächlich nicht verbieten.“

Neben den FDP-Ministern hat sich in den vergangenen Wochen insbesondere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) immer wieder skeptisch bis ablehnend zu einem Verbotsantrag geäußert. Friedrich hatte als Begründung hohe Prozessrisiken ins Feld geführt und die Ansicht vertreten, die NPD sei eine sieche Partei, der durch ein Verbotsverfahren eine Bühne geboten werde. Nach Einschätzungen von Verfassungsrechtlern könnte bei einem Verbotsverfahren eine Hauptrolle die Frage spielen, ob es verhältnismäßig sei, eine Partei zu verbieten, die bei Wahlen zuletzt überwiegend vollkommen erfolglos ist. Friedrich hatte vergangenen Woche der Deutschen Presseagentur gesagt: „Ich habe von Anfang auf die hohen Hürden eines Parteiverbots hingewiesen“ und hinzugefügt: „Ich habe der Bundesregierung nie empfohlen, einen solchen Antrag zu stellen.“ Friedrich war bei seiner Auffassung geblieben, auch gegen die Voten der Innenministerkonferenz (IMK) und seiner Parteifreunde, des CSU-Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, sowie des bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Heterogene Ansichten in den Fraktionen

Im Bundesinnen- sowie im Bundesjustizministerium hatte man außerdem sorgfältig auf Signale aus dem Bundesverfassungsgericht geachtet und diese so gedeutet, dass die eigenen Bedenken dabei eher gestärkt als abgeschwächt wurden. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember nach einem entsprechenden einmütigen IMK-Beschluss einen Verbotsantrag in Aussicht gestellt, an dem unterdessen gearbeitet wird. Der Antrag soll Ende Juni vorliegen, wie vergangene Woche bei einer Ministerpräsidentenkonferenz zu erfahren war.

Nach einer Beschlussvorlage für das Kabinett will die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesrates „mit Respekt zur Kenntnis“ nehmen. Man wolle die Materialsammlung gegen die NPD fortsetzen, die sich unter anderem auf Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz stützt, halte aber „einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag für nicht erforderlich“. Ungeachtet dessen sei die Bekämpfung und Ächtung des Rechtsextremismus, der sich auch in den von der NPD verfolgten verfassungsfeindlichen Zielen zeige, eine politische und gesellschaftliche Daueraufgabe. Rechtsextremismus dürfe in der Gesellschaft keinen Platz haben, zu seiner Bekämpfung wolle man alles erforderliche auch künftig tun.

Der Bundestag hatte nach dem Wunsch der Fraktionen die Entscheidung der Bundesregierung abwarten wollen. In allen Fraktionen, abgesehen von der SPD, gibt es aber neben Befürwortern auch zahlreiche Gegner eines Verbotsantrags. Aus diesem Grunde fiele es Union, FDP, Grünen und Linkspartei wohl schwer, ihre Fraktionen auf ein jeweils einheitliches Abstimmungsverhalten festzulegen.

Ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD hatten 2001 Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam angestrengt. Es war seinerzeit wegen des Umgangs mit staatlichen Informanten („V-Leuten“) in der Partei im Jahr 2003 gescheitert.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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