16.01.2012 · Innenminister Friedrich (CSU) und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) haben sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, um künftig tausende gewaltbereite Rechtsextremisten in einer zentralen Datei erfassen zu können.
Das Bundeskabinett soll am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Errichtung einer „Nazi-Datei“ beschließen. Darauf haben sich Innenminister Friedrich (CSU) und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verständigt. Mit der Datei soll der zuletzt als unzureichend kritisierte Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Verfassungsschützämtern von Bund und Ländern verbessert werden.
Laut dem Gesetzentwurf soll die Datei mehrere tausend Personen aus dem rechtsextremen Milieu umfassen, bei denen „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie rechtsextremistische Bestrebungen verfolgen und in Verbindung damit zur Gewalt aufrufen, die Anwendung von rechtsextremistisch begründeter Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange unterstützen, vorbereiten oder durch ihre Tätigkeit vorsätzlich hervorrufen“. Mit dieser Formulierung sollen auch Hinterleute rechtsextremer Gewalt erfasst werden, wenn sie einen aktiven Beitrag zu Straftaten leisten. Nach einem internen Papier des Justizministeriums bleiben Personen ausgenommen, „die rechtsextreme Gewalttaten nur gutheißen und rein verbal befürworten“
Nach eigener Darstellung hat sich das Justizministerium gegenüber dem Innenministerium in den Verhandlungen in allen Punkten durchgesetzt. Zum Beispiel habe das Innenministerium alle Forderungen fallen gelassen, die auf eine Ausweitung der Speicherfristen herausgelaufen wären oder auf die Ausdehnung der geheimdienstlichen Nadis-Datei oder auf die Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze. Zugestanden wurde lediglich eine, so das Justizministerium, „maßvolle Ergänzung“ der Nadis-Datei sowie eine beschränkte Projekt- und Analysefunktion der neuen Datei, die auch nach Auffassung des Justizministeriums „erforderlich ist, um Zusammenhänge aufzuspüren und Netzwerkstrukturen aufzudecken“. Allerdings soll die Regelung nach vier Jahren, also in der Mitte der nächsten Legislaturperiode, überprüft werden.
Die „Neonazi-Datei“ soll als Indexdatei geführt werden. Das bedeutet, bei der Suche nach Personen werden lediglich Grunddaten wie Geburtsname, Geburts- und Wohnort mitgeteilt sowie Angaben dazu, warum die Person in die Datei aufgenommen wurde. Details zu den Personen erhalten Ermittler nur auf Anfrage.
Fraglich ist, ob die Kriterien einer solchen „Nazi-Datei“ geeignet gewesen wären, die heute wegen der Straftaten der Zwickauer Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ inhaftierten oder beschuldigten Personen zu erfassen. So wurde nach Beate Zschäpe seit langem nicht mehr gefahndet, andere beschuldigte Unterstützer waren selbst nicht als Gewalttäter oder Drahtzieher von Gewalttaten aufgefallen. Das Justizministerium teilte mit, man sei trotz dieser Nachteile gegen die Einführung einer „Gesinnungsdatei“ gewesen, in der Personen aufgrund ihrer Überzeugungen erfasst werden.
Die beiden Minister hatten sich nach der Aufdeckung der Morde der Zwickauer Terrorgruppe im November darauf verständigt, den Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern zu verbessern. Dies sollte, so das Justizministerium, „unter besonderer Beachtung des Trennungsgebotes“ geschehen, das in der bundesdeutschen Rechtstradition die Vermischung der Tätigkeiten von Polizei und Geheimdiensten untersagt.
Die Löschung und das Auskunftsrecht von erfassten Personen soll gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen gehandhabt werden. Sowohl vom Innnen- als auch beim Justizministerium wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Löschung aus der Datei nur dann erfolgen muss, wenn über längstens zehn Jahre kein neuer Sachverhalt auftaucht oder neue Ermittlungen aufgenommen wurden.
Innenminister Friedrich widersprach den Äußerungen, das Justizministerium habe „sämtliche zentralen Forderungen“ bei den mehrwöchigen Verhandlungen durchgesetzt, nicht öffentlich. Dahinter könnte die politische Erwägung stehen, dass die FDP derzeit einen rechtspolitischen Erfolg zu ihrer eigenen Profilierung dringender benötigt als ihre Koalitionspartner von CDU und CSU.
Der neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Caffier, sagte nach Agenturangaben, er hätte sich gewünscht, dass Daten von gewaltbereiten Rechtsextremisten sowie von Befürwortern in die Datei aufgenommen werden. Diesen Wunsch hätten die Innenminister geteilt. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hatte dazu bereits im November gesagt, einen „Wünsch dir was“-Katalog wie im ersten Entwurf des Innenministeriums werde mit ihr nicht verwirklicht werden.
Von der Wiederauferstehung Ur-Deutscher Tugenden und Traditionen...
Mario Rutar (Rufaz)
- 18.01.2012, 08:16 Uhr
Jetzt können sie wohl nicht mehr anders ...!
Ulrich Stauf (DH7XU)
- 17.01.2012, 14:12 Uhr
Lächerlich !
Frank Sperling (Auch-Ein-Buerger)
- 17.01.2012, 12:57 Uhr
Nazi-Datei
gerhard Stolte (Gerhard.Stolte)
- 17.01.2012, 12:28 Uhr
... und die Nazi-Werbeagentur "ANTIFA" ???
Heinz Lindemann (HeinzSH)
- 17.01.2012, 11:37 Uhr