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Bundestag Ausschuss soll NSU-Terror untersuchen

08.01.2012 ·  Im Bundestag soll ein Ausschuss die Mordserie der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) untersuchen. Einen entsprechenden Antrag der Grünen will die SPD unterstützen. CDU und SPD wollen zusätzlich eine Bund-Länder-Kommission einrichten.

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Zur Mordserie der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) wird es im Bundestag einen Untersuchungsausschuss geben. Einen entsprechenden Antrag der Grünen will die SPD unterstützen, wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung aus den Fraktionen erfuhr. Der Ausschuss soll unter anderem ein Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung der Terrorzelle und der Aufklärung ihrer Straftaten untersuchen. Es wird erwartet, dass auch die Koalitionsparteien seiner Einsetzung zustimmen. Die Linkspartei hat sich schon dafür ausgesprochen.

CDU und SPD wollen zusätzlich eine Bund-Länder-Kommission einrichten. Darüber haben die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen, Peter Altmaier und Thomas Oppermann, eine Einigung erzielt. Die Kommission sei sinnvoll, da an der Schnittstelle zwischen Bund und Ländern die größten Probleme sichtbar geworden seien, warum die Behörden der Terrorzelle nicht habhaft werden konnten.

Nicht vor Ostern

Bedenken, ein Untersuchungsausschuss des Bundestags werde daran scheitern, dass die Bundesländer seine Zuständigkeit nicht anerkennen würden, sehen die Grünen durch eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags widerlegt. "Landesbedienstete müssten vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss genauso wie Bundesbedienstete erscheinen und aussagen", heißt es in der Einschätzung vom 15. Dezember 2011, die der F.A.S. vorliegt. Sie brauchten zwar eine Aussagegenehmigung ihres Dienstherrn, doch sei diese zu erteilen, ohne dass dem Dienstherrn ein Ermessen zustehe. Der Bundestag habe das Recht, zu untersuchen, ob Gesetze des Bundes ausreichten, richtig ausgeführt würden und ob Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen im Grundgesetz zweckmäßig zwischen Bund und Ländern verteilt seien. "Mit dieser Zielsetzung hat der Bundestag breite Möglichkeiten, Vorgänge im Bereich der Länder zu untersuchen."

In den Fraktionen geht man davon aus, dass ein Untersuchungsausschuss erst um Ostern herum seine Arbeit aufnehmen könnte, da die Formulierung seines Auftrags, die Konstituierung sowie die Heranziehung der Akten Zeit benötigen.

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