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Rechtsextremismus Sparkassen wollen keine „braunen Spendenkonten“

15.10.2007 ·  Öffentlich-rechtliche Sparkassen müssen für NPD-Gliederungen Girokonten führen - ob sie wollen oder nicht. Nun hoffen sie auf ein Gerichtsurteil, um den Imageschaden von sich abwenden zu können. Tobias Rösmann berichtet.

Von Tobias Rösmann
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Das Treffen im März 2006 verlief kurz und frostig. Was die Mitarbeiter der Ostseesparkasse in Rostock den Spitzen des NPD-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern zu sagen hatten, ließ keine Frage offen. „Wir haben der Partei untersagt, das bei uns geführte Girokonto auf ihren Flyern weiterhin als Spendenkonto zu bezeichnen“, sagt Sparkassen-Sprecherin Katrin Stüdemann.

„Für den Fall, dass sich die Partei nicht daran hält, haben wir mit Kündigung gedroht, weil wir nicht wollen, dass unser Name auf diesem Weg mit der NPD in Verbindung gebracht wird.“ Spendenkonten werden oft gebührenfrei eingerichtet, um die sammelnde Institution zu unterstützen. Diesen Eindruck wollte die Ostseesparkasse unbedingt vermeiden.

Angst vor Imageschaden

Wenige Tage später befanden sich abermals NPD-Faltblätter in den Rostocker Briefkästen. Gut sichtbar aufgedruckt: die Nummer des Spendenkontos bei der örtlichen Sparkasse. Die Bank kündigte daraufhin das Konto. Die NPD zog vor Gericht mit der Begründung, die Partei sei ohne das Konto nicht handlungsfähig. In erster Instanz vor dem Landgericht Rostock hat die Ostseesparkasse das Verfahren mittlerweile verloren. Die Bank zog vor die nächste Instanz und hofft nun auf das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock.

Dieses Urteil will auch die Frankfurter Sparkasse abwarten. Ihr war in dieser Woche von der Grünen-Fraktion im Frankfurter Rathaus vorgeworfen worden, ein „braunes Spendenkonto“ für die NPD zu führen. Erst zwei Tage zuvor hatte ein SPD-Politiker aus dem 10.000-Einwohner-Ort Wölfersheim in der Wetterau die Sparkasse Oberhessen aufgefordert, den Rechtsextremen keine Konten mehr bereitzustellen. Das positive Bild als Bank der Region werde dadurch „erheblich beschädigt“.

Willkürverbot

Große Chancen auf Erfolg vor Gericht haben die Sparkassen aber wohl nicht. Anders als private Geschäftsbanken unterliegen sie als Anstalten öffentlichen Rechts dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Willkürverbot - und sind damit in besonderem Maße an das Grundgesetz gebunden. Der Bundesgerichtshof hat das bestätigt.

Schon 2003 verwarf er die Kündigung eines NPD-Girokontos. Eine sächsische Sparkasse hatte damals angeführt, dass ihr daraus ein Imageschaden erwachse. Das Hauptargument der NPD, über deren Verbot damals heftig diskutiert wurde, lautete: Ohne Konto sei die in der Verfassung garantierte Freiheit der politischen Betätigung einer Partei nicht möglich.

Rechtsextreme Privatinitiative

Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation im Ergebnis und erklärte die Kündigung, die von der Sparkasse mit den verfassungsfeindlichen Zielen der Partei begründet worden war, für nichtig. In ihrem Urteil schrieben die Richter: „Eine Sparkasse kann ihren Girovertrag mit einer politischen Partei nicht mit der Begründung, diese verfolge verfassungsfeindliche Ziele, kündigen, solange das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Partei nicht festgestellt hat.“ Verboten aber ist die NPD bisher bekanntlich nicht.

Handeln könnte man trotzdem, findet der Vorsitzende der Frankfurter Grünen-Fraktion, Olaf Cunitz. Er hat mit einem Klick auf die Internetseite der NPD Hessen herausgefunden, dass der Landesverband für das Internet-Propaganda-Projekt „Kritische Nachrichten der Woche“ ein Spendenkonto bei der Sparkasse Frankfurt führt. Um das zu kündigen, gibt es für Cunitz ein neues Argument. Denn, so sagt er, die NPD Hessen sammele über dieses Spendenkonto für eine rechtsextreme Privatinitiative - und eben nicht für sich selbst.

„Arme Unterdrückte“?

In der Tat finden sich die Propagandasendungen auf einer anderen Internetseite als die Parolen des Landesverbands. Trotzdem sieht ein Sprecher der Frankfurter Sparkasse keine Chance, die Partei als Kundin loszuwerden. Denn es gebe nur ein einziges NPD-Konto - worauf sowohl Spenden für die „Kritischen Nachrichten der Woche“ als auch gewöhnliche Parteispenden flössen. Die Frankfurter Sparkasse wartet nun das Berufungsurteil aus Rostock ab. Ein Sprecher sagt: „Wenn wir jetzt kündigen, kriegen wir sowieso eine einstweilige Verfügung. Und die NPD stellt sich dann hin und sagt: ,Wir sind die armen Unterdrückten.'“

Rechtlich ist das Verbot der Girokonten schwierig, Wirkung zeigt das öffentliche Nachdenken über die „braunen Konten“ in jedem Fall. Die NPD ist dermaßen aufgeschreckt und durcheinander, dass die Berliner Pressestelle mittlerweile einen absurden Plan ausgeheckt hat, der der Partei sicher weiter schaden wird. Man müsse, so phantasiert die Zentrale der Rechtsextremen, „die Möglichkeit der Gründung einer eigenen Bank konkret ins Auge fassen“.

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Jahrgang 1977, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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