25.01.2005 · In der Debatte um ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD überwiegt bei SPD und CDU die Skepsis: Es sollte nur begonnen werden, wenn Aussicht auf Erfolg bestehe. CDU-Generalsekretär Kauder will NPD-Aufmärsche in Berlins Mitte verhindern.
In der Debatte um ein neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD hat Innenminister Otto Schily (SPD) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 zum Stopp des damaligen Verfahrens kritisiert.
„Bei einigen Mitgliedern des Senats hat es die irrtümliche Vorstellung gegeben, die NPD sei von Verfassungsschutz-Agenten unterwandert worden. Das ist ja schlicht falsch“, sagte Schily am Dienstag in der ARD.
Schily: „V-Leute haben sich nur Quellen erarbeitet“
Tatsächlich hätten sich Verfassungsschützer von Bund und Ländern „Quellen erarbeitet“ von Personen, die in der NPD aktiv seien. Das Innenministerium habe dem Verfassungsgericht seinerzeit auch angeboten, in angemessener Form zu informieren. „Aber das Verfahren hat das Verfassungsgericht als nicht möglich erkannt.“
Das Gericht hatte das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrebte NPD-Verbot 2003 wegen des Einsatzes von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes in der NPD gestoppt.
„Verfassungsfeinde müssen beobachtet werden““
Die Zusammensetzung des Gerichts-Senats habe sich seit der damaligen Entscheidung kaum verändert, sagte Schily. Deshalb seien die Hürden weiter vorhanden. „Das Verfassungsgericht stellt uns vor die Wahl, entweder auf nachrichtendienstliche Beobachtung der NPD zu verzichten oder auf ein Verbotsverfahren zu verzichten.“
Auf die Beobachtung einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD könne aber nicht verzichtet werden. „Denn das ist ja ein Gefahrenpotenzial und die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass der Verfassungsschutz seine Verpflichtungen wahrnimmt.“
„Neues Verbotsverfahren wird geprüft“
Deshalb müsse man sich auf die politische Auseinandersetzung mit der NPD konzentrieren und auch prüfen, ob etwa eine Verschärfung des Versammlungsrechts notwendig sei, sagte der Innenminister. Dennoch werde natürlich geprüft, ob Möglichkeiten für ein neues Verbotsverfahren bestünden.
Deshalb gebe es darüber auch keinen Streit etwa zwischen ihm und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). „Ich bin mit dem Bundeskanzler völlig einig.“ Auch der Kanzler habe erklärt, er sei sehr skeptisch, daß Chancen für ein neues Verbotsverfahren bestünden. Schröder hatte am Montag gesagt, trotz aller Skepsis untersuche die Regierung weiter alle Möglichkeiten, ein Verbot der rechtsextremen NPD zu erwirken.
NPD: Der „Bomben-Holocaust“ der Alliierten
Die Debatte um ein neues Verbotsverfahren war aufgekommen, nachdem sich die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag am Freitag geweigert hatte, an einer Schweigeminute zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus teilzunehmen. NPD-Abgeordnete hatten zudem die weitgehende Zerstörung Dresdens als „Bomben-Holocaust“ der Alliierten bezeichnet und diese „Massenmörder“ genannt.
Die Union fordert die sorgfältige Prüfung eines möglichen neuen NPD-Verbotsverfahrens. „Wenn, dann muß der Schuß sitzen“, sagte der neue CDU-Generalsekretär Volker Kauder am Dienstag in Berlin. Er machte deutlich, daß die Union einem neuerlichen Verfahren sehr zurückhaltend gegenüberstehe, doch lehne sie eine Zwischenprüfung nicht grundsätzlich ab.
Kauder: „Keine Schnellschüsse“
Sollte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) dies vorhaben, dann sei ein solcher Schritt „richtig“, sagte Kauder. Der CDU-Generalsekretär stellte sich hinter Überlegungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder, einen erneuten Verbotsantrag für die NPD zu prüfen. „Aber ich warne vor Schnellschüssen“, sagte er.
Der sächsische Innenminister Thomas de Maizière (CDU) warnt vor einem neuen NPD-Verbotsverfahren, das nur zu einer Stärkung der rechtsextremistischen Partei führen würde. „Die NPD legt es geradezu darauf an durch Provokationen aller Art, daß man gegen sie klagt“, sagte der CDU-Politiker am Dienstag im Bayerischen Rundfunk. Hinterher wolle sie dann sagen: „Seht her, diese Demokratie ist nichts wert, sie macht uns mundtot.“ Das dürfe nicht zugelassen werden.
De Maizière: NPD entlarvt sich selbst
Die NPD habe mit dem Eklat im sächsischen Landtag geholfen, sich selbst zu entlarven, fügte de Maizière hinzu. Im Wahlkampf habe sie sich als Protestpartei gegeben und so getan, als wäre sie nicht mehr verfassungsfeindlich. „Deswegen empfinde ich über diesen Skandal von letzter Woche eine Mischung aus einerseits Ekel und andererseits Erleichterung.“ Erleichterung vor allem deswegen, weil jetzt klar sei, woran man mit dieser rechten Partei im Landtag wirklich sei.
Die CDU Aufmärsche der Rechtsextremen im Zusammenhang mit Gedenktagen künftig über ein verändertes Versammlungsrecht verhindern. Der neu gewählte CDU-Generalsekretär Volker Kauder sagte am Dienstag in Berlin: „Wir dürfen nicht zulassen, daß Rechtsradikale nationale Symbole wie das Brandenburger Tor oder das Holocaust-Mahnmal für ihre Zwecke mißbrauchen.“
Eine Bannmeile im Herzen Berlins?
Zu überlegen sei, ob der „befriedete Bezirk“ um den Reichstag auf das Brandenburger Tor und das in der Nähe befindliche Holocaust-Mahnmal ausgedehnt wird. Im Gegensatz zum alten Bundestag in Bonn gibt es in Berlin rund um den Reichstag keine Bannmeile, in der Demonstrationen verboten sind. Kauder regte an, parteiübergreifend über eine Änderung des Versammlungsrechts nachzudenken. „Es wäre für mich unerträglich, wenn diese Meute durch das Brandenburger Tor zieht.“
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hält hingegen das gegenwärtige Versammlungsrecht für „ausreichend, um mit dem Rechtsextremismus auf der Straße umzugehen.“ Er sei unbesorgt, daß die am 8. Mai von der NPD geplante Demonstration zum 60. Jahrestag des Kriegsendes vor dem Brandenburger Tor mit rechtsstaatlichen Mitteln untersagt werden könne.
An diesem Donnerstag soll im Bundestag eine Gedenkstunde für die Opfer des NS-Vernichtungslagers Auschwitz stattfinden.