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Rechtsextremismus Sechs Jahre Haft für Horst Mahler

25.02.2009 ·  Das Landgericht München hat den Rechtsextremisten Horst Mahler wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der 70 Jahre alte frühere NPD-Anwalt musste sich wegen antisemitischer Hetzreden und der Verbreitung eines verbotenen Buches des Holocaust-Leugners Rudolf verantworten.

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Der Rechtsextremist und frühere Anwalt Horst Mahler ist am Mittwoch vom Landgericht München wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Mahler hatte im November 2007 Selbstanzeige erstattet wegen der Verbreitung des vom Verfassungsschutz verbotenen Buches des Holocaust-Leugners Germar Rudolf „Vorlesungen über den Holocaust“.

In dem Buch wird unter anderem der systematische Massenmord an Juden während der NS-Herrschaft in Deutschland geleugnet. Darüber hinaus verteilte Mahler laut Staatsanwaltschaft CD-ROMs mit einer Rede, in der er selbst den Holocaust als die „folgenreichste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet.

Mahlers Verteidigung hatte keine Strafmaßforderung bekanntgegeben. Sie will das Verfahren dem Verfassungsgericht vorlegen, um prüfen zu lassen, ob der Volksverhetzungsparagraf des Strafgesetzbuches, auf den sich die Anklage stützt, verfassungsgemäß ist.

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