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Rechtsextremismus „Ein Weg, der NPD endlich beizukommen“

19.11.2008 ·  Die Länder suchen nach Wegen jenseits eines Parteiverbots, um gegen die NPD vorzugehen. Niedersachsens Innenminister Schünemann schlägt vor, die Rechtsextremen von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Nötig sei dafür eine Grundgesetzänderung, erläutert er im Gespräch mit FAZ.NET.

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Die Innenminister der Länder suchen nach neuen Wegen, um gegen die NPD vorzugehen. Der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU) sagte am Mittwoch in Berlin, ein Ausschluss der rechtsextremen Partei aus der Parteienfinanzierung sei möglich. Das habe ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten gezeigt, das auf der Innenministerkonferenz in Potsdam beraten werden solle. Im Gespräch mit FAZ.NET erläutert Schünemann seinen Vorschlag. Mit ihm sprach Susanne Kusicke.

Herr Minister Schünemann, wie wollen die Innenminister der Bundesländer nach dem gescheiterten Verbotsverfahren nun weiter gegen die NPD vorgehen?

Wir brauchen jetzt unterhalb der Ebene eines Verbotsverfahrens ein milderes Mittel, mit dem wir zumindest dafür sorgen können, dass sich diese Partei nicht mehr aus Steuermitteln finanzieren kann. Die Mittel der NPD stammen derzeit zu etwa 40 Prozent aus der staatlichen Teilfinanzierung. Das von mir in Auftrag gegebene Gutachten besagt, dass es mit einer Grundgesetzänderung möglich wäre, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Es würde dann ausreichen, einer Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachzuweisen.

Welcher Art müssten diese „Bestrebungen“ sein?

Solche Bestrebungen wären gegeben, wenn eine Partei einen anderen Staat errichten und das Grundgesetz beseitigen will - ein klarer Plan oder eine Strategie müsste dagegen nicht nachgewiesen werden. Was zählt, wäre das Ziel, nicht eine schon begonnene Umsetzung. Die Schwierigkeit im NPD-Verbotsverfahren bestand ja darin, der Partei eine ,aggressiv-kämpferische‘ Betätigung nachzuweisen, denn das wäre nur mit dem Einsatz von V-Leuten möglich, und genau der war vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden.

Wie würden verfassungsfeindliche Bestrebungen der NPD dann nachgewiesen?

Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ist unstrittig; sie lässt sich durch Eigenpublikationen der Partei, durch Äußerungen ihrer Funktionäre und Anhänger und Gerichtsurteile über einzelne Personen leicht belegen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat das in seiner Begründung so gesehen.

Welche Veränderungen im Artikel 21 schlagen Sie vor?

In einem ersten Schritt müsste die Parteienfinanzierung ins Grundgesetz aufgenommen werden (die derzeit im Parteiengesetz geregelt ist, Anm. d. Red.). Dann werden Einschränkungen formuliert. Artikel 21, Absatz 1, Satz 5 hieße dann: „Eine Teilfinanzierung der allgemeinen Tätigkeit der Parteien ist zulässig.“ Der neue Satz 2 in Absatz 3 lautete: „Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, können aufgrund eines Gesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ausgeschlossen werden.“

Wie geht es dann weiter?

Wenn der Bundestagspräsident in der nächsten Legislaturperiode den Antrag der NPD prüft, kann er ihn auf dieser Grundlage ablehnen. Dagegen kann die NPD dann ruhig vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Wie sicher sind Sie, dass eine solche Formulierung Bestand hätte?

Da bin ich sehr optimistisch, denn Professor Epping hat die Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sehr detailliert ausgewertet und in seine Überlegungen mit einbezogen.

Wie schätzten Sie die Aussichten ein, die Innenminister von Ihrem Vorschlag zu überzeugen?

Es ist ein offenes Verfahren, aber im Grunde glaube ich, dass er positiv aufgenommen wird. Wir haben in der Innenministerkonferenz schon öfter über Möglichkeiten gesprochen, der NPD finanziell das Wasser abzugraben, aber keinen gangbaren Weg gefunden. Jetzt haben wir dieses Gutachten, und ich denke, es ist ein Weg, wie wir der NPD endlich beikommen können.

Das Gespräch führte Susanne Kusicke.

Quelle: FAZ.NET
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