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Rechtsextremismus Berlins Innensenator verbietet Neonazi-Organisationen

09.03.2005 ·  Seit dem Erstarken der NPD in Sachsen werden Politik und Justiz aktiv im Kampf gegen Rechtsextremismus. Nach der Verschärfung des Versammlungsrechts hat Berlins Innensenator Körting (SPD) zwei Neonazi-Kameradschaften verboten.

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Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat am Mittwoch zwei Neonazi-Organisationen verboten.

Dabei handle es sich um die „Kameradschaft Tor“ samt ihrer „Mädelgruppe“ sowie die „Berliner Alternative Süd-Ost“, teilte die Berliner Innenbehörde mit. Bei führenden Aktivisten der Gruppen seien zudem Durchsuchungen vorgenommen worden.

Horst Wessel verherrlicht

Körting wirft den Rechtsextremen vor, eine „Wesensverwandschaft mit dem Nationalsozialismus“ zu zeigen und „kämpferisch-aggressiv“ gegen die Verfassung der Bundesrepublik zu agieren. So sollen sie die Schaffung national befreiter Zonen propagiert haben.

Außerdem hätten Mitglieder der „Kameradschaft Tor“ Plakate geklebt, auf denen SA-Führer Horst Wessel verherrlicht worden sei. Die „Berliner Alternative Süd-Ost“ sei im Dezember 2004 aufgefallen, als sie vor dem Haus des Berliner Polizeidirektors Michael Knape demonstrierte und ihn damit einschüchtern wollte.

Zentralrat der Juden befürwortet neues Versammlungsrecht

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat unterdessen den am Dienstag gefundenen Kompromiß zwischen Regierung und Opposition beim Versammlungsrecht begrüßt. Er verhindere Demonstrationen, die gegen Demokratie und Minderheiten gerichtet sind, sagte Zentralrats-Präsident Paul Spiegel.

Es sei nicht wichtig, ob Verbote direkt im Gesetz stünden oder - wie vorgesehen - der Entscheidung der Länder überlassen würden. Im Vordergrund stehe, das Ansehen Deutschlands nicht durch Neonazis beschädigen zu lassen. Insofern sei es gut, daß jetzt gewährleistet werde, „daß der braune Mob sich nicht ausgerechnet an den Orten austoben kann, die dem Gedenken der unsäglichen Grauen der Nazizeit gewidmet sind“.

Geplanter Aufmarsch am 8. Mai soll so verhindert werden

Regierung und Opposition hatten sich am Dienstag auf ein verschärftes Versammlungsrecht geeinigt, mit dem Neonazi-Aufmärschen an historisch sensiblen Orten künftig ein Riegel vorgeschoben werden soll. Die Gesetze sollen schon am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Politiker von SPD und Union äußerten sich überzeugt, daß mit der Neuregelung der geplante NPD-Aufmarsch am 8. Mai am Brandenburger Tor in der Hauptstadt verhindert werden könne.

Erfolge in Neonazi-Prozessen

Auch in verschiedenen derzeit anhängigen Gerichtsprozessen sind Erfolge im Kampf gegen Neonazis zu verzeichnen. Erstmals waren am Montag brandenburgischer Neonazis wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden.

In dem Prozeß gegen die Anschlagspläne auf das Münchener Jüdische Zentrum gab es am Dienstag eine entscheidende Wende: Zwei der vier Angeklagten
gestanden am Dienstag, daß die rechtsextremistische „Kameradschaft Süd“ unter Führung von Martin Wiese ein Bombenattenat geplant hatte.

Die Neonazis sollen einen Bombenanschlag auf die Grundsteinlegung für das Jüdische Zentrum am 9. November 2003 geplant und dazu Sprengstoff und Waffen besorgt haben. Wiese bestritt jedoch erbost die Vorwürfe. Die Verteidiger der beiden geständigen Angeklagten erhofften sich mildere Strafen für ihre Mandanten. Für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AFP und dpa
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