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Recht Welche Strafe droht Tim K.s Vater?

14.03.2009 ·  Die Beretta-Pistole, mit der Tim K. Amok lief, hat er anscheinend aus dem elterlichen Schlafzimmer, wo sie offen herumgelegen haben soll. Das könnte dem Vater eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro einhandeln. Unter Umständen könnte er sich auch der fahrlässigen Tötung strafbar gemacht haben.

Von Friedrich Schmidt
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Nach derzeitigem Kenntnisstand hat Tim K. die Beretta-Pistole aus dem elterlichen Schlafzimmer genommen, wo sie offenbar offen und ungesichert lag; hinsichtlich der Herkunft der Munition ist vermutet worden, dass sie aus dem Waffenschrank stamme, zu dem Tim K. womöglich die Kombination kannte. Zumindest die Aufbewahrung der Beretta würde eine mit bis zu 10.000 Euro Buße zu ahndende Ordnungswidrigkeit darstellen, denn wer Waffen besitzt, „hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen“.

Bislang hat der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Siegfried Mahler nur angedeutet, dass seine Behörde möglicherweise gegen den Vater wegen des Verdachts einer fahrlässigen Tötung ermitteln wird. Beim „Verdacht einer Straftat“ ist die Staatsanwaltschaft nach der Strafprozessordnung dazu verpflichtet, zu ermitteln und den betreffenden „Sachverhalt zu erforschen“. Nach dem Strafgesetzbuch wird, „wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht“, mit „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Für eine Fahrlässigkeit auf Seiten des Vaters müsste dieser zunächst eine Pflicht verletzt haben; nach dem derzeitigen Ermittlungsstand wäre das die waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht, zumindest hinsichtlich der Beretta. Oberstaatsanwalt Mahler hatte eingeschränkt, eine Strafbarkeit des Vaters von Tim K. wegen fahrlässiger Tötung komme in Frage, wenn es bei dem Jungen Hinweise auf eine Neigung zu Amokläufen gegeben habe. Entscheidend wird sein, ob Tim K.s Vater, so er es unterließ, die Waffe vorschriftsgemäß wegzuschließen, auch voraussehen konnte, dass sein Sohn damit töten würde, wenn auch nicht in allen schrecklichen Einzelheiten - oder ob das, nach der juristischen Formel, „außerhalb aller Lebenserfahrung“ lag.

Die Voraussehbarkeit kann indes sehr weit gehen. So muss nach der Rechtsprechung etwa jemand, der ein ungesichertes Auto auf der Straße stehen lässt, damit rechnen, dass ein Unbefugter damit fährt und einen tödlichen Unfall verursacht.

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Jahrgang 1980, Redakteur in der Politik.

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