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Freitag, 10. Februar 2012
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Reaktion auf Winnenden Innenminister wollen Killerspiele schnell verbieten

05.06.2009 ·  Die Innenminister der Länder wollen „so schnell wie möglich“ ein Verbot von Computerspielen, in denen „wirklichkeitsnahes“ Töten wesentlicher Teil der Handlung ist. Die Innenministerkonferenz sprach sich auch für ein computergestütztes Waffenregister aus.

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Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden verlangen die Innenminister der Länder ein schnelles Verbot von Computer-Killerspielen. Diese Forderung beschloss am Freitag die Innenministerkonferenz in Bremerhaven. Verboten werden sollen nach Auffassung der Minister Video- und Computerspiele, in denen „wirklichkeitsnahes“ Töten wesentlicher Teil der Handlung ist. Angestrebt wird ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot, und dass „so schnell wie möglich“. Allen Ländern wurde zudem empfohlen, den Einsatz minderjähriger Testkäufer zur Aufdeckung illegaler Alkoholverkäufe zu prüfen.

Schäuble kommt amerikanischer Bitte nicht nach

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gab außerdem bekannt, dass er die Bitte der Vereinigten Staaten, neun Guantánamo-Häftlinge in Deutschland aufzunehmen, vorerst abgelehnt hat. Die bisherigen Angaben der amerikanischen Regierung zu den Männern reichten nicht aus, um die Anfrage positiv zu entscheiden, sagte der CDU-Politiker. Dies sei der Regierung von Präsident Barack Obama auch so übermittelt worden.

Schäuble betonte, seine Entscheidung müsse den öffentlichen Interessen Rechnung tragen. „Dazu gehört, dass wir die Sicherheit des Landes nicht verschlechtern. Es muss hinreichend gewährleistet sein, dass durch die Aufnahme keine zusätzlichen Gefahren entstehen.“ Nach Angaben des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) sind die neun Männer chinesische Uiguren, die sämtlich in Terrorcamps ausgebildet worden seien.

Der Bundesinnenminister stellte erneut die kritische Frage, warum die Häftlinge nicht in den Vereinigten Staaten unterkommen könnten, wenn sie ungefährlich seien. Auch müsse eine Rückkehr in das jeweilige Heimatland geprüft werden. Zudem sollten die fraglichen Insassen mindestens einen Bezug zu Deutschland aufweisen, fuhr Schäuble fort.

Computergestütztes Nationales Waffenregister

Vor dem Hintergrund des Amoklaufs in Baden-Württemberg Anfang März sprach sich die Innenministerkonferenz zudem dafür aus, dass Bund und Länder bis Ende 2012 gemeinsam ein computergestütztes Nationales Waffenregister errichten. Die Konferenz verurteile scharf die wachsende Gewalt gegen Polizeibeamte, aber auch gegen Busfahrer, Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Notwendig sei ein besserer Schutz. Die Konferenz beauftragte eine Arbeitsgruppe zu prüfen, ob härtere Strafen angezeigt sind. Schäuble betonte, Polizeibeamte verdienten den „Schutz und Respekt“ der Gesellschaft.

Keine Einigung gab es in der Diskussion über ein erweitertes Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge. Mehrere unionsgeführte Länder lehnten den Vorschlag der SPD-Seite ab, kurzfristig eine pragmatische Lösung zu verabreden. Damit bleiben zehntausende Betroffene noch monatelang im Ungewissen darüber, ob sie schon zum Jahresende ausgewiesen werden oder nicht. Geduldete Flüchtlinge bekommen nach der aktuellen
Regelung nur dann eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis, wenn sie bis Jahresende ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Ende Dezember läuft diese sogenannte Altfallregelung aber aus.

Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden hatte das Bundeskabinett bereits Ende Mai trotz heftiger Proteste von Sportschützen und Jägern eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Geplant sind strengere Kontrollen von Waffenbesitzern, eine Amnestieregelung für illegalen Waffenbesitz und eine höhere
Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen.

Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting stellte klar, dass die SPD-regierten Länder nach wie vor grundsätzlich gegen Bundeswehreinsätze im Innern sind. Im neuen „Programm Innere Sicherheit“ aller Minister würden zwar neue gesetzliche Regelungenangemahnt. Dies soll nach SPD-Auffassung aber ausschließlich Fälle von Terrorangriffen aus der Luft oder von See betreffen, in denen die Truppe der Polizei dann Amtshilfe leisten würde.

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