27.03.2007 · Beim Nichtraucherschutz kommt es zu dem erwarteten Flickenteppich: Die einzelnen Bundesländer beschließen sehr unterschiedliche Regelungen. Während Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein Verbote planen, setzt Niedersachsen auf Freiwilligkeit.
In Baden-Württemberg haben sich die Koalitionsparteien CDU und FDP auf einen Nichtraucherschutz für Kneipen, Restaurants und Gaststätten geeinigt. Das Rauchen soll dort nur dann noch erlaubt sein, wenn ein abgetrenntes Raucherzimmer eingerichtet werden kann. In Bier- und Festzelten darf weiter geraucht werden. CDU und FDP hatten darüber mehrere Monate heftig gestritten. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Mappus, hatte sich für einen umfangreichen Schutz der Nichtraucher ausgesprochen.
Ministerpräsident Oettinger (CDU) hatte dagegen stets deutlich vor einer zu starken staatlichen Reglementierung gewarnt und auch zu einer liberalen Haltung gegenüber Rauchern aufgerufen. Ob er auch mit „R-Kneipen“ einverstanden gewesen wäre, ließ er öffentlich nicht erkennen. Die Forderung der FDP, speziell gekennzeichnete „Raucherkneipen“ zuzulassen, hatte Mappus abgelehnt.
Entwurf eines „Landesnichtraucherschutzgesetzes“
Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Noll, sprach sich mehrfach für einen strikten Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden aus, hatte aber für die Gastronomie die Einrichtung von „R-Kneipen“ gefordert. Der Hotel- und Gaststättenverband befürwortet diesen Vorschlag. Die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger sagte zur Niederlage ihrer Partei: „Es ist richtig, jetzt schnell zu handeln, als noch fünf Wochen über Eckkneipen zu diskutieren.“ Noll, sagte: „Wir haben uns nun auf eine praktikable, unbürokratische, schlanke Lösung geeinigt, die jeder versteht.“
Die Regelung soll in den Entwurf eines „Landesnichtraucherschutzgesetzes“ aufgenommen werden, der sich schon in der Anhörung befindet. Das Gesetz verbietet das Rauchen in Behörden, Dienststellen, Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendhäusern sowie Justizvollzugsanstalten. Die Landesregierung hat noch nicht entschieden, ob ein Passus, der Schulkonferenzen die Einrichtung von Raucherecken erlaubt, im Gesetzentwurf enthalten bleiben soll.
„Keine Raucherpolizei“
Niedersachsen will in seinem Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz, den das Landeskabinett verabschiedete, auf Bußgelder bei Verstößen verzichten. Niedersachsen wolle, so das Sozialministerium, „keine Raucherpolizei“. Zudem sollen Gastwirte ihre Gaststätten ohne förmlichen Antrag als Raucherlokal weiterführen können, sofern sie das deutlich ausweisen. Auch in Speisegaststätten darf entgegen bisherigen Ankündigungen weiter geraucht werden; Ministerpräsident Wulff (CDU) sprach von rechtlichen Abgrenzungsschwierigkeiten. Niedersachsen dürfte diese Ausnahme, die selbst den Hotel- und Gaststättenverband überraschte, als einziges Bundesland vorsehen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Jüttner sprach von „Volksverdummung“, der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Wenzel, von einem Triumph der Raucherlobby dank Wulff. Auch die Niedersächsische Ärztekammer kritisierte die geplanten Ausnahmeregelungen. Das Gesetz verbietet, entsprechend der Einigung der Ministerpräsidenten am vergangenen Donnerstag in Berlin, Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten, öffentlichen Verkehrsmitteln und Diskotheken. In Restaurants und Bars überlässt die Landesregierung die Entscheidung den Betreibern. Diese sind, auch in öffentlichen Gebäuden, zudem verantwortlich für die Durchsetzung des Verbots.
Zur „Entbürokratisierung“ beitragen
Damit und mit dem Verzicht auf Bußgelder will das Land zur „Entbürokratisierung“ beitragen. Wer rechtswidrig Passivrauchen ausgesetzt sei, könne, so die Begründung des Entwurfs, zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Bis Ende 2009 soll überprüft werden, ob der Nichtraucherschutz verschärft werden soll.
Auch in Schleswig-Holstein hat das Kabinett dem von Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von Nichtrauchern zugestimmt. „Wir wollen eindeutige, praxisnahe Regelungen, die sich auch ohne komplizierten Gesetzes-Kompass umsetzen lassen“, sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU). Frau Trauernicht sagte, der Gesetzentwurf solle eng mit den norddeutschen Partnern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt werden. Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem Beschluss der Ministerpräsidenten.
Union will Rauchverbot im Bundestag
Danach soll es ein umfassendes Rauchverbot in allen Behörden, Gerichten, Krankenhäusern geben, in Hochschulen und Schulen, in Sporthallen und Kultureinrichtungen. Auch für die Gaststätten soll das Rauchverbot gelten. Einzig in komplett abgetrennten Nebenräumen soll weiter geraucht werden dürfen.
Der Vorstand der Unionsfraktion im Bundestag tritt derweil dafür ein, dass die Gebäude des Bundestags samt allen Abgeordnetenbüros von einem Rauchverbot erfasst werden.
Nikotin wie Heroin verbieten
stephan halbeisen (drhalbeisen)
- 28.03.2007, 16:24 Uhr