23.03.2007 · Die Ministerpräsidenten haben sich auf ein Rauchverbot in der Gastronomie verständigt. Spätestens zum Jahresende soll es in den Ländern in Kraft treten - aber es wird Ausnahmen geben. In Hinterzimmern und Bierzelten darf weiter gequalmt werden.
Von Günter Bannas, BerlinDie Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ein weitgehendes Rauchverbot in der öffentlichen Gastronomie verständigt. Bei einer Konferenz am Donnerstag in Berlin wurde deutlich, dass die staatlichen Verbote, Auflagen und Sanktionen - vorbehaltlich der Zustimmung der Landtage - spätestens zum Jahresende in Kraft sein sollen.
Nach dem Einvernehmen der Regierungschefs soll das Rauchen von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen in Speiselokalen mit nur einem Raum künftig vollständig verboten werden. Lediglich in Restaurants, die über ein abschließbares Hinterzimmer verfügen, solle geraucht werden dürfen. Von der Landesgesetzgebung wird es abhängen, ob dort auch Speisen gereicht werden dürfen.
Keine „Hinterzimmer-Ausnahme“ in Diskotheken
Ein uneingeschränktes Rauchverbot soll über Diskotheken und Tanzlokale verhängt werden. Dort soll es nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten keine „Hinterzimmer-Ausnahme“ geben, wie die Regierungschefs Wulff (Niedersachsen) und Wowereit (Berlin) erläuterten. Das Land Bayern stimmte dem Beschluss zu, nachdem es deutlich gemacht hatte, für Bierzelte würde das Rauchverbot in geschlossenen Räumen nicht gelten.
Sämtliche Regierungschefs der SPD stimmten ebenfalls der Vorlage der Gesundheitsminister zu. Damit akzeptierten auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck (SPD) und Wowereit für Berlin, dass es keinerlei Ausnahmen vom Rauchverbot in „Eck-Kneipen“ geben werde. Wowereit und der brandenburgische Ministerpräsident Platzeck (SPD) versprachen, gleichlautende Verbotsrichtlinien zu erlassen.
Ausnahmen in CDU-regierten Ländern
Lediglich einige CDU-regierte Bundesländer gaben zu Protokoll, sie würden sich Ausnahmeregelungen vorbehalten. Diese sollen aber nur für „Eck-Kneipen“ und möglicherweise für Wasserpfeifen in arabischen Lokalen gelten können. Wulff gab an, er könne nicht sagen, welche Ministerpräsidenten sich in diesem Sinne geäußert hätten. Er selbst sowie die Regierungschefs von Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland gehören mit Sicherheit dazu.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger äußerte sich in der Sitzung unklar, soll sich aber hernach ebenfalls auf die Seite der Protokoll-Erklärer geschlagen haben. Das Rauchen in Theatern, Kinos, Krankenhäusern, Universitäten und Schulen soll in sämtlichen Ländern vollständig staatlich verboten werden. In Altenheimen soll es Ausnahmen in den privaten Wohnräumen der Menschen geben dürfen. Wulff und Wowereit führten aus, in Vereinshäusern und privaten Klubs werde das Rauchen vielleicht erlaubt bleiben. Doch dürfe das keinesfalls dazu führen, dass sich kleine Lokale einfach in Klubs umtauften.
Staatlich organisiertes Schmierentheater
Rolf Joachim Siegen (rolfS2)
- 22.03.2007, 20:08 Uhr
Nichtraucherschutz oder Erziehungsmaßnahme?
M Voigt (glovolu)
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