28.07.2010 · Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zugelassen.
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker kommt wegen Mordes an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen beiden Begleiter vor Gericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage am Mittwoch in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen. Wie das Gericht mitteilte, wird der Prozess voraussichtlich Ende September beginnen und in Stuttgart-Stammheim stattfinden. Der genaue Termin wurde noch nicht bestimmt.
Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft spielte Verena Becker eine „maßgebliche Rolle“ bei der Ermordung des damals 57 Jahre alten Bubacks, dessen Fahrer und einem Justizbeamten am 7. April 1977. Sie war demnach „maßgeblich an der Entscheidung“ für das Attentat sowie dessen „Planung und Vorbereitung“ beteiligt.
Am Vortag des Attentats soll sie an der Ausspähung des Tatorts in Karlsruhe mitgewirkt haben. Sie sei daher als Mittäterin anzusehen, heißt es in der schon Ende April veröffentlichten Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die heute 57 Jahre alte Becker.
Dies belege „die Gesamtwürdigung aller Beweismittel“ und Zeugenaussagen. Es gebe jedoch „keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sie eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war“. Die Bundesanwaltschaft stützt ihre Anklage auch auf die Auswertung inzwischen freigegebener Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Verfassungsschutzakten von 1981
Becker war im August 2009 in Berlin verhaftet worden, weil laut Bundesanwaltschaft ihre DNA-Spuren an damaligen RAF-Schreiben gefunden worden waren. Sie wird seitdem beschuldigt, an der Ermordung Bubacks zumindest indirekt beteiligt gewesen zu sein. Der Bundesgerichtshof hob allerdings am 23. Dezember 2009 den Haftbefehl wegen mutmaßlicher Mittäterschaft auf. Der 3. Strafsenat des Gerichtshofs ging in einer vorläufigen Bewertung lediglich von einer Beihilfe statt der Mittäterschaft aus und entließ sie aus der Untersuchungshaft, da keine Fluchtgefahr bestehe.
Bei den Verfassungsschutzakten, auf die die Bundesanwaltschaft nun ihre Anklage unter anderem stützt, handelt es sich nach Angaben der Behörde um einen „227-seitigen Operativvermerk“ von 1981 und einen „82-seitigen Auswertevermerk“ von 1982.
Vor drei Jahrzehnte nicht ausreichend Beweise
Das Gericht wird mit fünf Berufsrichtern unter Vorsitz von Hermann Wieland verhandeln. Becker war 1977 knapp einen Monat nach dem Buback-Attentat zusammen mit dem damaligen RAF-Mitglied Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen nach einer Schießerei mit der Polizei gefasst worden. Ein bereits damals gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 eingestellt, da trotz eines verbleibenden Tatverdachts keine für eine Anklageerhebung ausreichenden Beweise vorlagen.
Bisher wurden Christian Klar und Knut Folkerts rechtskräftig im Zusammenhang mit dem Buback-Attentat verurteilt. Das Verfahren gegen Sonnenberg, der als dritter unmittelbarer Täter gilt, wurde letztlich eingestellt. Sonneberg war jedoch wegen anderer Taten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Becker war Ende 1977 in einem anderen Verfahren wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Menschen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Haft verurteilt worden, nicht jedoch wegen der Buback-Morde. Da Mord nicht verjährt, ist eine Anklage weiterhin möglich. Dass Becker selbst schoss, schließt die Bundesanwaltschaft zwar aus, aber auch Mittäter werden wie Mörder bestraft.
Auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe, auf Beihilfe eine Zeitstrafe. Verena Becker wird am kommenden Samstag 58 Jahre alt. Sie verbüßte zwischen 1977 und 1989 ihre Strafe, wurde dann jedoch vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.