17.08.2007 · Wie aus nun erst veröffentlichten Dokumenten hervorgeht, hatte die RAF noch prominentere Persönlichkeiten als Arbeitgeberpräsident Schleyer ins Visier genommen. Auch Willy Brandt war demnach als mögliche Geisel im Gespräch.
Von Reinhard MüllerDer Dackel „Rudi Ratlos“ war eigens aus dem Tierheim geholt worden. Mit ihm als Tarnung spionierten RAF-Terroristen das Haus von Hans-Dietrich Genscher in der Nähe Bonns aus. Es war im Februar 1978, und „die Aktion mit Genscher sollte so wie Schleyer laufen“, wie eine frühere Terroristin sich später erinnerte.
Den „Checkplan Zwerg Nase“ fanden Fahnder später in einem RAF-Depot. Anscheinend waren insgesamt viele Repräsentanten von Staat und Wirtschaft im Visier; die frühere Terroristin Silke Maier-Witt wurde 1991 in der „taz“ mit dem Satz zitiert: „Es war mir völlig entfallen, dass wir uns mit dem auch mal befasst haben.“
„Ziel einer Befreiung der Stammheimer Häftlinge“
In der Hamburger Hafenstraße stieß die Polizei im Mai 1990 auf verschlüsselte Dokumente, in denen sich Anschlagspläne auf Bundeskanzler Kohl, den Daimler-Benz-Vorstandsvorsitzenden Reuter sowie auf andere Politiker und Industrielle fanden. Auf einem Stadtplan von Kohls Wohnort Oggersheim fanden sich markierte Stellen, die auf Attentatsmöglichkeiten hindeuteten. Ein weiterer Plan zeigte Eintragungen zu Reuters Wohnort und seiner Fahrtroute zur Arbeit. Es hatte sich zudem gezeigt, dass die RAF ihren Plänen auch dann treu blieb, wenn sie bekannt wurden. Das BKA fürchtete auch weitere Entführungen.
Bisweilen blieb es bei Ausspähungen oder bei Gesprächen über mögliche Anschlagsziele. So auch im Fall des damaligen SPD-Vorsitzenden Willy Brandt. Im erst jetzt veröffentlichten Urteil gegen die RAF-Terroristen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt von 1985 wird – worauf die „Bild“-Zeitung hinweist – eine „Aktion gegen Willy Brandt“ erwähnt, „der sich zu diesem Zeitpunkt in Amsterdam aufhielt“.
Das Gespräch fand demnach am 16. April 1977 in Utrecht statt, wenige Tage nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback. „Ein solches Unternehmen sollte dem Ziel einer Befreiung der Stammheimer Häftlinge nutzbar gemacht werden“, heißt es weiter in dem Urteil. Im Stammheimer Gefängnis saßen damals RAF-Mitglieder wie Andreas Baader und Gudrun Ensslins, die wenige Monate später Selbstmord begingen. Im Frühjahr 1977 war Willy Brandt auch Vorsitzender der Sozialistischen Internationalen; das Amt des Bundeskanzlers hatte er drei Jahre zuvor an Helmut Schmidt übergeben.
Auch Außenministertreffen im Visier
Brigitte Mohnhaupt hat demnach an jenem 16. April mit den RAF-Mitgliedern Peter-Jürgen Boock, Stefan Wisniewski, Sieglinde Hofmann und Volker Speitel darüber diskutiert, wie die Kontakte der RAF zu ausländischen Terrorgruppen wie der baskischen Eta oder der irischen IRA verbessert werden könnten. Demnach wurde eine Entführung Brandts nach der Ermordung Bubacks und vor der Entführung von Arbeitgeberpräsident Schleyer erwogen, der dann ermordet wurde. Zudem sollen die RAF-Terroristen 1977 auch einen Anschlag auf ein Außenministertreffen in Luxemburg geplant haben.
Die Urteile waren so lange unter Verschluss, weil etwa die Ermordung Bubacks, aber auch der Mord an Arbeitgeberpräsident Schleyer nicht vollkommen aufgeklärt sind. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende April dieses Jahres, also 30 Jahre nach der Ermordung Bubacks, gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski ein Verfahren eingeleitet. Nach der Äußerung des früheren RAF-Terroristen Boock, Wisnewski habe 1977 die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben, gebe es einen Anfangsverdacht.
„Angeblich neue Erkenntnisse“
Wegen dieses Attentats war Wisniewski nie angeklagt, wohl aber wegen seiner Beteiligung am Mord an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seit 1999 ist er wieder auf freiem Fuß. Die neuen Ermittlungen wollte die Bundesanwaltschaft durch die Veröffentlichung der Urteile nicht gefährden, gab jedoch auf Drängen der Karlsruher Justizpressekonferenz die Entscheidungen frei.
Generalbundesanwältin Harms hatte sogleich deutlich gemacht, dass sich an der strafrechtlichen Bewertung des noch inhaftierten Christian Klar bisher nichts geändert habe: Er sei weder als Schütze angeklagt noch als solcher verurteilt worden, sondern als Mittäter. Auch an der Mittäterschaft von Knut Folkerts, der nach den - wie Frau Harms sagte - „angeblich neuen Erkenntnissen“ nicht am Tatort des Buback-Mordes gewesen sein soll, gebe es nach derzeitigem Stand weiterhin keinen Zweifel. In dem nun zugänglichen Urteil wird deutlich, dass Folkerts von mehreren Zeugen in einem auffälligen Alfa Romeo erkannt wurde, dem Fluchtfahrzeug nach dem Buback-Mord.
„Rücksichtslose Fahrweise“
Günter Sonnenberg und Knut Folkerts hatten Anfang April 1977 zunächst erfolglos versucht, in Mönchengladbach eine Suzuki GS 750 zu mieten, das damals schnellste Serienmotorrad der Welt. Der Geschäftsführer traute den beiden jungen Männern nicht. Später gelang es Sonnenberg, das Motorrad in Düsseldorf zu mieten.
Über die rücksichtslose Fahrweise des Alfa-Fahrers ärgerte sich später ein Mopedfahrer in Karlsruhe; es soll sich dabei um Folkerts gehandelt haben. Ein weiterer Zeuge will Folkerts unter dem Motorradhelm erkannt haben, als er mit Klar das Motorrad betankte. Ein Ehepaar beobachtete drei Männer mit dem Alfa Romeo am Bahnhof von Bietigheim-Bissingen. Einer soll Folkerts gewesen sein. Ein weiteres Ehepaar beobachtet später drei Männer im Alfa am Bahnübergang in Kleinglattbach, wieder soll einer von ihnen Folkerts gewesen sein.
Die RAF und die Wahrheit...
Thomas Schmitt (redfish)
- 17.08.2007, 12:07 Uhr
Alles nur Dreck?
Stephan Fiedler (Gluck)
- 17.08.2007, 17:34 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
Jüngste Beiträge