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Prozess wegen Kinderpornografie Tauss beteuert seine Unschuld

18.05.2010 ·  Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat vor Gericht den Besitz von Kinder- und Jugendpornografie eingestanden, beteuert aber diese ausschließlich zu Recherchetätigkeiten im Rahmen seiner politischen Tätigkeit beschafft und besessen zu haben.

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Wegen Verdachts des strafbaren Umgangs mit Kinder- und Jugendpornografie muss sich der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss seit diesem Dienstag vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe verantworten. Die Anklage wirft dem 56 Jahre alten Politiker den Besitz und die Weitergabe entsprechendes Materials vor.

Tauss, der inzwischen Mitglied der Piratenpartei ist, gestand vor Gericht Karlsruhe in vollem Umfang den Besitz von Kinderpornografie ein, beharrt aber auf seiner Unschuld. „Ich habe dieses Material besessen. Ich habe dieses Material beschafft“, sagte Tauss. Er sei aber davon überzeugt, dass er als Abgeordneter, der mit diesem Thema beschäftigt war, dazu auch berechtigt gewesen sei. Er sei für seine „unorthodoxen Methoden“ bekannt und habe als Medienpolitiker recherchiert, um „sich der Szene zu nähern“. Er habe belegen wollen, dass Kinderpornos inzwischen hauptsächlich über Telefon-Hotlines und nicht über das Internet vertrieben würden. Die Ermittler hatten die Pornos im März vergangenen Jahres in Tauss' Dienstwohnung gefunden.

Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen keine Belege für Tauss“ Erklärung und sprach von einer „Zweckbehauptung“. Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig verlas mehr als eine Stunde lang die Anklage. Darin wurde der Inhalt jeder bei Tauss gefundenen Dateien kurz beschrieben. Der frühere Abgeordnete folgte der Verlesung konzentriert und gefasst. In den bei ihm gefundenen, allesamt auf seinem Handy gespeicherten Dateien - es es handelt sich um etwas 90 Bild- und Videodateien - seien Kinder und Jugendliche zwischen etwa einem Jahr und 17 Jahren zu sehen, so die Anklage. Fragen der Staatsanwältin, mit wem er über seine Recherchen gesprochen habe, konnte Tauss nicht konkret beantworten. Er habe „in allgemeiner Form mit Mitarbeitern und Journalisten gesprochen“.

Verteidigung: „In eine Ecke gedrängt“

Tauss habe gewusst, dass die Kinder auf den Bildern jünger als 14 Jahre, die Jugendlichen jünger als 18 Jahre gewesen seien - und der Besitz der Pornos damit strafbar sei. Das Material zeigt Kinder beim Oral- oder Analverkehr untereinander oder mit Erwachsenen. Außerdem habe Tauss mit vier Mitgliedern der Kinderporno-Szene Bilder über sein Handy ausgetauscht. Auch drei DVDs seien bei ihm gefunden worden.

Die Verteidigung kritisierte vor allem das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Tauss sei „in eine Ecke gedrängt“ worden, aus der er nur noch schwer wieder herauskomme. Egerer-Uhrig wehrte sich entschieden gegen den Vorwurf, sie habe Tauss in der Öffentlichkeit diskreditiert und bloßgestellt. „Herr Tauss ist hier nicht, weil er Abgeordneter war oder irgendeiner politischen Partei angehört oder angehört hat. Herr Tauss ist hier, weil er Kinderpornos versendet, sich verschafft und besessen hat“, sagte sie.

Tauss selbst wiederholte seinen Vorwurf, die Presse sei am 5. März 2009 bereits vor seiner Abgeordnetenwohnung in Berlin gewesen, als die Durchsuchung begonnen habe. Die Staatsanwaltschaft wies den Vorwurf zurück, sie habe die Presse informiert.

Für den Prozess gegen Tauss sind fünf Verhandlungstage bis zum 28. Mai angesetzt. Etwa zehn Zeugen sollen gehört werden. Neben dem Vorsitzenden Udo Scholl gehören drei Frauen der Strafkammer an, eine Berufsrichterin als Beisitzerin und zwei Schöffinnen.

Piratenpartei kritisiert mediale Vorverurteilung

Die Piratenpartei kritisierte eine zunehmende mediale Vorverurteilung bei Prominenten. Die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils sei ein Grundpfeiler des Rechtsstaats, dessen „zunehmende Beschädigung“ sei mit Sorge zu betrachten.

Im Fall Tauss sei nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe „völlig inadäquat und höchst fragwürdig“ gewesen. Die Piratenpartei sieht darin eine generelle Tendenz und verweist auf die Fälle der „No Angels“-Sängerin Nadja Benaissa und der Fernsehmoderatoren Andreas Türck und Jörg Kachelmann.

Zudem kritisiert die Partei, dass die „richtige und wichtige Bekämpfung der Pornografie mit Kindern“ zweckentfremdet werde und mittlerweile „wichtigste Waffe der Befürworter einer Umwandlung unseres Rechtsstaates in einen Präventionsstaat“ sei.

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