18.12.2008 · Mit einer einmalig hohen Forderung von 500.000 Euro wegen Diskriminierung war die Deutsch-Türkin Sule Eisele vor Gericht gezogen. Sie sah sich nach der Baby-Pause von ihrem Arbeitgeber benachteiligt. Die Richter gaben ihr nur teilweise Recht. Jetzt will sie Berufung einlegen.
Von Melanie Amann, WiesbadenDie Rekord-Diskriminierungsklage einer Deutsch-Türkin gegen die R+V-Versicherung ist weitgehend abgewiesen worden. Sule Eisele-Gaffaroglu hatte ihren Arbeitgeber auf Schadenersatz in Höhe von 433.958,74 Euro verklagt und forderte zudem fast 70.000 Euro Schmerzensgeld. Das Arbeitsgericht Wiesbaden sprach ihr nun aber nur eine Entschädigung von 10.818 Euro zu.
Die Richter stellten zwar fest, dass die R+V-Versicherung ihre Mitarbeiterin wegen ihres Geschlechts diskriminiert hat: Der Versicherungsvertreterin wurde nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschutz ein neues Betreuungsgebiet zugewiesen, das ihr viel weniger Provisionseinnahmen einbrachte. Aber das rechtfertige nicht eine „medienwirksame“ Schadenersatzforderung in Höhe von einer halben Million, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.
Die 38 Jahre alte Eisele ist weiterhin bei der R+V-Versicherung beschäftigt. Als sie im April 2007 nach vier Monaten Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte, hatte sie einen männlichen Nachfolger vorgefunden, der - so behauptete Eisele - mehr verdiente und anders als sie eine Sekretärin und ein eigenes Büro hatte. Eisele erhielt nicht nur den unattraktiveren Vertriebsbereich, ihr wurde auch eine Schulung und zeitweise ein eigener Laptop verweigert.
„Keine unmittelbare Aussagekraft“
Das Arbeitsgericht wertete aber nur die Versetzung als Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, weil sie gleich nach dem Mutterschutz erfolgte. Für eine ethnische Diskriminierung sahen die Richter auch keine Anhaltspunkte. Vor allem wies das Gericht die Berechnungsmethode von Eiseles Anwalt Klaus-Michael Alenfelder zurück, der den wirtschaftlichen Schaden seiner Mandantin auf 434.000 Euro beziffert hatte. Denn sie habe bis zur Rente noch 29 Berufsjahre vor sich, in denen sie ohne die Zurücksetzung mehr verdient hätte, argumentierte der Anwalt. Alenfelder verglich die potentielle Provision des alten Betreuungsgebiets von Eisele mit der theoretisch erreichbaren Provision im neuen Gebiet.
Da nicht jeder Arbeitnehmer sein ganzes Berufsleben im selben Unternehmen verbringt, nutzte der Anwalt außerdem die „Kattenstein-Formel“. Mit dieser Rechenformel wertet er nach eigenen Angaben 14 Millionen Datensätze des Statistischen Bundesamtes aus. Sie betreffen die Entwicklung von Arbeitsverhältnissen in Deutschland, über die typische Fluktuationsrate in Betrieben, über die Wahrscheinlichkeit von Beförderungen und die Entwicklung von Sozialabgaben.
Klägerin geht in Berufung
Alenfelders Berechnung habe „keine unmittelbare Aussagekraft für den Fall“, stellte das Gericht fest. Jede Summe über 10.818 Euro wäre eine „Überkompensation“, denn die Richter sahen „keinen wirtschaftlichen Schaden, weder für die Vergangenheit, noch für die Zukunft“. Schließlich habe die R+V-Versicherung Eisele seit Beginn des Rechtsstreits rückwirkend ein garantiertes Mindestgehalt gezahlt, das höher war als ihre ursprüngliche Vergütung.
Alenfelder kündigte an, seine Mandantin werde Berufung einlegen. Es sei „lachhaft“, Statistiken nicht als Mittel zur Glaubhaftmachung zu werten.
Richtig so!
Marco Zeino (Zeini)
- 18.12.2008, 17:09 Uhr
Könnte es sein, daß sie mit ihrer maßlosen Forderung ein dickes Geschäft ...
Stefan Schaller (hnosteve)
- 18.12.2008, 17:13 Uhr
Nur? Man kann in der Tat nicht vorsichtig genug sein,
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 18.12.2008, 17:18 Uhr
Deutsche Richter
Ellen Schreiber (bonjourtristesse)
- 18.12.2008, 17:51 Uhr
Diskriminierung
Renate Heitel (Sersheim)
- 18.12.2008, 18:28 Uhr
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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