20.01.2010 · Im Verfahren gegen den früheren Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber hat der Angeklagte behauptet, „unzulässige Spenden“ über die Namen von Verstorbenen in die Kasse der CSU geschleust zu haben. Die CSU bestreitet das.
Im Verfahren gegen den früheren Lobbyisten für Flugzeug- und Rüstungsgeschäfte Karlheinz Schreiber hat der Angeklagte behauptet, im Jahr 1991 „unzulässige Spenden“ an die CSU gezahlt zu haben. Die Spenden seien über die Namen von Verstorbenen in die Parteikasse geschleust worden. Die Staatsanwaltanwaltschaft warf Schreiber am Mittwoch vor, er werfe „mit Nebelkerzen“ und weigere sich, konkrete Fragen zu beantworten.
Schreiber, der sich vor dem Landgericht Augsburg gegen die Vorwürfe der Steuerhinterziehung, Bestechung und Beihilfe zum Betrug sowie zur Untreue verteidigen muss, ließ über seine Anwälte ausführen, er habe damals mehrere Beträge in Höhe von rund 1,4 Millionen Deutsche Mark (etwa 716.000 Euro) über den früheren, inzwischen verstorbenen, CSU-Justiziar Franz Josef Dannecker und ein Schweizer Nummernkonto für ein „inoffizielles Konto der CSU“ gezahlt, zum Teil in bar. Von dem Konto habe auch der frühere – schon 1988 verstorbene – CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß gewusst. Laut Anklage hat Schreiber von 1988 bis 1993 bei Provisionsgeschäften für Flugzeuge, Hubschrauber und Panzer mehr als 24 Millionen Mark (umgerechnet etwa 12,3 Millionen Euro) Steuern hinterzogen.
Spender-Namen verstorbener Personen
Schreiber ließ erklären, für das Geschäft mit Saudi-Arabien, bei dem im Frühjahr 1991 36 „Fuchs“-Spürpanzer geliefert wurden, seien rund 200 Millionen Mark Schmiergeld geflossen. Davon habe er rund 24 Millionen Mark auf eigene Konten für „andere Personen“ erhalten. Mit diesem Geld will er 1991 politische Parteien und einzelne Politiker mit Zahlungen bedacht haben. „Ein beachtlicher Teil ist an die CSU geflossen“, sagte Schreiber nach Angaben seiner Anwälte.
Um die gesetzlichen Grenzen für Parteispenden nicht zu überschreiten, sei das Geld gestückelt und mit Spender-Namen verstorbener Personen aus Todesanzeigen an die CSU geflossen, „weil man sie nicht mehr fragen konnte“, ließ er verlesen. Schreiber, der erst im August 2009, zehn Jahre nach dem Auslieferungsantrag, nach Deutschland überstellt worden war, hatte schon wiederholt von einer Art schwarzen Kasse der CSU berichtet, war konkrete Belege indes schuldig geblieben.
Die „sensiblen Spenden“ seien in der ursprünglichen Höhe für die Parteikasse unzulässig gewesen, deshalb habe sie Dannecker, der für solche Spenden zuständig gewesen sei, gestückelt. Schreiber sagte laut seinen Anwälten: „Am 6. November 1991 habe ich 500.000 D-Mark in bar abgehoben und sie dann auf ein Nummernkonto in der Schweiz gezahlt. Die Kontonummer hat mir Herr Dannecker genannt. Bei dem Nummernkonto hat es sich nach meiner Einschätzung um das inoffizielle Konto der CSU gehandelt.“ Schon 1980 sei Dannecker mit einer 100.000-Mark-Spende genauso verfahren. Auf diesem Weg seien die Gelder aus der schwarzen in die offizielle Kasse der Partei gekommen. Inoffizielle Kassen seien damals bei anderen Parteien ebenfalls üblich gewesen.
CSU weist Schreibers Aussagen zurück
Die CSU hat nach eigenen Angaben allerdings „keinerlei Kenntnis“ über die angeblichen von Schreiber weitergeleiteten illegalen Parteispenden. „Das Gericht ist der richtige Platz und Ort für seit Jahren bekannte Behauptungen des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Schreiber“, sagte ein Parteisprecher am Mittwoch über die Aussagen Schreibers vor dem Landgericht Augsburg. Es sei „gut, dass Schreiber sich endlich vor Gericht verantworten muss“. Politiker der Opposition im bayerischen Landtag forderten, Bundestagspräsident Lammert (CDU) müsse sich mit den Spendenberichten der CSU befassen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Harald Güller, sprach von potentiell „kriminellen Machenschaften“.
Eine Sprecherin des Bundestags in Berlin sagte: „Wir beobachten das Verfahren natürlich aufmerksam, ob sich ein Handlungsbedarf ergibt.“ Zunächst müsse Schreiber aber seine Vorwürfe belegen. Eine Verjährungsfrist für Verstöße gegen das Parteiengesetz gebe es nicht, betonte die Sprecherin. Der Bundestag kann bei Verstößen gegen das Parteiengesetz hohe Geldstrafen verhängen und Rückzahlungen von staatlichen Geldern verlangen.
Die Verteidiger Schreibers sagten, Schreiber werde sich im weiteren Prozess noch genauer äußern. Sie beantragten, den ehemaligen Staatsanwalt und Chef-Ermittler im Schreiber-Komplex, Winfried Maier, als Entlastungszeugen zu vernehmen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte dagegen, es sei alles getan worden, um den Fall aufzuklären. Schreiber wolle ablenken und sei nicht bereit, sich konkreter zu äußern. Viele seiner Ausführungen seien nicht überprüfbar. So könne sich der Prozess lange hinziehen.
Angesetzt sind zunächst 26 Verhandlungstage bis zum 12. Mai. Ein rasches Urteil oder eine Einigung der Beteiligten gilt als unwahrscheinlich. Als Zeuge soll unter anderem im Februar der frühere CSU-Politiker und Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Ludwig-Holger Pfahls aussagen. Er hat schon vor Jahren gestanden, von Schreiber zwei Millionen Euro Schmiergeld für Rüstungsgeschäfte angenommen und nicht versteuert zu haben. Dafür wurde er zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Teil der Wahrheit
Regine Metes (nightinggale)
- 20.01.2010, 16:14 Uhr
Wozu denn Steuern zahlen - war doch für einen guten Zweck,
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 20.01.2010, 17:51 Uhr