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Prozess gegen Verena Becker Die alten Bilder aus bleierner Zeit

 ·  Mit dem Urteil gegen die RAF-Terroristin Verena Becker geht ein 21 Monate währender Prozess zu Ende. Zu seinem Beginn schien es, als könnte mit dem Verfahren ein ganzes Kapitel bundesrepublikanischer Geschichte aufgearbeitet werden.

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Am Anfang war Stammheim. Als am 30. September 2010 in der Mehrzweckhalle auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt im Norden Stuttgarts Verena Becker vor das Gericht tritt, werden die Bilder der bleiernen Zeit der alten Bundesrepublik noch einmal wach. Die Entführung der Lufthansa-Maschine Landshut, der im Kofferraum gefundene, ermordete Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer, der Selbstmord der ersten Generation der RAF-Terroristen im siebten Stock des Stammheimer Gefängnisses. Und der blaue Dienstmercedes in der Karlsruher Innenstadt, in dem Siegfried Buback am 7. April 1977 starb.

Es begann eine Zeitreise in die siebziger Jahre, als der unbekannte Autodieb und Bohemien Andreas Baader und die bekannte Journalistin Ulrike Meinhof die demokratische Bundesrepublik mit einer beispiellosen Welle der Gewalt in den Ausnahmezustand versetzt hatten. In der „verunsicherten Republik“, so ein damals geläufiger Buchtitel, stammten viele der „anarchistischen Gewalttäter“, die auf ersten Fahndungsplakaten treffend „Baader-Meinhof-Bande“ genannt wurden, aus der „Kaviarschicht der Gesellschaft“, wie es Franz Josef Strauß einmal gesagt hatte.

Am Freitag fällte nun der für den Staatsschutz zuständige 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart im Saal 1 das Urteil im Fall Verena Becker: Er verurteilte die 59 Jahre alte, ehemalige Terroristin zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Siegfried Buback, der vor 35 Jahre im Kugelhagel der RAF starb. Der Vorsitzende Richter, Hermann Wieland, folgte in der mündlichen Urteilsbegründung in großen Teilen der Argumentation der Bundesanwaltschaft: „An allen Entscheidungen der Gruppe wirkte die Angeklagte bestimmend mit.“

Die Angeklagte sei an den entscheidenden Vorbereitungstreffen für den Anschlag auf Siegfried Buback beteiligt gewesen: 1975 in Aden, 1976 in Goslar im Harz, 1977 in den Niederlanden. „Jedes Mitglied war in dieser eingeschworenen Gemeinschaft bereit, Aufgaben zu übernehmen, das Prinzip der Kollektivität galt“, sagte der Richter. Die Angeklagte habe sich den Willen der in Stammheim inhaftierten Terroristen der ersten RAF-Generation zu eigen gemacht, „das Attentat so schnell wie möglich durchzuführen“, allerdings habe sie an der Tat unmittelbar nicht mitgewirkt. Der Kollektivismus der RAF, die Teilnahme an den drei Vorbereitungstreffen und die DNA-Spuren an den von Verena Becker zugeklebten Bekennerschreiben - das waren die Tatsachen, die aus Sicht des Gerichts eine Verurteilung rechtfertigen.

70 Stehordner mit 25.000 Seiten waren in 21 Monaten als Beweismittel herangezogen worden. An 97 Tagen und mit Hilfe von 165 Zeugen und acht Sachverständigen war das Gericht der Frage nachgegangen, welche Rolle Verena Becker bei dem Attentat auf Siegfried Buback gespielt hatte. War sie Mittäterin? Leistete sie Beihilfe? Oder war sie, wie der Nebenkläger Michael Buback, Sohn des getöteten Generalbundesanwalts, abweichend von der Anklage der Bundesanwaltschaft und mit stoischem Eifer bis heute behauptet, sogar die Todesschützin auf dem Suzuki-Motorrad? War vielleicht diese Wahrheit 35 Jahre unentdeckt geblieben, weil die Angeklagte als Informantin des Verfassungsschutzes zu Beginn der achtziger Jahre mit dem Staat kollaboriert und dieser deshalb über sie seine „schützenden Hände gehalten“ hatte?

Letztere Fragen hatte vor allem der Nebenkläger Michael Buback immer wieder gestellt, ohne am Ende hierfür neue, stichhaltige Beweise vorlegen zu können. Der Richter ging auf das „außergewöhnliche Verfahren“ ausführlich ein und bewertete die Rolle des Nebenklägers überaus kritisch. Die Nebenklage habe „Reales mit Wunschvorstellungen“ vermischt, es sei einfach falsch, wenn Buback behaupte, bestimmte Zeugen seien nicht vernommen worden. „Alle Beweismittel wurden ausgeschöpft.“ Für die Hypothese der Nebenklage, der Staat habe die Angeklagte gedeckt, habe das Gericht in der Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte gefunden. „Es bewährt sich eben doch der allgemeine Satz, dass es gut ist, seine Sache zu betreiben, aber weniger gut, Anwalt in eigener Sache zu sein“, sagte Wieland an Buback gerichtet, der entgegen seiner Ankündigung zur Urteilsverkündung nun doch nach Stuttgart gekommen war. „Wir sind unwichtig, für uns ist nur die Wahrheit entscheidend“, hatte der Chemieprofessor kurz vor der Urteilsverkündung gesagt.

Der mögliche Unterschied zwischen der historischen und forensischen Wahrheit spielte in diesem Verfahren immer wieder eine Rolle. Auch hierzu machte der Vorsitzende Richter eine wenig Widerspruch duldende Bemerkung: „In einem Strafverfahren muss die historische Wahrheit manchmal zurücktreten, weil die Beweise unzureichend sind und das Strafrecht an die Menschenrechte gebunden ist.“ Buback habe „vom Schreibtisch der Geschichte aus“ Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden erhoben, diese seien gemessen an den technischen Möglichkeiten vor 35 Jahren ahistorisch: „Für Behauptungen, es habe Ermittlungsfehler und Versäumnisse gegeben, gab es keine Anhaltspunkte.“ Das Gericht verbannte auch Bubacks Hypothese, Verena Becker sei am 7. April 1977 die Schützin auf dem Motorrad gewesen, ins Reich der Sagen und Märchen.

Im vergangenen halben Jahr war es vor allem um die Frage gegangen, ob das Verfahren mit einem Freispruch endet oder ob Verena Becker wegen Beihilfe oder vielleicht doch wegen Mittäterschaft verurteilt wird. In den sich über insgesamt sechs Verhandlungstage erstreckenden Plädoyers hatte die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert und die Angeklagte für schuldig befunden, lediglich Beihilfe zum Attentat geleistet zu haben. Den Tatvorwurf der Mittäterschaft gab sie auf.

„Keinen Zweifel an der Geradlinigkeit ihres Verhaltens“

„Sie ist schuldig, das steht für uns fest“, hatte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert vor drei Wochen gesagt. Die Strafverteidiger von Verena Becker, Walter Venedey, Anwalt in der Berliner Kanzlei Gregor Gysis, und Hans Wolfgang Euler, ein erfahrener linker Anwalt aus Frankfurt, hatten für Freispruch plädiert. „Wir können nicht nachvollziehen, dass die Bundesanwaltschaft die Anklage wegen Mittäterschaft erhoben hat, es gab keine veränderte Beweislage, die dies als plausibel hätte erscheinen lassen“, sagte Venedey in seinem Plädoyer. Es sei auch falsch, Frau Becker vorzuwerfen, keine Reue gezeigt zu haben, sie habe trotz ihrer Erkrankung an der Hauptverhandlung teilgenommen. An der „Geradlinigkeit ihres Verhaltens“ gebe es seit ihrem Gnadengesuch an den früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker keinen Zweifel. „Ich fühle mich nicht schuldig, aber verantwortlich“ - diesen Satz legte der Verteidiger zugunsten seiner Mandantin aus.

Das sah das Gericht am Freitag anders. Fast alle vom Gericht vorgeladenen ehemaligen RAF-Terroristen hätten von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht, das habe die Aufklärung des Falls erschwert. „Es hätte menschliche Größe gehabt, Respekt vor den Angehörigen der Opfer bedeutet, und es hätte auch von der Zugehörigkeit zu dieser Gesellschaft zeugen können, wenn sie sich anders verhalten hätten.“ Frau Becker hatte in einer Erklärung bestritten, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Zu Beginn des Prozesses schien es, als ob das Verfahren auch helfen könnte, dieses Kapitel bundesrepublikanischer Geschichte aufzuarbeiten. Viele Anschläge der sogenannten dritten RAF-Generation sind noch nicht aufgeklärt. Nicht ohne Grund saß die Witwe des 1986 von der RAF ermordeten Siemens-Managers Karl-Heinz Beckurts oft mit ihrem Notizbuch im Stuttgarter Gerichtssaal. Nach der Verurteilung Verena Beckers stellt sich nun die Frage, welchem ehemaligen RAF-Terroristen unter diesen Umständen vielleicht auch noch eine Anklage drohen könnte.

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Jahrgang 1966, politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

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