28.05.2010 · Unter dem Decknamen „Werner“ sammelte der frühere SPD-Abgeordnete Jörg Tauss kinderpornographisches Material. Er sagt, er habe es für Recherchen gebraucht. Darf ein Abgeordneter das? Heute wird das Urteil gesprochen.
Von Friedrich Schmidt, KarlsruheWenn Jörg Tauss, der kräftige Mittfünfziger mit dunklem Haar und Teint, die Stirn runzelt, die Lippen schürzt, die Augen weit aufreißt und dann geringschätzig lächelt, möchte man meinen, dass gleich folgt, was in seiner einstigen Wirkungsstätte gemeinhin als „Zwischenruf“ vermerkt wird. Das war schließlich eine der Stärken des Abgeordneten Tauss, des langjährigen medienpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion im Bundestag. Doch am Donnerstag sitzt Tauss nicht dort, sondern im düsteren Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe, und sein Minenspiel begleitet nicht die Ausführungen seiner alten Gegner, etwa der „Zensursula“ von der Leyen, sondern seiner neuen - der Staatsanwältin, die mit nüchternen Worten erklärt, warum sie neuerliche Beweisanträge der Verteidiger des Angeklagten für unbegründet hält: „Kein konkreter Sachzusammenhang.“ Und Tauss schweigt dazu.
Das Landgericht wird am vierten der fünf Verhandlungstage diese Anträge ablehnen. Wieder wollte die Verteidigung zeigen, dass Tauss, wie dieser selbst es in diesem Prozess, der am Dienstag vergangener Woche begann, ausdrückte, in seinem „zentralen Arbeitsfeld“ auf eigene Faust recherchiert habe, um zu belegen, dass kinderpornographisches Material eher über Mobiltelefone und auf dem Postweg als über das Internet gehandelt würde. Er sei manchmal mit „unorthodoxen Methoden“ vorgegangen, aber immer im Rahmen seiner Tätigkeit als Abgeordneter. Soll heißen: nicht, um einer pädophilen Neigung nachzugehen.
Die Anklage wirft Tauss vor, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in mehr als hundert Fällen vor allem kinderpornographische sowie einige jugendpornographische Dateien erlangt, besessen und weitergegeben zu haben. Die Mehrzahl dieser Dateien fanden die Ermittler auf einem Handy in Tauss' Berliner Wohnung, die sie am 5. März 2009 durchsuchten; sie entdeckten dort auch drei DVDs mit entsprechenden Videodateien. Es war der Anfang vom Ende der Karriere des Abgeordneten aus Bretten bei Karlsruhe, der erstmals 1994 in den Bundestag gewählt wurde.
Das Logo der Piratenpartei klebt auf seinem Laptop
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe legte Tauss seine Ämter in Fraktion und SPD-Landesverband, dessen Generalsekretär er seit 2005 war, nieder. Bald darauf trat Tauss aus der SPD aus und wurde Mitglied der Piratenpartei; deren Logo, das schwarze geblähte Segel auf weißem Grund, ziert nun die Rückseite des Bildschirms seines Laptops, den er vor seinem Platz im Gerichtssaal zwischen seinen Verteidigern aufgestellt hat. Am 8. September 2009 hatte der Bundestag die Immunität des Abgeordneten für den Wahlkreis Karlsruhe-Land aufgehoben, einen Tag später hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, wegen der „besonderen Bedeutung“ des Falls gleich zum Landgericht.
Dort tritt am Donnerstag auch der junge Mann auf, durch den die Ermittler auf die Spuren des Abgeordneten gekommen waren: Sascha H. aus Bremerhaven, der im Sommer 2008 verhaftet wurde, weil er, wie er selbst zugibt, mit kinderpornographischem Material gehandelt hat. Etliche Kontaktpersonen von H. gingen den Ermittlern ins Netz. Eine davon war „Werner“ - der Deckname von Jörg Tauss, wenn er sich in der sogenannten Szene bewegte. H. sagt in schnoddrigem Dialekt, der Kontakt zu „Werner“ sei „Ende 2006, Anfang 2007“ in einem „Chat“ im RTL-Videotext zustande gekommen. Er habe inseriert, er biete „U 18“ an, was im Jargon der Szene genau das Gleiche bedeute wie „ab 18“: kinderpornographisches Material mit Minderjährigen. Zunächst seien via MMS Bilder und Videos getauscht worden, dann habe er auch DVDs geschickt, so „15 bis 20“, an „Werners“ Berliner Adresse. H. sagt, für die MMS habe Tauss ihm sein Mobilfunkguthaben aufgeladen, für die DVDs insgesamt „500, 600 Euro“ bezahlt. Gegen H. läuft ein gesondertes Verfahren, aber er wolle aussagen, „mit dem Thema abschließen“.
Die Staatsanwältin zieht Tauss' angebliche Motive in Zweifel
Es folgen die Plädoyers. Die Staatsanwältin zieht in Zweifel, dass Tauss neue Vertriebswege von Kinderpornographie via MMS und Post belegen wollte: „Das ist kalter Kaffee, das wusste jeder.“ Tauss hätte von seinen Informationsrechten als Abgeordneter Gebrauch machen müssen, habe das aber nicht getan. Seine angebliche Recherche im Kinderpornomilieu habe er mit völlig ungeeigneten Mitteln geführt, etwa keine „Vergleichsgruppe“ von Händlern im Internet untersucht.
Er habe niemandem von seinem Treiben berichtet, nicht seiner Frau, nicht langjährigen Weggefährten. Ab Mitte 2008 sei sein Ziel gewesen, einen „Kinderpornoring“ zu sprengen - er habe aber etwa H. nicht angezeigt. Alles deute auf eine „gezielte Suche“ nach pornographischem Material zu Knaben hin, „um sich daran sexuell zu erregen“. Und schließlich könne sich Tauss auch nicht unter Berufung auf die Ausnahmevorschrift, nach der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischen Materials nicht strafbar sind, soweit das „ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten“ dient, berufen, weil diese eng auszulegen sei. Ein „Sonderrecht“ für Abgeordnete dürfe es nicht geben. Sie fordert für Tauss ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung, eine der Auflagen soll die Zahlung von 6000 Euro an Opferschutzorganisationen sein.
Freispruch, fordert dagegen die Verteidigung. Wenn etwa das Bundeskriminalamt in der Debatte um Internetsperren falsche Angaben mache, müsse der von seiner Fraktion mit den zugrundeliegenden Fragen betraute Abgeordnete das Recht auf eigene Nachforschungen haben. Und sie beklagt einmal mehr eine „soziale Exekution“ ihres Mandanten: Die Staatsanwaltschaft habe die Medien frühzeitig über den Fall informiert.
Zum Schluss spricht Tauss, mit kräftiger Stimme, eloquent. Ihm sei klar, er habe Fehler gemacht; so habe er nicht an seine „Absicherung“ gedacht. Doch ist er überzeugt: Der Bundestag sei in der Frage der Internetsperren „belogen worden und wird belogen“, er „habe geglaubt, so zu handeln, wie ich handeln musste.“ An diesem Freitagmittag wird das Landgericht sein Urteil verkünden.
Ichz fordere: Freispuch für Tauss,
Teito Klein (Pandora0611)
- 28.05.2010, 04:14 Uhr
Lügen
Torlin Monger (TMonger)
- 28.05.2010, 06:02 Uhr
Ich verstehe...
Tim TAusend (Fazdenker)
- 28.05.2010, 09:50 Uhr
Unabhängig vom konkreten Fall - die Legislative WIRD von der Exekutive
Thorsten Haupts (ThorHa)
- 28.05.2010, 11:28 Uhr
Was mir an diesem Fall sauer aufstößt ist die "offensive Medienarbeit"
Heiner Müller (rene_ger)
- 28.05.2010, 12:13 Uhr