24.10.2006 · Bundespräsident Horst Köhler hat die von der Bundesregierung geplante Privatisierung der Flugsicherung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt. Die SPD fordert nun eine schnelle Änderung des Grundgesetzes.
Die bundeseigene Deutsche Flugsicherung wird vorerst nicht privatisiert. Bundespräsident Köhler habe das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Flugsicherung gestoppt und seine Unterschrift verweigert, teilte das Bundespräsidialamt am Dienstag in Berlin mit. Das Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, hieß es in der Mitteilung. Eine privatisierte Flugsicherung sei unvereinbar mit dem Erfordernis einer bundeseigenen Verwaltung.
Die SPD forderte daraufhin eine schnelle Änderung des Grundgesetzes. Damit sollten „die Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung des Privatisierungsgesetzes innerhalb weniger Monate vorliegen“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer. Union und SPD seien sich darüber bereits einig. Von der Privatisierung der Flugsicherung hatte sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben Einnahmen von rund einer Milliarde Euro erwartet. Der Bund wollte laut den bisherigen Planungen 74,9 Prozent der DFS veräußern. Das Privatisierungsgesetz hatte den Bundestag im April passiert und sollte am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Es ist das zweite Mal, daß ein Bundespräsident die Politik zu einer Überprüfung ihrer Pläne zur Flugsicherung zwingt. 1991 hatte Richard von Weizsäcker das Gesetz zur formalen Privatisierung von der Behörde zur bundeseigenen GmbH mit einer ähnlichen Begründung gestoppt. Die Privatisierung, bei der der Bund zu 100 Prozent Eigentümer der Flugsicherung blieb, wurde dann erst durch eine Grundgesetzänderung möglich.
Es ist allerdings das erste Mal, daß Köhler ein Vorhaben der Regierung nicht absegnen will. Er begründete seine Weigerung unter anderem damit, daß die Luftverkehrssicherung eine klassische hoheitliche Aufgabe sei. Eine kapitalprivatisierte Flugsicherungsorganisation sei mit dem Erfordernis der bundeseigenen Verwaltung nicht vereinbar. Insofern könne er das Gesetz wegen „evidenter Verfassungswidrigkeit“ nicht unterzeichnen. Köhler erinnerte daran, daß die Flugsicherung gemäß Grundgesetz eine sonderpolizeiliche Aufgabe und somit hoheitlich wahrzunehmen sei. Damit verbleibe die Aufgabenverantwortung „unabhängig von der Ausgestaltung der Aufgabe“ rechtlich beim Bund, argumentierte der Bundespräsident.
Zudem rügte er, daß mit der geplanten Sperrminorität von 25,1 Prozent der Bund keine Möglichkeit zur „operativen Steuerung des Unternehmens“ habe. Nach Prüfung der verfassungsgemäßen Vorgaben kam Köhler den Angaben zufolge zu dem Schluß: „Somit hält das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung auch in Bezug auf die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Sicherungen des verfassungsrechtlich erforderlichen Bundeseinflusses den Mindestanforderungen des Art. 87 d Abs. 1 GG nicht Stand.“ Deshalb habe Köhler entschieden, das Gesetz nicht auszufertigen. Seine Entscheidung habe er in gleich lautenden Briefen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundestagspräsident Norbert Lammert und dem Präsidenten des Bundesrates, Peter Harry Carstensen mitgeteilt.
Ursprünglich sollte der Bieterprozeß für das staatliche Aktienpaket der Deutschen Flugsicherung im Herbst beginnen. Interesse angemeldet haben Fluggesellschaften wie die Deutsche Lufthansa und Air Berlin, der Reise- und Schiffahrtskonzern Tui sowie internationale Finanzinvestoren.
Einnahmen von einer Milliarde Euro erwartet
Die FDP hatte Köhler bereits im September eine Überschreitung seiner Kompetenzen vorgeworfen. Sie hatte sich damit auf das bereits früher vom Bundespräsidenten angeforderte Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Privatisierungsgesetzes bezogen. Aus Sicht der Liberalen war der Bundespräsident schon dazu nicht berechtigt. Die verkehrspolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Dorothée Menzner, begrüßte Köhlers Entscheidung. Diese sei eine Ohrfeige für alle, die Positionen der Links-Fraktion aus ideologischen Gründen beiseite schöben. Der Bundespräsident habe sich den Bedenken ihrer Fraktion angeschlossen. Die Plänen zur Bahnprivatisierung könnten zur nächsten Schlappe für die Bundesregierung werden.
Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Joachim Herrmann, hat Köhlers Veto begrüßt. Er habe „große Sympathie für diese Entscheidung“, sagte er. Die Pläne zur Privatisierung der Luftraumkontrolle seien rein fiskalisch motiviert gewesen, kritisierte der CSU-Politiker. In der Union müsse wieder grundsätzlicher über Industriepolitik und über die Aufgaben des Staates geredet werden. Rückendeckung erhielt der Bundespräsident auch von der zuständigen Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF). Die Flugsicherung sei eine hoheitliche Aufgabe wie die Grenzsicherung und könne nicht in private Hand gelegt werden, sagte Bernd Bockstahler von der GdF. „Wir hoffen, daß es bei dieser Entscheidung bleibt. Sollte aber eine Änderung des Grundgesetzes angestrebt werden, würde die GdF alle ihr möglichen Mittel nutzen, um dies zu verhindern“, sagte er.
Bedauern bei der DFS
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist nicht glücklich über die Entscheidung des Bundespräsidenten. „Wir bedauern die Entscheidung, respektieren sie aber“, sagte DFS-Sprecher Axel Raab am Dienstag. Die Deutsche Flugsicherung habe sich von der Privatisierung erhofft, im Hinblick auf die Neuordnung der europäischen Flugsicherung flexibler reagieren können. Einer privatisierten Flugsicherung wäre es zum Beispiel im Unterschied zum staatlichen Betrieb möglich, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder Tochterunternehmen zu gründen, sagte Raab. Jetzt seien die Politiker gefragt, über eine Grundgesetzänderung zu befinden.
In den vergangenen Wochen hatte es mehrfach Spekulationen gegeben, daß Köhler die geplante „Kapitalprivatisierung“ als nicht verfassungskonform einschätzt. Von der Privatisierung der Flugsicherung hatte sich die Bundesregierung Einnahmen von rund einer Milliarde Euro erwartet. Dagegen hatten Kritiker darauf hingewiesen, daß die Luftverkehrssicherung eine klassische hoheitliche Aufgabe sei.
Bundespräsidenten haben mehrfach Gesetzesvorhaben gestoppt oder schwerwiegende Bedenken vorgetragen. Nach Artikel 82 Grundgesetz werden Gesetze „vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet“. Der Präsident prüft die Gesetze. Ablehnen kann er sie nur, wenn sie nach seiner Überzeugung „zweifelsfrei und offenkundig“ gegen die Verfassung verstoßen. Seit 1949 haben Präsidenten sieben Gesetze nicht unterschrieben - die Entscheidung Horst Köhlers mitgezählt.
RICHARD VON WEIZSÄCKER (1984-94) hatte bereits 1991 Probleme mit der Privatisierung der Flugsicherung. Er stoppte die Änderung des Luftverkehrsgesetzes, weil er Artikel 87 d, Absatz 1, verletzt sah, der die bundeseigene Verwaltung des Luftverkehrs festlegt. Er unterschrieb erst nach einer Verfassungsänderung, die eine privat- rechtliche Organisation erlaubte.
Zum ersten Mal verweigerte THEODOR HEUSS (1949-59) 1951 seine Unterschrift - aus formalen Gründen. Dem Gesetz über die Verwaltung der Einkommens- und Körperschaftssteuer fehlte die Zustimmung des Bundesrats.
HEINRICH LÜBKE (1959-69) unterschrieb 1960 das Gesetz über den Betriebs- und Belegschaftshandel nicht, weil er die Freiheit der Berufsausübung (Artikel 12 Absatz 1) beeinträchtigt sah.
GUSTAV HEINEMANN (1969-74) wies 1969 das Ingenieurgesetz und 1970 das Architektengesetz zurück. Der Bund sei dafür nicht zuständig.
WALTER SCHEEL (1974-79) stellte sich 1976 zunächst gegen die Abschaffung der Gewissensprüfung bei Wehrdienstverweigerern. Er vermißte die Zustimmung des Bundesrates. In neun weiteren Fällen fertigten Präsidenten Gesetze zwar aus, äußerten aber Bedenken. Dies betraf unter anderem den „Streikparagraphen“ 116 und die Neuregelung der Parteienfinanzierung.
Aufsehen erregte JOHANNES RAU (1999-04) am 20. Juni 2002 bei der Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes. Er nahm Anstoß an der Abstimmung im Bundesrat, wo die uneinheitliche Stimmabgabe aus Brandenburg als Ja durchging. Er rügte das Verhalten des damaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) und seines Vertreters Jörg Schönbohm (CDU). Er regte einen Gang nach Karlsruhe an, wo das Gesetz kassiert wurde.
HORST KÖHLER (seit 2004) unterschrieb das Luftsicherheitsgesetz, legte aber eine verfassungsrechtliche Prüfung nahe. Karlsruhe bestätigte die Bedenken und verwarf die vorgesehene Möglichkeit, entführte Passagierflugzeuge im Extremfall abschießen zu können.
Staats- und Köhlerglaube
Stefan Sedlaczek (sedlaczek1)
- 24.10.2006, 09:54 Uhr
Vollkommen richtig
Gerhard Quell (gquell)
- 24.10.2006, 12:49 Uhr
Unheil droht!
Andreas Fleischmann (Flesh_FAZ)
- 24.10.2006, 13:47 Uhr
Privatisierung
Niko Akathari (NikoA)
- 24.10.2006, 15:39 Uhr
Staatswirtschaft wird weiter gefestigt
norbert doerre (ndoerre)
- 24.10.2006, 17:08 Uhr