Die Innenminister der Länder wollen für einen Verbotsantrag gegen die NPD stimmen. Vor einer Sonderkonferenz am 5. Dezember zeichnet sich eine einmütige Zustimmung der Ressortchefs ab. Am Donnerstag äußerte nun auch der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU), er befürworte einen Verbotsantrag. Schünemann galt bislang als Verfahrensskeptiker.
Nach Prüfung des über Monate hinweg gesammelten Materials aus der NPD werden die Innenminister ihren Ministerpräsidenten empfehlen, einen Verbotsantrag gegen die Partei zu stellen. Nach den Innenministern tagen am 6. Dezember die Ministerpräsidenten. Da die Innenministerkonferenz (IMK) in der Regel einstimmig beschließt, kam es zuletzt auf das Votum derer an, die sich immer wieder skeptisch zu den Erfolgsaussichten eines Antrags beim Bundesverfassungsgericht geäußert haben.
Hintergrund waren stets Bedenken, ob es gelingen kann, nach dem Scheitern eines Verbotsantrags im Jahr 2003 nunmehr einen erfolgreichen Antrag gegen die von allen Innenministern als verfassungsfeindlich, rassistisch und antisemitisch eingeschätzte NPD einzuleiten.
Rechtsgutachten kommt zu positivem Ergebnis
Schünemann, der bis zuletzt Zweifel äußerte, hatte ein Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten in Auftrag gegeben. Dieses kam zu einem insgesamt positiven Ergebnis. Das hat den Minister bei der Entscheidung mindestens so beeinflusst wie die Tatsache, dass er im Kreise seiner Kollegen zunehmend isoliert war. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), Skeptiker wie Schünemann, hatte vor einigen Tagen geäußert, er sei „leidenschaftslos“.
Das Gutachten sehe, so Schünemann in einem Brief an seine Kollegen, der dieser Zeitung vorliegt, „nicht nur die Verfassungsfeindlichkeit der NPD, sondern auch ihre aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung als beweisbar an“. Unwägbarkeiten dürften nicht übersehen werden. Aber, so stellt Schünemann fest: „Wenn also ein Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD hinreichende Erfolgsaussichten hat, so ist die Antragstellung ein politisches Gebot.“
Ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht könnte vom Bundesrat gestellt werden, aber auch gemeinsam mit Bundestag und Bundesregierung. Mit einem Verfahren wäre im Laufe des kommenden Jahres zu rechnen.
@ Hans-Peter Fischer „Da gibt es keine Diskussion.“
Jens Muche (Me-110)
- 30.11.2012, 12:36 Uhr
Was zu verbieten waere…
Erwin Stahlberg (Nundenn)
- 30.11.2012, 09:06 Uhr
Die Angst
Roland Müller (Nebelkerze)
- 30.11.2012, 08:15 Uhr
Man kann es nicht oft genug sagen:
Christoph Grimm (eurodaemmerung)
- 30.11.2012, 07:53 Uhr
Die einzigen denen unser Land noch was wert ist
Horst Johnson (h.johnson)
- 30.11.2012, 07:21 Uhr