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Politik und Privatwirtschaft Grauzone Sponsoring

25.01.2012 ·  Politisch geförderte Veranstaltungen wie der „Nord-Süd-Dialog“ stehen in einem schummrigen Licht. Doch ohne private Sponsoren kommt die Politik kaum noch aus - darum versucht sie seit Jahren, den immer raffinierteren Formen von Sponsoring ein Korsett aus Regeln zu geben.

Von Jasper von Altenbockum
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© ddp Ohne private Sponsoren kommt die Politik kaum noch aus: das Ehepaar Rösler (r.) 2009 beim Nord-Süd-Dialog im Kicker-Kampf mit AWD-Gründer Carsten Maschmeyer und dessen Lebensgefährtin Veronica Ferres. „Scorpions“-Sänger Klaus Meine, ebenfalls Hannoveraner, gibt Spiel-Tipps

Die Hannoveraner Debatten über die „Nord-Süd-Dialog“ genannten Festivitäten für Politik und Wirtschaft vermitteln den Eindruck, als sei das Verhältnis von Politik und Sponsoring noch immer ungeordnetes Gestrüpp. Doch seit Jahren versuchen Bund, Länder und Kommunen, Regeln einzuführen, die den immer raffinierteren Formen von Sponsoring im öffentlichen Leben ein Korsett geben. Regierung und Verwaltung soll die Welt der Sponsoren damit nicht gerade schmackhaft, aber doch nutzbar gemacht, sie soll vor allem beherrschbar werden.

Womit das zusammenhängt, spricht eine der jüngsten dazu formulierten Verwaltungsvorschriften (des Bremer Senats) offen aus: Insbesondere in Zeiten „leerer Kassen“ leisteten private Zuwendungen in Form von Spenden, Mäzenatentum oder eben Sponsoring „einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung“. Solche Zuwendungen seien deshalb „grundsätzlich als positiv anzusehen“. Dennoch müssten „strenge Maßstäbe“ angelegt werden, die eine Beeinflussung öffentlicher Einrichtungen, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit verhindern - oder auch nur, wie es in den Sponsoringregeln anderer Länder heißt (zum Beispiel Niedersachsens), den „bösen Anschein“ dafür.

Bremen und die meisten anderen Länder folgten mit solchen Vorschriften, Runderlassen oder Richtlinien den Vorgaben einer Rahmenrichtlinie, die von den Innenministern der Länder im November 2004 beschlossen wurde („Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben“). Darin werden Begriffe geklärt und vermeintliche Grenzen gezogen. Unter Sponsoring, heißt es dort, sei „die Zuwendung von Geld oder einer geldwerten Leistung durch eine juristische oder natürliche Person mit wirtschaftlichen Interessen zu verstehen, die neben dem Motiv zur Förderung der öffentlichen Einrichtung auch andere Interessen verfolgen“. In den „anderen Interessen“ steckt das Problem.

Anders als bei der Spende oder bei Schenkungen ist Sponsoring mit Leistung und Gegenleistung verbunden. Für Unternehmen ist das nicht nur der „Kommunikation“ und Imagepflege wegen attraktiv; sie können Sponsorengelder als Betriebskosten absetzen, auch dann, wenn eine Partei unterstützt wird. Doch damit hat sich die Gegenleistung unter Umständen noch nicht erledigt. Das macht die Sache so kompliziert. Die Grenzen müssten dort gezogen, Sponsoring also ausgeschlossen werden, so stellten die Innenminister vor knapp acht Jahren klar, wo „der Anschein entstehen könnte, Verwaltungshandeln würde durch die Sponsoringleistung beeinflusst werden“.

Auch in der niedersächsischen Richtlinie zur Korruptionsprävention wird Sponsoring „für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, der Kultur und des Sports“ als zulässig bezeichnet, „wenn jeder Einfluss auf Inhalte auszuschließen ist“. Strengere Regeln gelten dagegen für die Landesverwaltung, die sich „nicht uneingeschränkt“ dem Sponsoring öffnen dürfe. Grundsätzlich abzulehnen sei es in Bereichen der Eingriffsverwaltung, also dort, wo Verwaltung dem Bürger vorschreibt, was er zu tun oder zu lassen hat. Die Innenminister hatten deshalb eine ganze Reihe von Behörden pauschal von Sponsoring kurzerhand ausgeschlossen, was einzelne Länder (zum Beispiel Niedersachsen) so einfach aber nicht übernehmen wollten. Unterbinden wollten die Minister in ihren Ländern auch, was einzelnen Bundesministerien vorgeworfen wird und von Kritikern als subversive Art des Lobbyismus und Sponsorings bezeichnet wird: „Die dauerhafte Überlassung von Personal an die öffentliche Verwaltung durch Sponsoren oder die Finanzierung von öffentlichen Bediensteten ist auszuschließen“.

Grauzone von Leistungen und Gegenleistungen

Der Bremer Hinweis auf die leeren Kassen zeigt, wo die Versuchung für Politik und Verwaltung liegt, nicht allzu hartnäckig danach zu fragen, ob Grenzen, die gesetzt werden, auch eingehalten werden können, oder ob es nicht vielmehr eine Grauzone gibt, in der Leistungen und Gegenleistungen eine Frage der Interpretation sind. Das Bedürfnis, den Haushalt durch Sponsorengelder aufzubessern und Unternehmen zu Investitionen zu animieren, scheint immerhin so groß zu sein, dass private Geldgeber die Politik nicht lange bedrängen müssen, ihren Interessen entgegenzukommen. Die Politik bedrängt vielmehr private Geldgeber. „Privatveranstaltungen“ wie der sogenannte Nord-Süd-Dialog drängen nicht etwa der klammen öffentlichen Hand Sponsorengelder auf, sondern, im Gegenteil, solche Gelder werden von Politik und Verwaltung für „private“ Zwecke geradezu erbeten und eingeworben.

Wo im Falle des Pressesprechers Olaf Glaeseker dann noch Leistung und Gegenleistung liegen, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. In diesem Fall ist zudem noch immer nicht ganz klar, wo welche Gelder eigentlich gelandet sind - es geht angeblich um mehrere Hunderttausend Euro. Ein Mittel gegen diesen politischen Budenzauber soll in den Regelwerken die immer wieder hervorgehobene „vollständige Transparenz“ sein, also die konsequente Öffentlichkeit privater Zuwendungen, die außerdem „vollständig und abschließend aktenkundig“ zu machen seien, wie die Innenminister der Länder 2004 hervorhoben.

Das letzte Mittel ist die Öffentlichkeit

Auch das nur ein frommer Wunsch? In den vergangenen Jahren gab es einzelne Fälle, in denen dieses letzte Mittel, die Öffentlichkeit, nur mit Spätzündung funktionierte. Aufsehen erregte im August vergangenen Jahres der Fall des Verbraucherschutzministeriums, das sich von einer Drogeriekette Zeitungsanzeigen (für mehr Bewegung und gesunde Ernährung) finanzieren ließ - ein Fall, der von einem Fernsehmagazin „aufgedeckt“ worden war. Es ging um mehr als 300.000 Euro. Wo kein Wille, ist auch kein Weg - diese Schwachstelle des Sponsorengeheges gilt auch in einem anderen Bereich. Was Bund, Länder und Kommunen zu kontrollieren (und dadurch auch zu fördern) versuchen, ist für die Parteien noch immer Neuland. Ministerien, Verwaltung und Parteien sind zwar unterschiedliche Sphären, gehören hier aber buchstäblich in einen Topf. Augenfällig wurde das Anfang 2010, als bekannt wurde, dass sich CDU-Landesverbände dafür bezahlen ließen, dass sie einen Kontakt zu „ihren“ Ministerpräsidenten Rüttgers und Tillich herstellten.

Bundestagspräsident Lammert (CDU) musste sich anschließend Kritik gefallen lassen, dass er die „Sponsorenaffäre“ nicht strenger verfolgt habe. Doch für das Parteiengesetz, dessen Einhaltung in Sachen Finanzierung die Bundestagsverwaltung zu überwachen hat, ist Sponsoring noch immer ein Fremdwort. Nur wenn Leistung und Gegenleistung in einem unangemessenen Verhältnis stehen, wenn also der Verdacht besteht, dass Sponsoring eine (obendrein unter Umständen unzulässige) Spende verdeckt, beginnt für die Bundestagsverwaltung eine schwierige Prüfung.

Zum ersten Mal ein Kapitel über „Sponsoring“ im Bundestagsbericht

Als Paradebeispiel solcher „Teilspenden“ gelten die privatwirtschaftlichen Präsentationen auf Parteitagen, die sich die Parteien teuer bezahlen lassen. „In Fällen, in denen auf der Grundlage eines Sponsoring-Abkommens Leistung und Gegenleistung einander gegenüberstehen, kann sich daher allenfalls aufgrund eines nachweisbaren und bezifferbaren Überhangs des Werts der Sponsorenleistung die Frage einer Teilspende stellen“, heißt es dazu im jüngsten Bericht des Bundestags über die Rechenschaftsberichte der Parteien, der zum ersten Mal ein Kapitel über „Sponsoring“ enthielt. Darin wird auch der Kern des Problems einer klaren Definition von zulässigem oder unzulässigem Parteiensponsoring auf den Punkt gebracht: „Ob ein Leistungs-Gegenleistungsverhältnis nachvollziehbar angemessen ist und somit also keinen bezifferbaren Raum für das Vorliegen einer verdeckten Spende lässt, entzieht sich weitgehend einer generalisierenden Betrachtung.“

Dennoch, oder gerade deshalb barg der Bericht ein Plädoyer für eine gesetzliche Regelung. Denn: „Nicht zuletzt aus steuerrechtlichen Gründen stellt Sponsoring auch für Unternehmen eine interessante Alternative der Unterstützung politischer Parteien dar, denn die Geld- oder geldwerte Leistung eines Sponsors kann im Gegensatz zur Parteispende als nützliche Aufwendung steuerlich in Abzug gebracht werden“. Doch nicht nur deshalb stehen politisch geförderte Veranstaltungen wie der „Nord-Süd-Dialog“ in einem schummrigen Licht. Ein Blick in einen Runderlass des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen zur Korruptionsbekämpfung zeigt, wie sich der Kreis zu den „leeren Kassen“ hier wieder schließt: „Wenn der Sponsor seine Leistungen als Betriebskosten steuerlich geltend machen kann, finanzieren letztlich alle staatlichen Ebenen über Steuermindereinnahmen die gesponserten Leistungen mit.“

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Jahrgang 1962, verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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