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Plädoyer gegen Verena Becker Bundesanwaltschaft: „Sie ist für uns schuldig“

 ·  Der ehemaligen RAF-Terroristin Becker ist nach Auffassung der Bundesanwaltschaft nicht belastbar nachzuweisen, dass sie 1977 auf Generalbundesanwalt Buback geschossen hat. Trotzdem hält sie sie weiter für mitschuldig.

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Immer mit Sonnenbrille: Die angeklagte Verena Becker am Dienstag vor dem Oberlandesgericht
© Reuters
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Immer mit Sonnenbrille: Die angeklagte Verena Becker am Dienstag vor dem Oberlandesgericht
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