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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Plädoyer gegen Verena Becker Bundesanwaltschaft: „Sie ist für uns schuldig“

 ·  Der ehemaligen RAF-Terroristin Becker ist nach Auffassung der Bundesanwaltschaft nicht belastbar nachzuweisen, dass sie 1977 auf Generalbundesanwalt Buback geschossen hat. Trotzdem hält sie sie weiter für mitschuldig.

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Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker (Mitte, vorn) hat die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer begonnen
© dpa
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Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker (Mitte, vorn) hat die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer begonnen
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