Plädoyer gegen Verena Becker
Bundesanwaltschaft: „Sie ist für uns schuldig“
12.06.2012 ·
Der ehemaligen RAF-Terroristin Becker ist nach Auffassung der Bundesanwaltschaft nicht belastbar nachzuweisen, dass sie 1977 auf Generalbundesanwalt Buback geschossen hat. Trotzdem hält sie sie weiter für mitschuldig.
Von
Rüdiger Soldt, Stuttgart
© dpa
Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker (Mitte, vorn) hat die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer begonnen
© dpa
Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker (Mitte, vorn) hat die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer begonnen
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