Die SPD lehnt weitreichende Reformvorschläge der Union zum Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) ab. Allerdings ist auch sie bereit, das Gremium zu stärken und die Rechte der Opposition im Kontrollgremium zu verbessern. Nachdem sich die große Koalition im Lichte jüngster Vorkommnisse den Forderungen nach verbesserter Geheimdienst-Kontrolle angeschlossen hatte, präsentierte Mitte April zunächst die Union ihre Überlegungen.
In einem SPD-Fraktionspapier, das der F.A.Z. vorliegt, legt nun der PKG-Vorsitzende Oppermann für die Sozialdemokraten detaillierte Gegenvorschläge auf den Verhandlungstisch. Diese decken sich grundsätzlich mit den Auffassungen der Union, wonach die Kontrolle von Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz (BfV) und Militärischem Abschirmdienst (MAD) professionalisiert und intensiviert werden müsse.
SPD will Rechte des Gremiums stärken
Allerdings will die SPD zu diesem Zweck keinen hochrangigen Beauftragten einsetzen, sondern lediglich einen „Arbeitsstab“ mit einem „leitenden Beamten“ an der Spitze bilden, der „strikt und ausschließlich“ auf Weisung und Initiative des PKG tätig werden dürfte. Außerdem solle er „ausschließlich im Hintergrund“ agieren, also wohl beispielsweise nicht mit der Presse sprechen. Abgelehnt wird von der SPD auch der Vorschlag der Union, den neun Mitgliedern des Kontrollgremiums jeweils einen fachkundigen Mitarbeiter zur Seite zu stellen. Das würde zu einem Verlust an Vertraulichkeit führen, so das SPD-Papier, das unter der Federführung des Parlamentarischen Geschäftsführers Oppermann erstellt worden ist und der F.A.Z. vorliegt.
Stärken will die SPD die Rechte des Gremiums, indem seinen Mitgliedern Zutrittsrecht zu „sämtlichen Dienststellen“ von BND, BfV und MAD zugestanden wird. Bislang sollte die Bundesregierung dem Gremium bloß „Besuche“ bei den Diensten „ermöglichen“. Auch solle das Gremium künftig Angehörige von anderen Sicherheitsbehörden und auch aus dem Kanzleramt befragen dürfen. Allerdings sollen, anders als im Unionsentwurf, die Befragten nicht eidesstattlich der Wahrheit verpflichtet werden können.
Die SPD sieht lediglich vor, die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage im PKG-Gesetz noch einmal (“wenn auch nur deklaratorisch“) zu erwähnen. Während die Union in Streitfällen um Aktenherausgabe einem Verfassungsrichter die Entscheidung überlassen will, sieht die SPD das nicht vor. Sie will lediglich „klarstellen“, dass das Recht auf Einsicht in Akten „gesetzlicher Herausgabeverpflichtung“ unterliege.
Sondervotum für die Opposition
SPD und Union stimmen überein, dass sich Mitarbeiter der Dienste künftig direkt an das Gremium wenden dürfen sollen, soweit es nicht um ihre persönlichen Angelegenheiten geht. Mit einer solchen „Whistleblower-Regelung“ genannten Ermächtigung, will sich das Gremium künftig Wissen verschaffen, welches ihm zuletzt (BND in Bagdad, Tripolis-Angelegenheit, Liechtenstein-Daten, „Spiegel“-Beobachtung) stets eher spät oder gar nicht zuteil wurde, dann nämlich, wenn die jeweilige Behördenleitung es für angebracht hielt. Allerdings sollen sich die Mitarbeiter nach SPD-Plänen nicht an den Arbeitsstab, sondern nur an die Abgeordneten selbst wenden dürfen. Staatsanwaltschaftliche Befugnisse zur Aktenvorlage und Datenübermittlung sollen dem Gremium zudem gegenüber Behörden und Gerichten eingeräumt werden.
Zum Zwecke der besseren Information der Öffentlichkeit will die SPD dem PKG künftig - nach jeweiliger Rücksprache mit der Bundesregierung - das Recht der Darstellung von Sachverhalten ermöglichen. Bislang durfte das Gremium nur eine Bewertung öffentlich machen, sich aber nicht zu Hergängen im Einzelnen äußern. Außerdem - und hier geht der SPD-Entwurf weiter als der Vorschlag der Union - soll sich die Opposition in einem Sondervotum äußern dürfen, soweit ihre Ansichten von der Bewertung nicht wiedergegeben werden.
Die gegenwärtigen Oppositionsparteien - FDP, Linke und Grüne - hatten sich dieses Recht zuletzt gelegentlich genommen, weil die Zweidrittelmehrheit der großen Koalition es ihr ermöglicht, in Beurteilungen des PKG alleine die Regierungsauffassung einzubringen. Indem die SPD die Möglichkeit des Sondervotums vorsieht, nimmt sie einen Vorschlag der FDP auf.
„Bericht darf auch personenbezogene Daten enthalten“
Nach dem Vorschlag der SPD sollen die Dienste künftig nach einem „Jahresprüfplan“ einer systematischen und themenorientierten Kontrolle unterzogen werden. „Damit würde sich das Kontrollgremium in der öffentlichen Wahrnehmung endlich entfernen von der Aufarbeitung singulärer tagespolitischer Skandale.“ Anders als der Unionsvorschlag sieht das SPD-Papier aber keinen turnusmäßigen Bericht über die PKG-Tätigkeit an das Parlament vor. Die Union schlägt vor, dass in einem solchen Bericht auch die Kooperationsbereitschaft der Dienste und die Erfüllung ihrer Auskunftspflichten bewertet werden sollen.
Allerdings soll der Bundestag nach Ansicht der SPD vom PKG mit Berichten zu seinen Untersuchungen schriftlich informiert werden können, wenn zwei Drittel des Gremiums das beschließen. Unter Beachtung der Erfahrung mit dem „Schäfer-Bericht“ zur überwiegend rechtswidrigen Beobachtung von Journalisten will sich das Kontrollgremium künftig nicht von datenschutzrechtlichen Einwänden an Veröffentlichungen hindern lassen. Deshalb sieht die SPD folgende Formulierung vor: „Der Bericht darf auch personenbezogene Daten enthalten, soweit dies für die nachvollziehbare Darstellung der Untersuchung . . . erforderlich ist.“ Im Streitfall soll das überwiegende „öffentliche Interesse an der Bekanntgabe“ gegenüber den Interessen der Betroffenen vorrangig sein. Union und SPD beginnen kommende Woche Verhandlungen über einen Gesetzentwurf, den sie bis zur Sommerpause vorlegen möchten.