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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Personalstreit am BGH Offene Diskussion oder offener Rechtsbruch?

 ·  Ein Postenstreit schlägt Wellen am Bundesgerichtshof: nun wurde Präsident Klaus Tolksdorf wegen angeblich offenen Verfassungsbruchs zum Rücktritt aufgefordert.

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© ASSOCIATED PRESS Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundesgerichtshofs

Was ist nur los am Bundesgerichtshof? Revolution? Lähmung? Nun, das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafsachen arbeitet wie immer weitgehend geräuschlos vor sich hin - und freitags geht es bei den höchsten Gerichten in Karlsruhe wie andernorts beim Staat auch ab mittags etwas ruhiger zu. Richtig ist aber, dass ein Postenstreit die Gemüter bewegt, der zwar für sich genommen nicht einzigartig war - der aber Wellen schlägt. Jetzt haben die Strafverteidigervereinigungen dreier Bundesländer den Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, wegen angeblich offenen Verfassungsbruchs zum Rücktritt aufgefordert. Was ist geschehen?

Thomas Fischer, renommierter Kommentator des Strafgesetzbuchs und stellvertretender Vorsitzender des 2. Strafsenats, will dessen Vorsitzender werden. Doch Gerichtspräsident Tolksdorf zog einen anderen Bewerber vor; er hält Fischer fachlich für herausragend, nicht aber dessen Sozialkompetenz. Das zeigte er auch in einer Beurteilung. Darin sprach er Fischer zwar keineswegs generell die Eignung ab oder ließ ihn gar fallen. Doch in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe obsiegte erst einmal Fischer.

Den Richtern reichte Tolksdorfs Begründung nicht, dass drei BGH-Richter den Senat verlassen hatten, weil sie sich offenbar eine Zusammenarbeit mit Fischer nicht mehr vorstellen konnten. Der Präsident schob daraufhin eine ausführlichere Begründung nach. Fischer legte Widerspruch ein. Mit Bescheid vom 4. Mai hat Tolksdorf nun die Beurteilung in einzelnen Passagen geringfügig geändert. Dagegen wiederum hat Fischer am 9. Mai Klage erhoben. Er will erreichen, dass die dienstliche Beurteilung so geändert wird, dass ihm die „besondere Eignung“ für das Amt eines Vorsitzenden Richters zuerkannt wird.

Ein „offener Angriff auf unseren Rechtsstaat“

Das Präsidium des BGH machte den Vorsitzenden des 4. Strafsenats, Andreas Ernemann, auch zum Vorsitzenden des 2. Strafsenats. Der Konflikt eskalierte weiter, als drei Richter des 2. Senats in dieser Doppelbesetzung einen Verstoß gegen das Gebot des „gesetzlichen Richters“ sahen und sich zunächst für beschlussunfähig erklärten.

Jetzt behaupten die Strafverteidigerverbände aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, das Präsidium des BGH habe mehrfach versucht, „auf richterliche Entscheidungen Einfluss zu nehmen ... und mit Mitteln der klassischen Dienstaufsicht eine Änderung der Rechtsprechung herbeizuführen“. Das sei ein „offener Angriff auf unseren Rechtsstaat“. Die Richter entschieden in verfassungswidriger Besetzung, weil sie sich durch das Präsidium dazu gezwungen sähen. Von ihrer richterlichen Unabhängigkeit sei „nichts geblieben“, behaupten die Strafverteidiger. Starke Worte - die aber in Fachkreisen keineswegs alle teilen. Der Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte dieser Zeitung am Freitag: „Hinsichtlich der Vorwürfe, der Präsident des BGH habe in die Unabhängigkeit von Richtern eingegriffen, liegen dem Bundesjustizministerium keine ausreichenden Erkenntnisse zur Einleitung disziplinarischer Maßnahmen vor.“

Sowohl der Deutsche Richterbund als auch der Deutsche Anwaltverein haben sich bisher bewusst nicht zu diesem Fall geäußert. Schließlich ist auch im BGH und in den Verbänden zu hören, man könne beide Seiten verstehen, die Lage sei vielschichtig. Und auch außerhalb des BGH wird die Besetzung zweier Senate mit demselben Vorsitzenden durchaus für vertretbar gehalten, schließlich habe dies das ganze Präsidium beschlossen. Registriert wird aber zugleich, dass Tolksdorf „den Anspruch hat, das Gericht zu führen“. Das sei in dieser Form neu.

Dass freilich Gerichtspräsidenten führen, wird durchaus von Richtern geschätzt. Erbhöfe gibt es bei Tolksdorf allerdings nicht. Kürzlich erst unterlag er mit einem Vorschlag für den Vorsitz des Familiensenats; die Bundesjustizministerin entschied sich für den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden. So war bisher auch die Übung. Zur Richterwahl wie auch zur Auswahl der Vorsitzenden macht man sich auch im Richterbund Gedanken. Zum einen ist es nicht Aufgabe der Justiz, sich selbst zu ergänzen. Zum anderen soll parteipolitischer Einfluss vermieden werden.

Ein Stellenstreit zweier außergewöhnlicher Strafrichter

Um Letzteres geht es freilich im Fall Fischer nicht. Sondern um einen Stellenstreit, in dem zwei außergewöhnliche Strafrichter aufeinandertreffen. Beide haben im Leben schon anderes gesehen als die allermeisten Richter. Der 1953 geborene Fischer brach einst den Besuch des Gymnasiums ab, um Musiker zu werden. Er jobbte auch als Kraftfahrer und Briefträger. Mit einer Arbeit zu „Öffentlicher Friede und Gedankenäußerung“ wurde der scharfzüngige Jurist promoviert, der auch vor öffentlicher Kollegenschelte nicht zurückschreckt. Tolksdorf, Jahrgang 1948, ging nach dem Abitur auf die Polizeischule in Münster. Während seines Streifendienstes begann er das Jurastudium. Er wurde zum Thema „Mitwirkungsverbot für den befangenen Staatsanwalt“ promoviert. Am Bundesgerichtshof machte er vor allem als souveräner Vorsitzender in Staatsschutzsachen auf sich aufmerksam.

Tolksdorf hatte schon auf dem Jahrespresseempfang des BGH gesagt, die Behauptung, drei Richter seien vor das Präsidium zitiert, inquisitionsartig verhört und auf nötigende Weise in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt worden, weise er mit aller Entschiedenheit zurück. Zu dieser Klarstellung sehe er sich „durch diese unerhörten Vorwürfe befugt“. Mit den Richtern, die Bedenken gegen die Übergangslösung hätten, seien lediglich „durchaus offen und kontrovers“ Rechtsfragen diskutiert worden. Tatsächlich musste zügig eine Lösung gefunden werden. Denn auch für den BGH gilt das Beschleunigungsgebot. Das Schicksal von Untersuchungshäftlingen ist noch wichtiger als Personalquerelen.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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