21.07.2010 · Darf es Patente auf Gemüsesorten geben? Das Verfahren um die Brokkoli- und Tomatenpatente vor dem europäischen Patentamt in München ist kompliziert. Die Demonstranten zitieren aus der Bibel.
Von Friedrich Schmidt, MünchenDraußen wird auf einem Pappschild an den 20. Juli 1944 erinnert, um zum Widerstand gegen die „Patent- und Gentechnik-Diktatur“ aufzurufen. Drinnen wird darüber diskutiert, ob Artikel 53 b des Europäischen Patentübereinkommens nach Entstehungsgeschichte, Wortlaut, Sinn und Zweck eng oder weit auszulegen ist.
Draußen, in der Sonne gegenüber dem Deutschen Museum jenseits der Isar, hängen gelbe Schilder mit der Aufschrift „Patent“ an Brokkoliknollen, Tomaten und Maiskolben, wird in zwei Kesseln eine „Patent-Verbrennungsmaschine“ befeuert, Trompete geblasen und vom Rednerpult aus der Bibel zitiert: „Dem Herrn gehört die Erde und was sie erfüllt.“ Drinnen, im klimatisierten großen Saal des Europäischen Patentamts, fallen Sätze wie: „Bei dem Verfahren überlappen sich biologische und technische Aspekte, wenn sie nicht gar identisch sind.“
Obwohl die Demonstranten gegen die Patente EP 1069819 und EP 1211926 auf der einen Seite sowie deren Inhaber und die Beschwerdeführer gegen diese Patente auf der anderen Seite räumlich nur durch einige Meter, zwei Türen und eine Rolltreppe getrennt sind, scheinen sie in verschiedenen Welten zu leben. Die einen - ein Bündnis aus Umweltschutzorganisationen und Bauernverbänden - warnen vor einem „Ausverkauf der Schöpfung“ und Klagen multinationaler Agrarkonzerne gegen Landwirte wegen versehentlicher Patentverletzungen.
Die anderen - Forscher, Unternehmer und ihre Patentanwälte - sehen eine zu klärende Rechtsfrage: wie Artikel 53 b auszulegen ist. Dieser verbietet es, „im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ zu patentieren.
Gekennzeichnet durch ein „Marker-Gen“
Um diese Frage geht es bei beiden Patenten, über welche die Große Beschwerdekammer verhandelt. Eines von ihnen wurde 2002 dem britischen Unternehmen Plant Bioscience gewährt. Es schützt ein Verfahren zur Zucht von Brokkoli mit einem hohen Gehalt an Glucosinolat, das Krebs vorbeugen soll, ebenso wie damit gewonnene Samen und Pflanzen. Dabei werden mit Hilfe eines „Marker-Gens“ die Gene im Pflanzenerbgut gekennzeichnet, die für die gewünschten Eigenschaften verantwortlich sind; im Übrigen wird in hergebrachter Weise gekreuzt. Das zweite Patent wurde 2000 vom israelischen Landwirtschaftsministerium angemeldet und bezieht sich auf Tomaten mit geringem Wassergehalt („Schrumpeltomaten“), die sich besonders gut verarbeiten lassen.
Weil das europäische Patentrecht in diesem Punkt nicht eindeutig ist, legte die zuständige Technische Beschwerdekammer die Einsprüche der Beschwerdeführer - im Fall „Brokkoli“ ein Schweizer und ein französisches Unternehmen, im Fall „Tomate“ der niederländische Unilever-Konzern - der Großen Beschwerdekammer vor.
Bislang kein Verfahren gegen Bauern wegen Verletzung eines EU-Biopatentes
Vor ihr wird nur über Rechtsfragen verhandelt. Und so kommt es, dass in den Einlassungen der Verfahrensbeteiligten kaum einmal die strittigen Gemüsearten beim Namen genannt werden. Stattdessen führen Patentinhaber wie Beschwerdeführer Entscheidungen der Kammer sowie Regeln an, die ihrer Ansicht nach dafür sprechen, das Verbot des Artikels 53 b eng beziehungsweise weit auszulegen. Besonders gerungen wird um die Definition in der europäischen Biopatentrichtlinie von 1998, in der es heißt, ein Zuchtverfahren sei „im Wesentlichen biologisch, wenn es vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht“. Trifft das auf die patentierten Verfahren zu, greift also das Patentierungsverbot?
Das will die Kammer bis spätestens Jahresende entscheiden. Vertreter von SPD und Grünen fordern derweil Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) dazu auf, im deutschen Recht klarzustellen, dass es keinerlei „Patent auf Pflanzen und Tiere“ geben solle. Wenigstens in Europa dürfte die Angst vor Schöpfungsausverkauf und Klagewelle indes verfrüht sein: Laut Patentamt ist bislang kein Verfahren gegen einen Bauern wegen unbeabsichtigter Verletzung eines europäischen Biopatentes bekannt.
So schwer ist das doch nicht
Daniel Steinert (D_Diel)
- 21.07.2010, 12:51 Uhr
Geistiges Eigentum an der Natur?
Karsten Bender (Kasmo)
- 21.07.2010, 13:27 Uhr
Ein „Ausverkauf der Schöpfung“?
Hans-Ulrich Grefe (Ha_Ulrich)
- 21.07.2010, 13:44 Uhr
Ein „Ausverkauf der Schöpfung“?
Wilbert Himmighofen (Himmighofen)
- 21.07.2010, 14:44 Uhr
Hier wird eine wichtige Grenze überschritten
Wolfgang Neuber (durchblick)
- 22.07.2010, 15:53 Uhr