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Parlamentsbeteiligung Suche nach Konsens bei Euro-Rettung

01.09.2011 ·  Die Union strebe nach „soviel Beteiligung des Bundestags wie überhaupt möglich“- so der Fraktionsvorsitzende Kauder. Auch die Bundeskanzlerin sagt, sie befürchte keine Schwächung des EFSF durch mehr Mitsprache des Parlaments.

Von Stephan Löwenstein, Berlin
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Die Union will möglichst im Konsens mit der Opposition festlegen, wie die Mitsprache des Bundestages beim Euro-Rettungsfonds - der sogenannten Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) - zu regeln sei. Der Unions-Fraktionsvorsitzende, Kauder, sagte am Donnerstag in Berlin, man habe den „ernsthaften Willen“ zu einer „großen Übereinstimmung im Parlament“. Ziel sei „soviel Beteiligung des Deutschen Bundestags wie überhaupt möglich“, sagte Kauder.

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) sagte, sie wolle das „Kernrecht des Parlaments“ in Haushaltsfragen sicherstellen. Die Mitwirkung des Bundestags werde die Funktionsfähigkeit der EFSF nicht beeinträchtigen. „Insofern werden wir Wege finden, wie die parlamentarische Mitbestimmung so gestaltet ist, dass sie trotzdem auch marktkonform ist“, sagte die Kanzlerin. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hatte die Parlamentarier gemahnt, nicht zu hohe Hürden aufzustellen. In Fragen wie dem Ankauf von Staatsanleihen seien oft schnelle Entscheidungen erforderlich, die man - um der Stabilisierung der Märkte willen - nicht zuvor erörtern dürfe. Kauder sagte dazu: „Wenn's sein muss, sind wir ganz schnell.“

Zustimmung zu Hilfskrediten

Der Fraktionsvorstand der CDU/CSU beschloss Leitlinien für eine abgestufte Mitwirkung des Bundestags. Ehe der Fonds Hilfskredite beschließt, müsste der Bundestag zustimmen. Sonst müsste der deutsche Vertreter im Fonds mit Nein stimmen, was diese Maßnahme blockieren würde. Das gälte auch, wenn andere haushaltsrelevante Maßnahmen wie „Rekapitalisierung von Finanzinstituten sowie Anleihekäufe am Primär- und Sekundärmarkt“ beantragt werden.

Die operativen Richtlinien, wie die neuen Instrumente anzuwenden sind, sollen vom Haushaltsausschuss des Bundestags genehmigt werden. Werden die Bedingungen für laufende Programme geändert, müsste auch der Haushaltsausschuss zuvor zugestimmt haben. Über alle Entscheidungen innerhalb des Gewährleistungsrahmens hätte die EFSF den Ausschuss umfassend und schnell zu informieren.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Brüderle äußerte sich in demselben Sinne. Bei allem, was das Haushaltsrecht des Bundes betreffe, behalte der Bundestag seine Entscheidungsrechte - gegebenenfalls delegiert auf den Haushaltsausschuss. „Das entspricht auch den Wünschen von Herrn Schäuble, dass man noch schnell handeln kann, wenn es notwendig ist.“

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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent in Berlin.

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