18.05.2007 · Bundestagspräsident Lammert erwägt parlamentarische Reformen. Die Diäten der Abgeordneten könnten erhöht und Altersbezüge gekürzt werden. Die Fraktionen sprachen auch darüber, Minderheiten im Bundestag zu stärken.
Von Stephan Löwenstein, BerlinBundestagspräsident Lammert (CDU) und Vertreter der Fraktionen sondieren parlamentarische Reformen. Dabei geht es zum einen darum, Minderheiten im Bundestag zu stärken, zum anderen um die Frage von Diätenerhöhungen und Einschnitten bei der Altersversorgung von Abgeordneten.
Über die Minderheitenrechte sprachen nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Vertreter aller Fraktionen kürzlich auf Einladung des Bundestagspräsidenten. In der kommenden Woche ist ein Treffen der Koalitions-Fraktionsspitzen mit Lammert zum Thema anberaumt. Allerdings wurde auf allen drei Seiten Verdruss darüber geäußert, dass dieser Termin, über den die „Bild“-Zeitung am Freitag berichtete, vorab bekannt wurde. In dem Bericht wurde ein Vorschlag der SPD zitiert, die Bezüge in mehreren Schritten von derzeit 7009 auf 7600 Euro zu erhöhen und gleichzeitig die Altersversorgung der Parlamentarier um ein Drittel zu kürzen.
Stärkung der Oppositionsrechte
Von den drei kleinen Fraktionen liegen drei Gesetzentwürfe vor. Sie zielen - am weitesten die Linke, am zurückhaltendsten die FDP - auf eine Stärkung der Oppositionsrechte in Zeiten der großen Koalition. Es geht unter anderem um die Rechte, den Bundestag einzuberufen und Gesetze in Karlsruhe auf ihre Verfassungsgemäßheit prüfen zu lassen.
Dafür ist bislang ein Drittel der Mitglieder des Bundestags notwendig, was die derzeitige Opposition nicht einmal dann zusammenbekommt, wenn sie sich einig ist. Am Donnerstag vorvergangener Woche hielt der Geschäftsordnungsausschuss dazu eine Anhörung ab, anschließend lud Lammert die Obleute der Fraktionen zum Abendessen in den Dienstsitz des Bundestagspräsidenten in Berlin-Dahlem. Seither sprach sich Lammert in mehreren Interviews für Reformen aus.
„Das Grundgesetz nicht leichterhand ändern“
Es müsse sichergestellt sein, dass eine Mehrheit eine Debatte unliebsamer Themen nicht verhindern könne; Lammert schlug vor, zusätzlich zum Drittelquorum zu vereinbaren, dass das Parlament auf Antrag von zwei Fraktionen einberufen wird. Eine Minderheit müsse zudem Gesetze auf ihre Verfassungskonformität wirksam überprüfen lassen können. Und von den Regeln der Geschäftsordnung dürfe „nicht ausnahmslos und jederzeit mit einer Zweidrittelmehrheit abgewichen werden“.
Die beiden großen Fraktionen hatten bislang solche Änderungen abgelehnt. Teilnehmer des Gesprächs in Dahlem wollen nun Bewegung registriert haben. Der Vorsitzende des Ausschusses, Strobl (CDU), verwies allerdings darauf, die Sachverständigen hätten in der Anhörung überwiegend zu Zurückhaltung gemahnt und davor gewarnt, die Geschäftsordnung des Bundestages an bestimmte Situationen anzupassen. „Erst recht sollte man das Grundgesetz nicht leichterhand ändern“, sagte Strobl der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Das wäre für Änderungen bei der Normenkontrollklage nötig. Allerdings sprach er sich für eine Selbstverpflichtung der großen Fraktionen aus, in Debatten einen besseren Wechsel von Rednern der Koalition und der Opposition sicherzustellen. Derzeit gleichen in der Tat die Bundestagsdebatten zumindest nach den Auftaktreden meist einem Selbstgespräch der Koalition.
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