11.04.2005 · Bei einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Rates für deutsche Rechtschreibung, Zehetmair, haben die Kultusminister vereinbart, die unumstrittenen Teile der Rechtschreibreform am 1. August verbindlich werden zu lassen.
Bei einem Gespräch der für Schule zuständigen Kultusminister mit dem Vorsitzenden des Rates für deutsche Rechtschreibung, Zehetmair, wurde am Montag vereinbart, die Teile der Rechtschreibreform am 1. August 2005 in den Schulen verbindlich inkrafttreten zu lassen, die unumstritten seien.
Alle strittigen Fragen wie die Getrennt- und Zusammenschreibung, Silbentrennung und Interpunktion, sowie weitere Problemfälle würden erst dann für die Schulen relevant, wenn sie abschließend beschlossen seien. Zehetmair rechnet damit, daß der Rat am 3. Juni die Beratungen über die Getrennt- und Zusammenschreibung abschließt. Offen sei, in welchem Zeitraum die übrigen strittigen Fragen erörtert werden können.
"Ein Stückchen Aussöhnung"
Unterdessen begrüßte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), die brandenburgische Wissenschaftsministerin Wanka (CDU), die Änderungsvorschläge des Rats für Deutsche Rechtschreibung zur Rechtschreibreform. Man werde diese „sehr ernst nehmen“, sagte Wanka. Das Gremium habe aber noch keine einvernehmliche Entscheidung getroffen.
Gerade die Getrennt- und Zusammenschreibung sei ein Kritikpunkt in der Diskussion gewesen. Die KMK sei froh, wenn von dem Gremium "kluge Vorschläge" kämen, die "ein Stückchen Aussöhnung" brächten. Eine Rücknahme der Reform schloß sie aus und trat für mehr Variantenschreibungen ein. Außerdem forderte sie, über Änderungen zügig zu entscheiden. Sie rechnet damit, daß die Rechtschreibreform am 1. August in Schulen und Behörden verbindlich wird.
Verunsicherungen vermeiden
Der Generalsekretär der KMK, Thies, zeigte sich erfreut über die rasche und intensive Arbeit des Rates. Die Vorschläge zeugten von einer hohen Sensibilität für Sprache und Sprachentwicklung. Er hoffe auf möglichst klare Beschlüsse im Juni und rechne damit, daß die KMK die Vorlagen des Rates entsprechend würdigen werde, sagte Thies im Gespräch mit dieser Zeitung.
Die baden-württembergische Kultusministerin Schavan (CDU) verwies darauf, daß die KMK den Rat eingerichtet hatte, weil sie Korrekturen für wichtig halte. In jedem Fall müsse der Zeitplan für die Schulen so ablaufen, daß sich mögliche Änderungen vernünftig einführen ließen und Verunsicherungen bei Schülern, Lehrern und Eltern vermieden würden.
Zustimmung beim Deutschen Philologenverband
Der saarländische Kultusminister Schreier (CDU) kündigte an, die beschlossene Rechtschreibung werde in seinen Schulen erst verbindlich gemacht, wenn Einigkeit über die zukünftigen Schreibweisen herrsche. In der Zwischenzeit werde nötigenfalls die bisherige Übergangsregelung, wonach die alte und neue Rechtschreibung weiterhin gültig blieben, im Saarland Bestand haben.
Das Kultusministerium könne keine Rechtschreibregelung für die Schulen verbindlich machen, von der man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wisse, daß sie bald wieder korrigiert werde. Das sei Schülern und Lehrern nicht zuzumuten. Beim Deutschen Philologenverband sind die Änderungsvorschläge auf Zustimmung gestoßen.
Stichtag 1. August
Geändert werde müssen auch die Zeichensetzung, so daß sich dem Leser die grammatikalische Struktur des Satzbaus sofort erschließe. Der Präsident des Lehrerverbandes, Kraus, sprach sich für eine Verlängerung der Übergangsfrist aus. Der Stichtag 1. August für die verbindliche Einführung der neuen Regeln sei bei tiefgreifenden Änderungen nicht zu halten. Der Rat solle jetzt nicht unter Druck gesetzt werden, außerdem dürften die Schüler auf keinen Fall Nachteile haben.
Der mögliche Austausch von Schulbüchern dauere etwa fünf Jahre, sagte Kraus. Auch der niedersächsische Ministerpräsident Wulff (CDU) sagte, die Vorschläge gingen in die richtige Richtung. Er wünsche sich allerdings eine noch weiter gehende Rücknahme der neuen Regeln. Beschließen wird die Kultusministerkonferenz erst nach einer Anhörung der zuständigen Verbände.