Am Donnerstag, den 1. November, tritt das neue Transplantationsgesetz in Kraft. Nun sollen die Krankenkassen jeden Kunden ab dem Alter von 16 Jahren alle zwei Jahre daran erinnern, dass es die Möglichkeit der Organspende gibt. Wozu die Erinnerung dient, steht im ersten Paragraphen: Sie soll die Spendebereitschaft in Deutschland fördern. Der Gesetzgeber strebt „eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen“ an.
Der 25. Mai, an dem das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ verabschiedet wurde, war ein Tag der Zufriedenheit im Bundestag. Die Abgeordneten applaudierten auch den Reden von Abgeordneten, die sonst zum politischen Gegner zählen. Das neue Gesetz war fraktionsübergreifend eingebracht worden, es gab an dem Tag im Bundestag lediglich die vereinzelte Kritik vereinzelter Abgeordneter. Das sei ein Gesetz, sagte Volker Kauder (CDU) an diesem Tag, auf das „viele Menschen in unserem Land warten“. Er sprach von den 12000 Bürgern, die in Deutschland auf den Wartelisten für ein Spenderorgan stehen. Für die geht es, das sagte Kauder auch, um Lebensrettung – um Leben und Tod. Mehr Spendebereitschaft wolle das Gesetz, weil mehr Leute auf Organe warten, als Organe zur Verfügung stehen.
„Auffordern und Motivieren“
Gemeinsam mit Steinmeier sei er zu dem Schluss gekommen, das liege daran, dass „wir (der Gesetzgeber) nicht häufig und intensiv genug auf die Menschen zugegangen sind, um sie aufzufordern und zu motivieren, ihre Bereitschaft zu erklären, Organe zu spenden.“ Der Gesetzgeber hat bislang demnach nicht genug Werbung gemacht. Daher wird nun „aufgefordert und motiviert“ werden. Es ist das erste Mal, dass der Staat so etwas macht – bei der Knochenmark- oder Blutspende zwingt er die Krankenkassen nicht, über sie zu informieren.
Kauder hob im Parlament hervor, es gebe natürlich „kein Recht darauf, von jemand anderem ein Organ zu bekommen.“ Dennoch wolle man die Menschen „nicht zum Widerspruch, sondern zum Ja-sagen motivieren.“ Und vom „Ja“ sprach in seiner auf Kauders folgenden Rede auch Frank-Walter Steinmeier, vom „Ja des Deutschen Bundestages zu Mitmenschlichkeit und Solidarität“.
Zugleich stimmte der SPD-Fraktionsvorsitzende aber auch nachdenkliche Töne an. Darf der Staat, fragte er sich, „den Menschen bedrängen, zu einer Entscheidung drängen“? Er hatte eine beruhigende Antwort: „Es gibt kein Recht auf Gleichgültigkeit.“ Die Aufgabe, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen, sei „zumutbar“. Das Plenum applaudierte. „Wir wollen den Menschen tatsächlich – das darf man auch nicht bestreiten – etwas mehr auf die Pelle rücken, indem wir fragen und nachfragen“, sagte Steinmeier weiter. Bemerkenswert oft hob Steinmeier hervor, dass alles „offen“ und „öffentlich“ geschehe – es sei auch „klipp und klar“, dass es Aufgabe des Bundestages ist, dafür zu sorgen, dass Menschen sich mit der Organspende auseinandersetzen. Dies geschehe durch eine „zusätzliche Serviceleistung“. Steinmeier hatte dabei im Blick, dass die Kassen ihren Versicherten künftig den Ausweis und die Informationen zuschicken. Sie müssen sich also nicht mehr selbst dazu aufraffen, sich diese Wunschobjekte herbeizuschaffen, zum Beispiel aus dem Internet, wo es den Ausweis schon lange zum Ausdrucken gibt.
Warten, bis Gras über die Sache gewachsen ist
Zugleich hoben die Abgeordneten am Abstimmungstag immer wieder hervor, dass das Gesetz die „ergebnisoffene“ Information der angeschriebenen Versicherten vorsieht. Dem Organspendeausweis werden dementsprechend erklärende Papiere beiliegen. Viele Kassen wollen mit der Versendung allerdings noch warten. Die Kassen, sagt ein Sprecher, sorgten sich. Die Stimmung im Land sei wegen der Transplantations-Skandale in Göttingen, Regensburg und München derzeit so negativ. Man wolle der Sache nicht schaden. Dass die Skandale von vielen Kritikern des Organspendewesens vorausgesehen worden sind, dass im Bundestag sogar Kauder davon gesprochen hatte, es sei mehr Transparenz im Organspendewesen nötig, nachdem es immer wieder Warnungen gegeben hatte, dass Skandale also Teil der komplexen Realität sind – all das soll nicht unnötig ins Licht der Öffentlichkeit gestellt werden. Die Kassen wollen abwarten, bis etwas Gras über die Sache gewachsen ist.
Bisher hat nur die Techniker Krankenkasse eine rasche Versendung angekündigt. Im November will sie die ersten Schreiben verschicken. Eröffnet wird der Prospekt mit einem Text von Jens Baas, dem Vorstandsvorsitzenden der Kasse: „Die Entscheidung für oder gegen eine mögliche Organspende ist ein sehr persönlicher, zutiefst in das Private reichender Entschluss. Es ist nicht Sache der Krankenkassen oder des Staates, sich in diese Frage einzumischen.“ Da sich viele Menschen über das Thema zu wenig informiert fühlten, leiste man schon seit einigen Jahren „intensive Aufklärungsarbeit – auch auf ungewöhnliche Weise.“ Dazu gehört zum Beispiel die Kampagne „Organspende macht Schule“. Der „Rapper“ Flo Bauer erklärt den Schülern darin, dass man als junger Mensch zwar öfters sein Herz verschenkt, aber nicht so Lust hat, sich mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen. Flo Bauer motiviert also rappend: Besser seine Niere verschenken „statt seinen Arsch zu verkaufen.“
„Gerechtfertigte Tötung“
Bei der Debatte am 25. Mai erwähnte die Abgeordnete Martina Bunge (Linkspartei), dass es bereits seit längerem eine offene wissenschaftliche Debatte über die Frage gibt, ob der Hirntod – dessen Feststellung in Deutschland Voraussetzung für eine Organspende ist – mit dem Tod gleichzusetzen ist. Bei Organspendern müssen sämtliche Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sein, durch Medikamente und intensivmedizinische Maßnahmen schlagen aber ihre Herzen noch. Sie bewegen sich bisweilen sogar noch („Lazarus-Syndrom“). Der Mediziner Robert Truog von der Universität Harvard, ein Befürworter der Organspende, hält die Gleichsetzung von Hirntod und Tod für einen Irrtum. Er spricht von der Organentnahmeprozedur als einer „gerechtfertigten Tötung“.
Ab November verschicken die Krankenkassen Organspendeausweise. Würden Sie einen solchen Ausweis ausfüllen und bei sich tragen?
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Diese Debatte sei in den Gesprächen zum neuen Gesetz „nicht angefasst“ worden, kritisierte die Abgeordnete Bunge. Der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe, ein Mediziner, sprach von den „zutiefst individuelle Fragen von Sterben, Tod und körperlicher Integrität“, die durch das Gesetz berührt würden, und davon, dass man sich in Zukunft im Bundestag abermals Gedanken über die Konzeption des Hirntods machen müsse. Er forderte, dass bei der Aufklärung der Patienten die „gesamte Tragweite der Entscheidung“ zur Sprache kommen müsse. Dazu gehöre auch der Einfluss, „den eine postmortale Organspende auf die Verlängerung des Sterbeprozesses haben kann.“
In dem Material der Techniker Krankenkasse sucht man nach solchen Überlegungen vergeblich. Zum Hirntod heißt es dort lediglich: „Die Medizin sagt, dass ein hirntoter Mensch klinisch tot ist.“ Bisher gibt es keinen Hinweis, dass die anderen Kassen nach Beratung durch die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung umfassender über das ethische Für und Wider aufklären werden.
Halloween und Organspende - Das Hirntod-Konzept ist ein
Tötungskonzept. Alle wissen es.
Oliver Scherf (oliverrr)
- 04.11.2012, 17:03 Uhr
Herr Skandera, so verzweifelt Sie auch sein mögen
Monika Müller (MonikaMueller)
- 02.11.2012, 10:01 Uhr
Wer "spendet" hier eigentlich wem?
Marzo Matto (maerzc)
- 02.11.2012, 00:32 Uhr
Bieten PKV Tarife, die die Kosten für Organtransplantationen nicht abdecken?
Jörg Heinemann (JSHeinemann)
- 01.11.2012, 19:58 Uhr
Was mich interessiert..
Andreas Pätzold (Andreas1804)
- 01.11.2012, 18:41 Uhr