01.10.2011 · Ja - Nein - Vielleicht später: Ein Vermerk auf der neuen Gesundheitskarte soll nach dem Willen von Gesundheitsminister Bahr die Organspende erleichtern. Jeder mündige Erwachsene soll dazu gebracht werden, sich zur Organspende zu positionieren.
Von Peter-Philipp SchmittBundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte schon im Juli ein Ziel: Auf der Versichertenkarte sollte über Organspende informiert werden, sagte er in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Allerdings sollte niemand zu einer Entscheidung gezwungen werden. So lauten die Bahrschen Möglichkeiten: „Ja“, „Nein“, „Vielleicht später“.
Dass das Thema in dieser Woche wieder hochkam und Bahrs Vorschlag plötzlich für große Aufmerksamkeit sorgte, hatte mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes zu tun, der am vergangenen Freitag im Bundesrat besprochen wurde. Die Länderkammer setzte sich dafür ein, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die derzeit geltende erweiterte Zustimmungslösung in eine Erklärungslösung umzuwandeln. Bahr reagierte nur darauf. Die Urheberschaft für die Erklärungslösung kann der FDP-Minister aber nicht für sich in Anspruch nehmen. Gleichwohl schien er aber durchaus glücklich, einmal über etwas Anderes reden zu können als den desolaten Zustand seiner Partei. Das Urheberrecht gebührt eher den beiden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier.
Spätestens nachdem Steinmeier vor gut einem Jahr seiner Frau Elke Büdenbender eine Niere gespendet hatte, ist Organspende zu einem politischen Thema geworden. Dabei sind die beklagenswerten Zahlen seit langem bekannt: Auf den Wartelisten der europäischen Verteilungsorganisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden stehen zur Zeit rund 12.500 Patienten allein aus Deutschland. Sie warten darauf, dass jemand gefunden wird, der ihnen nach seinem Tod Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse oder Dünndarm spenden will und auch kann. Von den Patienten, die in Deutschland auf ein fremdes Organ warten, sterben durchschnittlich 21 jede Woche, weil der passende Spender nicht rechtzeitig gefunden wurde. Ein neues Organ bekamen im Jahr 2010 nur etwa zehn Prozent (1296).
„Akt der Nächstenliebe“
Nur eine Minderheit der Spender hat sich vor dem Tod überhaupt zu einer Organspende bereit erklärt: Auch wenn nach Umfragen bis zu zwei Drittel der Deutschen einverstanden zu sein scheinen, nach dem Tod Organe zu spenden, so haben doch weniger als 20 Prozent jemals einen Organspendeausweis oder ein vergleichbares Dokument ausgefüllt. Ähnlich sind auch die Zahlen im möglichen Transplantationsfall: In fast 80 Prozent der Fälle sind die Angehörigen gezwungen, die zuvor von dem nunmehr hirntoten Patienten nicht getroffene Entscheidung zu fällen. Und so kamen im vergangenen Jahr 482 Transplantationen in Deutschland erst gar nicht zustande, weil Angehörige eine mögliche Organspende im Gespräch mit den Ärzten noch ablehnten.
Es herrscht ein Mangel an Spenderorganen, und das nicht nur in den Eurotransplant-Ländern Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien und Österreich. Dass es in einem Land wie zum Beispiel Spanien besser um die Zahl der Organspenden bestellt ist - dort kommen 27 Spender auf eine Million Einwohner im Jahr, in Deutschland sind es knapp 15 -, liegt auch an einer anderen Rechtsgrundlage. In Spanien gilt die Widerspruchslösung: Jeder Verstorbene ist ein Spender, wenn er sich nicht ausdrücklich gegen die Spende ausgesprochen hat.
Bei der erweiterten Widerspruchslösung, die etwa in Frankreich Gesetz ist, können die Angehörigen Einspruch erheben. Die reine Zustimmungslösung setzt eine klare Willensäußerung des Spenders zu Lebzeiten voraus. In Deutschland gilt seit 1997 die erweiterte Zustimmungslösung: Liegt kein Organspendeausweis oder ein anderes entsprechendes Dokument eines Spendewilligen vor, können die Angehörigen sich für oder gegen eine Transplantation aussprechen.
Mit der Entscheidungslösung will der Gesetzgeber nun jeden mündigen Erwachsenen dazu bringen, sich zur Organspende zu positionieren. Bahr spricht von einem „Akt der Nächstenliebe“. Dass der Gesundheitsminister das Thema nun mit einem im Bundesrat zuvor eingeforderten und von ihm öffentlich gemachten „Änderungsantrag“ entscheidend voran- und womöglich zu einem guten Abschluss bringt, dafür zumindest gebührt Bahr Lob. Der Vorstoß wurde weithin begrüßt, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach, spricht gar vom „wichtigsten Gesetz der Legislaturperiode“.
Gesundheitskarten haben sich weitgehend durchgesetzt
Die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) nennt es legitim, jeden Menschen aufzufordern, sich zu dem Thema zu erklären. Die Idee aus dem vergangenen Jahr, ein potentieller Spender solle seine Bereitschaft zum Beispiel im Führerschein vermerken lassen, wie es in Großbritannien geplant ist, wurde in Deutschland allerdings verworfen. Schließlich handelt es sich um eine sehr persönliche Frage. Insofern scheint ein geschützter Vermerk auf der elektronischen Gesundheitskarte, die vom 1. Oktober an die Krankenversichertenkarte nach und nach verdrängen wird, geradezu folgerichtig.
Auf der neuen Karte mit Mikrochip und Passbild des Versicherten befinden sich zur Zeit zwar bislang nur die Verwaltungsdaten wie auf dem Vorgängermodell. Doch technisch sind die Karten in der Lage, auf Wunsch des Versicherten auch Notfalldaten sowie Hinweise auf Patientenverfügungen und Organspendeerklärungen aufzunehmen. Die Erklärung selbst müsste dabei nicht vermerkt sein: Der Chip könnte auch nur verschlüsselt einen Hinweis enthalten, wo der Kartenbesitzer ein die Organspende betreffendes Dokument zu Hause aufbewahrt.
Während die medizinischen Daten auf einer Gesundheitskarte ein Arzt mit seinem Kartenlesegerät in Verbindung mit seinem elektronischen Heilberufsausweis nur mit Hilfe eines PIN-Codes des Versicherten, also mit ihm zusammen und damit nicht ohne seine Zustimmung abfragen kann, ist für den Notfalldatensatz keine PIN des Patienten notwendig. Schließlich soll er in einem Ernstfall zum Einsatz kommen, wenn der Kartenbesitzer selbst nicht mehr in der Lage ist, Auskünfte zu geben. Der Versicherte entscheidet selbst, ob und was der Arzt für den Notfall in dem Chip der Gesundheitskarte hinterlegt. Zugleich kann er den Arzt auch jederzeit bitten, die Daten umzuschreiben oder zu löschen. Ein Organspender kann also durchaus seine Meinung und seinen niedergelegten Willen wieder ändern.
Trotz aller anfänglichen Kritik haben sich die elektronischen Gesundheitskarten und die dazugehörigen Lesegeräte inzwischen weitgehend durchgesetzt. An die 90 Prozent der Arztpraxen sind bis zum heutigen Tag mit einem etwa 330 Euro teuren Lesegerät ausgestattet, allerdings auch nur deshalb, weil es bis zu diesem Freitag eine Förderpauschale in Höhe von bis zu 850 Euro gab: für ein stationäres und ein mobiles Hausbesuche-Lesegerät sowie die Installation. Bis Ende des Jahres werden gewiss auch alle gesetzlichen Krankenversicherungen an zehn Prozent ihrer Versicherten die neuen elektronischen Gesundheitskarten ausgegeben haben. Denn wenn nicht, sieht ein Gesetz vor, dass sie eine Minderung ihrer Verwaltungsausgaben für das Jahr 2012 um zwei Prozent gegenüber 2010 hinnehmen müssen.
Organisierte Kriminalität
Franz Holzinger (franzholz)
- 02.10.2011, 00:59 Uhr
Wichtige Kehrseite
Christian Fischer (chris_7)
- 01.10.2011, 19:06 Uhr
Bei mir wird stehen: Nie und nimmer!
Konstantin Schneider (bundesboy)
- 01.10.2011, 18:59 Uhr
Von da ist es nur noch ein kleiner Schritt bis "Soilent Green".
paul osten (posten)
- 01.10.2011, 15:16 Uhr
Peter-Philipp Schmitt Jahrgang 1967, Redakteur im Ressort „Deutschland und die Welt“.
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