Nicht viele Jahre oder viele Monate, sondern wenige Wochen sind vergangen, seit Bundestag und Bundesrat nach mehrjähriger Vorarbeit und ausführlichen Beratungen eine Novelle des Transplantationsgesetzes und eine Neuregelung der Organspende beschlossen haben. Mittlerweile aber stellt sich wieder einmal ernsthaft die Frage, wie es um die Weisheit und die Weitsicht des Gesetzgebers bestellt gewesen sein mag.
Zugegeben, wenige politische Entscheidungen sind so komplex wie die auf dem Feld der Bioethik. Was immer der Gesetzgeber tut oder unterlässt kommt im Ergebnis einer Zuteilung und damit einer Verweigerung von Lebenschancen gleich. Umso gründlicher hätte sich der Bundestag mit den juristischen und praktischen Schwächen des deutschen Transplantationsrechts beschäftigen müssen. Doch man beließ es, wieder einmal, dabei, eine EU-Richtlinie in deutsches Recht zu überführen. Dabei waren die systemischen Missstände, die zu beheben sich die Ärzteschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt anschicken, nicht nur Spezialisten bekannt, wie heute alle Seiten freimütig eingestehen. Mögen die Wegweisungen vom Donnerstag in der Sache zu begrüßen sein, so hinterlassen sie doch das schale Gefühl, dass es um die Selbstkontrolle im Gesundheitswesen nicht viel besser steht als um die Fähigkeit der Politik, dieses System gemeinwohlgerecht zu steuern.
Spendermangel könnte ein Argument für Sterbehilfe werden
Nicht nur aus diesem Grund ist die Prognose gewagt, das (nicht große) Vertrauen in die Transplantationsmedizin werde rasch wiederkehren und die Bereitschaft der Bürger zur Organspende noch rascher. Am Horizont sind längst neue Wolken aufgezogen: Im Frühjahr hat sich der Deutsche Ethikrat mit dem für das Organspendewesen unabdingbaren Hirntod-Konzept befasst. Dieses, so das Ergebnis der Beratungen, ist keineswegs so fest in Stein gemeißelt, wie es seine Apologeten gerne hätten. Nicht länger tabu ist auch der Konflikt zwischen der für die Organtransplantation gleichfalls unabdingbaren Intensivmedizin und der Palliativmedizin. Weil ein in den Tod begleiteter Patient kaum als Organspender taugt, könnte am Ende aus dem Mangel an Spendern unter der Hand ein perfides Argument für die aktive Sterbehilfe werden - von wessen Hand auch immer.
Lehrreiches Beispiel
Klaus Letis (odysseus_8)
- 10.08.2012, 07:54 Uhr
Wer transplantiert das Schicksal nicht akzeptiert
Konstantin Schneider (bundesboy)
- 10.08.2012, 02:18 Uhr
Könnte es sein,
Ulla Nachtmann (fatumath)
- 10.08.2012, 01:33 Uhr
Wie soll man noch vertrauen?
thomas ackermann (chefmixer)
- 10.08.2012, 00:44 Uhr
Mich würde es nicht stören, wenn ein verzweifelter Jordanier
nach meinem Tod für 160.000 € mein
Wolfgang Wurtz (wolwul)
- 10.08.2012, 00:35 Uhr