22.12.2008 · In Dresden hilft eine Dokumentationsstelle Angehörigen bei der Suche nach Informationen über Opfer der sowjetischen Besatzungszeit.
Von Reiner Burger, DresdenRudolf Schellner und seine Frau Elisabeth leben das kleine Glück im großen Unglück. Der junge Elektroingenieur ist bei den Elbtalwerken in Zwönitz technischer Leiter. Diese Stellung bewahrt ihn davor, eingezogen zu werden. Am 18. April 1945 kommt - mitten im Untergang - Tochter Brita zur Welt. Als dann der Krieg endlich zu Ende ist, will Schellner am Wiederaufbau mitwirken - auch unter den sowjetischen Besatzern. Doch am 12. Dezember 1945 verschwindet er spurlos. Verzweifelt sucht seine Frau nach ihm. Mehr als Gerüchte, die Russen hätten ihren Mann festgenommen, erfährt sie nicht.
Jahrelang machen Elisabeth Schellner, ihre Eltern und ihre Schwägerin Eingaben bei den Behörden. Erst wenden sie sich an die Besatzer. Als dann die DDR gegründet ist, schreiben sie an Grotewohl, Pieck und Nuschke. „Aber oft kam nicht einmal eine Antwort“, sagt Brita Gaumnitz. Die Großeltern klammern sich an jeden kleinen Strohhalm. Einmal wollen sie aus einem vorbeifahrenden Gefangenentransport jemanden rufen hören: „Schellner Rudi lebt noch.“ Kurz nacheinander sterben sie in den fünfziger Jahren aus Kummer. 1959 lässt Elisabeth Schellner ihren Mann für tot erklären. Nur so wird die Mitgliedschaft in einer Baugenossenschaft auf sie übertragen, und sie bekommt eine Wohnung in Dresden. Doch sie glaubt nicht, was sie sich bescheinigen lässt, und heiratet nicht wieder, weil sie hofft, Rudolf komme gewiss wieder nach Hause. „Bis in die sechziger, vielleicht auch die siebziger Jahre hat meine Mutter gehofft, Vater käme noch“, erinnert sich Brita Gaumnitz.
Über Freunde in West-Berlin wendet sich die Tante an den Suchdienst des Roten Kreuzes. „Da kam die Nachricht, dass Vater hingerichtet worden ist. Aber sicher waren die sich auch nicht.“ Nach der Wende führt Brita Gaumnitz die Suche fort. In guten Tagen denkt ihre Mutter noch oft an ihren Mann. Irgendwann bildet sie sich ein, er habe in Russland eine eigene Familie. Schließlich stirbt sie im Jahr 2000. Brita Gaumnitz hat nie aufgehört, ihren Vater zu vermissen. Nichts tröstet sie in ihrer Sehnsucht, keine eigene Erinnerung, kein Grab.
Vor zwei Jahren schließlich bekommt die Dresdnerin Post vom Auswärtigen Amt. Der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation habe Rudolf Schellner rehabilitiert. Aus der Urkunde geht hervor, dass der Ingenieur wegen nicht genehmigter Demontage von Maschinen in seinem Betrieb verhaftet worden war. Am 16. Februar 1946 sei er durch das „Kriegsgericht der 19. Mechanisierten Division“ wegen „konterrevolutionärer Sabotage“ zur Höchststrafe - Tod durch Erschießen mit Konfiszierung der bei der Verhaftung abgenommenen Wertgegenstände - verurteilt worden. Angaben über das Hinrichtungsdatum lägen nicht vor. Für weitere Nachforschungen empfiehlt das Auswärtige Amt die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten in Dresden.
Die Einrichtung ist für Leute wie Frau Gaumnitz die letzte Hoffnung. Eigentliche Aufgabe der im September 1999 eröffneten Dokumentationsstelle ist es, eine Datei über Opfer der Zeit des Nationalsozialismus und der sowjetischen Besatzungszeit für Sachsen zu erstellen. Doch bald kamen für die vom Historiker Klaus-Dieter Müller geleiteten Einrichtung neue Themen hinzu. Vom Jahr 2000 an war die Dokumentationsstelle im Auftrag der Bundesregierung führend mit einem internationalen Projekt für sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte befasst. Erst vor wenigen Wochen hat sie ein „Schicksalsbuch“ mit den Namen und Begräbnisorten sowjetischer Opfer des Zweiten Weltkriegs in Sachsen vorgelegt. Mit stillschweigender Duldung des Auswärtigen Amts entwickelte sich die Dresdner Dokumentationsstelle zudem neben dem Außenministerium und dem Rechts- und Konsularreferat der Deutschen Botschaft in Moskau zu einer Anlaufstelle für die seit der Kohl-Jelzin-Erklärung von 1992 möglichen Rehabilitationsverfahren. „Das ergab sich aus unseren guten Kontakten zu Ministerien in Russland, Weißrussland und der Ukraine“, sagt Müller. Als besonderen Vertrauensbeweis wertet der Historiker, dass seine Dokumentationsstelle die einzige deutsche Institution ist, die auch Akteneinsicht beim FSB (dem früheren KGB) in Moskau bekommt.
Einer der anrührendsten Erfolge war die Rehabilitation eines Mannes aus Sachsen, der 1949 in einem Massenverfahren wegen Kriegsverbrechen verurteilt worden war. „Die Richter hatten die Vorgabe bekommen, 20 000 Leute zu verurteilen“, berichtet Müller. Als der Mann davon erfuhr, dass ihn mehr als 50 Jahre später ein Gericht im Ural rehabilitiert hatte, jubelte er: „Ich bin unschuldig!“ Nur wenige Wochen später starb er. Heute wenden sich meist die Kinder von Opfern an die Dresdner Stelle. Sieghard Görsdorf will Anfang 2007 endlich das Schicksal seines Vaters Ewald aufgeklärt wissen, der sich Ende Mai 1945 nach kurzer amerikanischer Kriegsgefangenschaft bei der russischen Kommandantur mit den Entlassungspapieren gemeldet hatte. „Seither war er verschollen“, berichtet Sohn Sieghard. Im Sommer 2007 ergaben Recherchen eines Mitarbeiters der Dokumentationsstelle in Moskau, dass Ewald Görsdorf lediglich beschuldigt wurde, Mitglied der NSDAP gewesen zu sein und illegal zwei Pistolen sowie 30 Patronen besessen zu haben. Trotzdem wurde er am 1. August 1945 hingerichtet. Aus dem Archiv des FSB besorgte die Dresdner Dokumentationsstelle das Verhörprotokoll und das Gnadengesuch. Am 27. Juli 2007 wurde Ewald Görsdorf rehabilitiert. „Alle meine Nachforschungen blieben bis zum Kontakt mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ohne Ergebnis“, sagt Sieghard Görsdorf. „Ich kann kaum erklären, was dieser Erfolg für mich bedeutet, es ist, als wäre ein großes schwarzes Loch aus meinem Leben verschwunden.“
Einmal schien die Dokumentationsstelle am Ende. Der von Müller schon 1998 bearbeitete Fall Heinze brachte die Dresdner Forscher 2004 in arge Bedrängnis. Der Psychiater Hans Heinze war im „Dritten Reich“ an Euthanasieverbrechen beteiligt. Zwischen 1945 und 1952 hatte er in sowjetischen Speziallagern der SBZ Mitgefangenen geholfen. Müller, der in den neunziger Jahren an einem Forschungsprojekt zu Sowjetischen Militärtribunalen des Hannah-Arendt-Instituts mitarbeitete, wollte den Fall genauer beleuchten. Um aus den russischen Archiven Akten zu bekommen, beantragte er ein Rehabilitationsverfahren. Überraschend endete der Antrag mit einer Rehabilitierung Heinzes - nicht weil er unschuldig war, sondern wegen gravierender Verstöße gegen die sowjetische Strafprozessordnung.
Als die Zeitschrift „Der Spiegel“ 2004 über den Fall berichtete, bemühten sich alle Seiten, die Rehabilitierung rückgängig zu machen. Die Überprüfung des Falls wurde zu einem deutsch-russischen Gemeinschaftsunternehmen, bei dem vor allem Akten der Staatsanwaltschaft Hannover, die in den fünfziger Jahren ein Verfahren gegen Heinze geführt hatte, eine entscheidende Rolle spielten. Am 27. Dezember 2005 teilte die russische Generalstaatsanwaltschaft der Deutschen Botschaft in Moskau mit, dass die Rehabilitierung Heinzes wieder aufgehoben worden sei. Damit waren auch Müller und seine Dokumentationsstelle von einem Makel befreit. Doch seit dem Fall Heinze dürfen Rehabilitationsverfahren nicht mehr ausschließlich zu Forschungszwecken, sondern nur noch auf Anforderung von Angehörigen beantragt werden.
Vor wenigen Wochen übertrug das Auswärtige Amt die Wahrnehmung von Aufgaben bei der Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetisch-strafrechtlichpolitischer Verfolgung an die Dresdener Dokumentationsstelle. „Das ist ein sehr großer Vertrauensbeweis“, sagt die sächsische Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD). Müller sieht den wissenschaftlichen Gewinn für die Stiftung Sächsische Gedenkstätten darin, dass sie nun in noch größerem Umfang Informationen über politisch Verfolgte aus russischen Opferakten für ihre Datenbank erhält. „Das ist eine Art, der Opfer politischer Gewaltherrschaft zu gedenken.“
Auch für Brita Gaumnitz haben die Mitarbeiter ein wenig Trost mitgebracht. Zwar weiß sie noch immer nicht, wo ihr Vater erschossen wurde und wo er begraben liegt. Aber immerhin sein letztes persönliches Dokument hält sie sechs Jahrzehnte nach seiner Hinrichtung in Händen. In einem an die Oberste Sowjetische Militärische Administration gerichteten handschriftlichen Gnadengesuch vom 16. Februar 1946 beteuert Rudolf Schellner, nie und nimmer habe er sowjetische Interessen schädigen wollen. „Meine Frau und mein zehn Monate altes Kind brauchen mich noch bitter nötig.“