27.04.2007 · Trotz der vorläufigen Aussetzung von Durchsuchungen über das Internet will Innenminister Schäuble diese Ermittlungsmethode nicht aufgeben. Der CSU-Politiker Uhl nannte die anhaltende Kritik der SPD an der Haltung Schäubles „empörend“.
Bundesinnenminister Schäuble (CDU) will trotz der vorläufigen Aussetzung von Online-Durchsuchungen an der Ermittlungsmethode festhalten. „Das Internet gewinnt bei der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus immer mehr an Bedeutung“, sagte er am Freitag nach einer Konferenz mit seinen Kollegen der unionsregierten Länder in Bremen.
Derzeit müsse aber zunächst einmal die rechtliche Grundlage geprüft werden. Wie lange die Sicherheitsbehörden derartige Internetüberwachung nicht durchführen dürfen, hänge von der Prüfung ab. Die Frage müsse auch in der Koalition einvernehmlich geklärt werden. „Wir sind lieber auf der verfassungsrechtlich sicheren Seite“, sagte Schäuble, der von den Innenministern der Union darin unterstützt wurde.
„Deutlich weniger als ein Dutzend“
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Durchsuchungen von Computer-Festplatten ohne Wissen des Verdächtigen durch Geheimdienste seit 2005 stattgefunden haben. Dies geschah auf der Grundlage einer Dienstvorschrift des Innenministers und blieb auch noch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2007 in Kraft, das die heimliche Ausforschung von Computern untersagt hatte.
Das Ministerium präzisierte am Freitag, es habe „deutlich weniger als ein Dutzend“ solcher Fälle gegeben. Eine Sprecherin begründete die Aussetzung dieser Praxis damit, dass Schäuble zunächst eine solide Rechtsgrundlage schaffen wolle. Soweit notwendig, werde auch eine Änderung des Grundgesetzartikels 13 zu diskutieren sein. Die Verzögerung bei der Umsetzung des BGH-Urteils begründete sie mit „Prüfungen und Meinungsbildungen“ innerhalb des Ressorts.
„Diese Empörung ist empörend“
In der Opposition , aber auch in der Koalition war die Praxis kritisiert worden. Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl wies die Kritik aus der SPD zurück. „Diese Empörung ist empörend“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Schäuble habe sich „superkorrekt verhalten. Das kann man von der SPD in dieser Sache indes noch nicht mit Sicherheit sagen.“
Das BGH-Urteil beziehe sich nur auf Online-Durchsuchungen zum Zwecke der Strafverfolgung, nicht aber zum Zwecke der Gefahrenabwehr durch die Nachrichtendienste. Schäubles Maßnahme sei „rein vorsorglich“, sie diene dazu, eine Rechtsunklarheit zu beseitigen, nicht eine Rechtswidrigkeit, sagte Uhl.
Im Sommer 2005 hatte der damalige Innenminister Schily (SPD) die betreffende Dienstvorschrift erarbeiten lassen. Unterzeichnet wurde sie von seinem Staatssekretär Diwell, der heute Justizstaatssekretär ist. Der BGH hatte am 31. Januar dieses Jahres beschlossen, dass heimliche Online-Durchsuchungen der Strafverfolgungsbehörden nach der Strafprozessordnung unzulässig sein. Für einen solchen Eingriff fehle die gesetzliche Grundlage.