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Online-Durchsuchungen Den Behörden keine Fesseln anlegen

06.02.2007 ·  Die Behörden müssen im Kampf gegen Kriminelle „auf der Höhe der Zeit“ bleiben. Es bedarf jedoch einer klaren rechtlichen Grundlage für Online-Durchsuchungen, die Grundrechte und Datenschutz einhalten. Ein Kommentar von Reinhard Müller.

Von Reinhard Müller
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Von „Cyber-Dschihadismus“ sprach unlängst Generalbundesanwältin Harms. Sie wies darauf hin, dass die Behörden im Kampf gegen Kriminelle „auf der Höhe der Zeit“ bleiben müssten. Das gilt insbesondere für den grenzüberschreitenden islamistischen Terrorismus.

Zwar nutzen auch gewöhnliche Gesetzesbrecher moderne Kommunikationsmittel. Doch sind die Gefahren, die von einer Gemeinschaft transnational vernetzter Selbstmordattentäter ausgehen, besonders groß. Das gilt entsprechend für das Strafverfolgungsinteresse des Staates. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, ja die Pflicht der staatlichen Organe, sich im technischen Wettlauf mit den Terroristen nicht abhängen zu lassen.

Der Rechtsstaat darf nicht willkürlich handeln

Beim Einsatz seiner Mittel ist der Rechtsstaat jedoch - und das unterscheidet ihn vom Unrechtsstaat - nicht frei. Er darf nicht willkürlich handeln. In der Ordnung des Grundgesetzes braucht er eine parlamentarische Ermächtigung, wenn er in Grundrechte seiner Bürger eingreift. Daran fehlt es im Fall der heimlichen Durchsuchung von Computern. Zwar haben die Behörden schon jetzt die Befugnis, im Rahmen einer Durchsuchung auch Daten von Computern herunterzuladen.

Doch darf nach der Strafprozessordnung der Verdächtige über die gegen ihn geführten Ermittlungen grundsätzlich nicht im Unklaren gelassen werden - er soll sich schließlich auch dagegen wehren können. Der Einsatz eines Programms, dessen Zweck gerade eine heimliche Durchsuchung ist, ist auf dieser Grundlage nicht möglich. Heimliche staatliche Maßnahmen, wie die Telefon- oder Wohnraumüberwachung, sind zwar erlaubt, aber aus gutem Grund mit hohen Hürden versehen. Eine Online-Durchsuchung ist jedenfalls etwas anderes.

Wer vertraut auf die Sicherheit des Internets?

Das heißt keinesfalls, dass diese Maßnahme generell unzulässig ist. Es muss aber eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche die staatlichen Interessen ebenso berücksichtigt wie die Schwere des Grundrechtseingriffs.

Das „Vertrauen in die Sicherheit des Internets“, mit dem der Bundesdatenschutzbeauftragte seine Forderung nach einem gänzlichen Verzicht auf Online-Durchsuchungen begründet, darf den Behörden keine Fesseln im Kampf gegen Schwerkriminelle anlegen. Es fragt sich ohnehin, wer ernsthaft auf die Sicherheit des Internets vertraut.

Quelle: F.A.Z., 06.02.2007, Nr. 31 / Seite 1
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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