Die Vorstellungen der SPD-Bundestagsfraktion zur Neuregelung der Veröffentlichung von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten sind in den Fraktionen von Union und FDP auf Skepsis gestoßen. Zugleich bekundeten die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen, Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) und Jörg van Essen (FDP), ihre Gesprächsbereitschaft. An diesem Donnerstag soll die zuständige Rechtstellungskommission des Bundestages über Neuregelungen beraten. Ein Abschluss der Verhandlungen ist nicht zu erwarten. Grosse-Brömer machte vor allem deutlich, dass er die Forderung der SPD ablehne, die Nebeneinkünfte der Abgeordneten müssten „auf Euro und Cent“ veröffentlicht werden. Zudem fordert die SPD, es müssten Art der Tätigkeit und der Name des Arbeit- oder Auftragsgebers veröffentlicht werden. Rechtsanwälte müssten „Einzelheiten aus ihrem Mandatsverhältnis nicht offen legen“.
Grosse-Brömer für Erhöhung der Stufenzahl
Das bisherige Stufensystem habe sich als „nicht ungeeignet“ erwiesen, sagte Grosse-Brömer. Doch sei es „sinnvoll“, die Zahl der Stufen zu erhöhen. Van Essen äußerte, auch er sei für eine Erhöhung der Stufenzahl. „Es muss dabei klar sein, dass bei aller wünschenswerten Transparenz eine Interessenabwägung stattfinden muss.“ Zur Illustrierung fügte der FDP-Politiker an, seine Fraktion wolle ein Parlament, „das die Breite der Gesellschaft auch abbildet und nicht nur aus Berufslosen, Beamten und Gewerkschaftsfunktionären besteht“.
Auch die Interessen von „Handwerkern und Selbständigen“ seien zu wahren. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann, forderte, künftig müssten die Nebeneinkünfte der Abgeordneten in mindestens sieben Stufen (statt bisher drei) veröffentlicht werden. Zudem müsse ein Pflicht zur Offenlegung von Spenden an Abgeordnete eingeführt werden. SPD und Grüne fordern überdies, einen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung einzuführen und die entsprechende UN-Konvention zu unterzeichnen; das war bisher an der schwarz-gelben Koalition gescheitert.
Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Renate Künast, sagte, auch die Grünen seien „bereit, alles auf Heller und Pfennig zu benennen“. Wenn die Stufenregelung aber erhalten bliebe, dürfe es keine Anhebung der „Bagatellgrenze“ geben. Bisher müssen Nebeneinnahmen von weniger als 1000 Euro im Monat nicht angegeben werden. Oberhalb dieser Grenze sind die Nebeneinkünfte der Parlamentarier in drei Stufen anzugeben: Stufe 1 (1000 bis unter 3500 Euro), Stufe 2 (3500 bis unter 7000 Euro) und Stufe 3 (mehr als 7000 Euro).
Was, keine Nebeneinkünfte ?
Karl Dietrich Naumann (Huga)
- 19.10.2012, 06:08 Uhr
ach so, es geht um
Klaus Hessenauer (Klaus4711)
- 17.10.2012, 16:01 Uhr
Nachtrag /-schlag...
Frank Gajek (frgajek)
- 17.10.2012, 10:09 Uhr
"nicht nur aus Berufslosen, Beamten und
Gewerkschaftsfunktionären besteht“.
Eberhard Stoeckel (Veridicus)
- 17.10.2012, 07:20 Uhr
Frau Nahles
Leonhard Schmidt (LEONSCHMIDT)
- 16.10.2012, 21:24 Uhr