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Nukem War es wirklich Bestechung?

04.01.2007 ·  Ein Projektleiter des deutschen Atommüll-Entsorgers Nukem ist entlassen worden, weil er versucht haben soll, den Direktor des Kraftwerks Tschernobyl zu bestechen. Mittlerweile gibt es aber Zweifel an den Vorwürfen.

Von Ewald Hetrodt, Alzenau
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Im Oktober des vergangenen Jahres strahlte das ukrainische Fernsehen einen Film aus, dessen Höhepunkt heimlich im Wohnzimmer des Kraftwerksdirektors von Tschernobyl, Igor Gramotkin, aufgenommen worden war: Rainer Göhring, der Projektleiter des Atommüll-Entsorgers Nukem, war anscheinend gerade dabei, seinen Gastgeber zu bestechen. Die Sache schien eindeutig - und veranlasste die Staatsanwaltschaft Würzburg, aktiv zu werden. „Es gibt ein Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsdelikten“, teilte der Würzburger Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder dieser Zeitung am Donnerstag mit.

Anfang Oktober hatte die Firma Nukem ihren Mitarbeiter angezeigt und ihn gleichzeitig fristlos entlassen. Jetzt äußert ausgerechnet die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland Zweifel an der Berechtigung des Korruptionsvorwurfs.

„Belohnung heißt nicht immer Bestechung“

Die Alzenauer Firma Nukem arbeitet seit 2001 in Tschernobyl einen Auftrag in Höhe von 47 Millionen Euro ab. Nach eigenen Angaben machte sie dabei wegen des stark gestiegenen Stahlpreises Verluste in Millionenhöhe. Die in solchen Fällen üblichen Nachverhandlungen sollten für einen Ausgleich sorgen. Parallel dazu wollte Göhring Gramotkin überreden, sich für Nukems Anliegen in Brüssel einzusetzen. Dafür stellte er Gramotkin eine Art Erfolgsprämie in Aussicht. Gramotkin ließ sich nur zum Schein darauf ein und ging an die Öffentlichkeit. Die ukrainischen Fernsehzuschauer bekamen das heimlich gefilmte Gespräch als Bestechungsskandal serviert. Der Film sollte dokumentieren, mit welchen Methoden westliche Firmen den ukrainischen Unternehmen Aufträge wegschnappen.

Der stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland Peter von Blomberg vermag in dem Verhalten Göhrings allerdings „prima vista“ keinen eindeutigen Bestechungsversuch zu erkennen. Nukems Ansinnen, angesichts von Millionenverlusten Nachzahlungen aus Brüssel zu bekommen, erscheine plausibel, sagte er auf Anfrage. Auch mit dem Versuch, den Kraftwerksdirektor von Tschernobyl in Brüssel als Fürsprecher zu gewinnen, werde der Wettbewerb nicht ausgehebelt. Sogar das versprochene Erfolgshonorar könne legitim sein. „Belohnung heißt nicht immer gleich Bestechung.“ Die Grenze zur Illegalität werde erst überschritten, wenn der Kraftwerksdirektor ein Amtsträger sei, der grundsätzlich kein Honorar entgegennehmen dürfe.

Gesprächsfaden nicht abgerissen

Die Firma Nukem hat im Zweifel gegen ihren Mitarbeiter entschieden und nicht gezögert, sich von dem Gespräch auf dem weißen Ledersofa des ukrainischen Kraftwerksdirektors zu distanzieren. Sie ist in einer hochsensiblen Branche tätig und auf öffentliche Aufträge angewiesen. Vor allem in Deutschland winken dem unterfränkischen Spezialunternehmen für die Stilllegung nuklearer Anlagen noch etliche Großaufträge. Es steht also viel auf dem Spiel.

„Wenn es nur den Hauch eines Verdachts gibt, machen wir reinen Tisch“, sagt die Sprecherin des Unternehmens. Sie weist darauf hin, dass Göhring dem Kraftwerksdirektor die Eröffnung eines „Scheinkontos“ in Aussicht gestellt habe. „Entscheiden muss am Ende der Staatsanwalt.“ Und wenn sich die Unschuld des Mitarbeiters herausstellen sollte? „Dann können wir uns vielleicht immer noch bei ihm entschuldigen.“ Der Gesprächsfaden zwischen Nukem und Göhring ist nicht abgerissen. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Aschaffenburg ruht, nachdem beide Parteien dies beantragt haben.

Quelle: F.A.Z., 05.01.2007, Nr. 4 / Seite 4
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Jahrgang 1963, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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