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NSU-Ermittlungen Niederlagen im Rechtsstaat

 ·  Nach der Aufdeckung des NSU-Terrors kamen sechs Personen in Haft. Drei von ihnen sind nun wieder auf freiem Fuß - warum?

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (9)

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Reinhard Szimm
Reinhard Szimm (hotroad) - 04.06.2012 11:15 Uhr

Niederlage im Rechtsstaat

es ist doch nicht zu Übersehen, das der Verfassungsschutz seinen Namen nicht gerecht wird, was alles von der dort aus geschieht habe diese bereits während der RAF Zeit bewiesen, z.B.: "Sprengung der Gefängnismauer in Celle, um einen Spitzel in die RAF einzuschleusen !" Es werden Verbrechen verübt und unterstützt , und ich frage mich , muß das sein ? Demokratie Schutz soll das sein ? Und das große Beispiel USA :" Die werfen anderen Menschenrechtsverletzungen vor , und wer deren eigenen Verbrechen aufdeckt ,wird wegen Landes,- und Staatsgeheimnisverrat weltweit verfolgt !" Nun, sollen wir diesem Beispiel folgen ?

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Karola Schramm
Karola Schramm (Alorak) - 02.06.2012 18:22 Uhr

Bei derartig vielen Pannen darf es keine Ausreden geben

Wenn es sich Ermittler so einfach machen, dass sie am Ende nur noch auf Christian Klar, einem Linksterrorristen von vor 30 Jahren hinweisen können, verbagetellisieren und verharmlosen die derzeitigen rechtsextremen Straftaten derartig, dass man ebenfalls zu dem Schluss kommen kann, dass diese Damen und Herren, die diese Straftaten bearbeiten, nichts gelernt haben und nicht einmal den Unterschied zwischen dem heutigen Rechts- und dem damaligen Linksterrorismus kennen.

Das ist sehr schade, zeigt aber, dass genau aus diesem Grund im Vorfeld und beim endlichen Beginn der Ermittlungen die vielen Fehler begangen wurden, die heute mit recht beklagt werden.

Am Ende sind zwar viele Menschen tot, verletzt oder lebenslang traumatisiert, doch die Ursachen sind maßgeblich um derartige Straftaten zu verhindern.

Der linke Terrorismus hat sich nicht durchgesetzt - der rechte hingegen blüht und gedeiht im Schatten der Vergangenheit.

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Wolfgang Wurtz
Wolfgang Wurtz (wolwul) - 02.06.2012 14:00 Uhr

Der Fehler liegt in § 112 Strafprozessordnung.

Dieser besgt, dass ein noch nicht verurteilter Verbrecher nur bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft gehalten werden darf. Wenn der Staatsanwalt also denkt, er habe genug ermittelt undmehr wird nicht mehr herauskommen, weil der Verbrecher entweder ausgesagt hat oder wenn er beharrlich schweigt, dann m u s s er ihn freilassen. Ich meine, es müsste von diesen Grundsätzen Ausnahmen geben, z.B. wenn es sich bei den Vorwürfen um besonders schwere handelt, wie z.B. Mord und Totschlag oder um Mittäterschaft bei diesen Straftatbeständen oder um Taten, welche die Öffentlichkeit über das normale Maß hinaus bewegen und empören. Der § 112 muss nach m.M in dieser Richtung ergänzt werden. Andernfalls wird in der Öffentlichkeit der Eindruck genährt, unser Rechtsstaat sei gerade bei schweren Verbrechen machtlos und das fördert ganz allgemein die Staats- und Politikverdrossenheit.

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Carlos Anton

Den Ra

Bei Taten in der rechten Szene möchte gewisse Kreise am liebsten den Rechtsstaat in den Urlaub schicken und aufgrund eines Verdachts Urteile fällen. Damit stellt man sich auf die Stufe derjenigen, die man zu bekämpfen vorgibt.

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nikolaus hesse

Warum?

"Drei von ihnen sind nun wieder auf freiem Fuß - warum?"
Vielleicht erstens, weil man Menschen nicht bis zum St. Nimmerleinstag in U-Haft schmoren darf.
Zweitens auch, weil das "Beweismaterial" moeglicherweise unzureichend ist, auch wenn
die Staatsanwaltschaft das heute noch anders darstellt.
Uebrigens: Ohne posthume Verurteilung von Mundtlos/Boenhardt auch keine Verurteilung
von Beate Zschaepe in einem Fall, wo die Merkwuerdigkeiten ueberwiegen.
Da duerfen wir ja alle einmal gespannt sein, wie es jetzt weiter geht.

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Reinhard Foertsch

Zwingt Rechtsstaatlichkeit zu Schwachsinn?

Die Behauptung, es gebe „keine tragfähgen Anhaltspunke“ dafür, dass Holger G. mit der Übergabe der Pistole die Morde und Überfälle „objektiv in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert“ habe, hat mit Rechtsstaatlichkeit oder Gerichtsfestigkeit an sich nichts zu tun. Sie ist vielmehr in sich einfach schwachsinnig. Mit Rechtsstaatlichkeit oder Gerichtsfestigkeit hätte sie nur insofern zu tun, wenn Rechtsstaatlichkeit und Gerichtsfestigkeit mit Schwachsinnigkeit oder maximaler Selbstbehinderung gleichgesetzt werden würden. Das aber wäre eine Beleidigung unseres Staates, gegen die ich mich dann doch wenden möchte.

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Christian Rumpf

Mindest 1000 Unendeckte Morde jedes Jahr plus 800-1400 Reguläre Morde

Tja bei 82 Millionen Mensch, passiert so einiges.
Gibt Reguläre 800-1400 Morde jedes Jahr dazu noch mal das selbe an Unendeckte Morden.
Mit Tötungsdelikten sind wir schon bei doppelt sovielen!.
Ach und wo wir bei Statistik sind so ca 140.000 Wohnungseinbrüche jedes Jahr und davon ca 15% werden gelöst !.
Die Deutsche Polizei ist ineffizient hoch drei und wird als dank jedes Jahr stärker abgebaut !.
Als Reaktion auf den 11.9.2001 wuren in Deutschland nicht mehr Polizisten eingestellt sondern keine neue Stelllen geschaffen und alte nicht mehr besetzt.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.06.2012 18:38 Uhr
Karola Schramm
Karola Schramm (Alorak) - 02.06.2012 18:38 Uhr

Und was, wenn alles so gewollt ist ?

Ich stimme zu und möchte hinzufügen, dass stattdessen wir alle kriminalisiert werden im Sinne der Vorratsdatenspeicherung, auf dass ganz Deutschland pro forma durchleuchtet wird.
Keine Straftat wird verhindert, erst recht rechtsterroristische nicht. Aber das macht ja nichts.

Die Polizei kann nichts dafür, dass es so ist wie es ist. Es ist die neoliberale Politik, die diesen Zustand befördert. Sollen sich die kleine Leute doch die Köpfe einschlagen, sollen sie unsicher sein und sich hilflos fühlen - irgendwann rufen alle nach einem starken Staat... Das ist der Sinn.

Wenn Armut und Konkurrenz größer werden, Hoffnung auf bessere Zeiten schwindet, wachsen Kriminalität und Massenproteste. Die Einsatztruppe der EU wird schon für Massendemonstrationen trainiert.

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Lothar Wölfel

Warum? In einem Rechtsstaat muss man prüfen, ob Beweise vor Gericht Bestand haben.

Falls keine Beweise vorliegen ist es rechtsgemäß, wenn Verdächtige freigelassen werden, egal, was Medien darüber schreiben.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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