01.06.2012 · Nach der Aufdeckung des NSU-Terrors kamen sechs Personen in Haft. Drei von ihnen sind nun wieder auf freiem Fuß - warum?
Von Peter Carstens, BerlinRichtlinien für Lesermeinungen
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es ist doch nicht zu Übersehen, das der Verfassungsschutz seinen Namen nicht gerecht wird, was alles von der dort aus geschieht habe diese bereits während der RAF Zeit bewiesen, z.B.: "Sprengung der Gefängnismauer in Celle, um einen Spitzel in die RAF einzuschleusen !" Es werden Verbrechen verübt und unterstützt , und ich frage mich , muß das sein ? Demokratie Schutz soll das sein ? Und das große Beispiel USA :" Die werfen anderen Menschenrechtsverletzungen vor , und wer deren eigenen Verbrechen aufdeckt ,wird wegen Landes,- und Staatsgeheimnisverrat weltweit verfolgt !" Nun, sollen wir diesem Beispiel folgen ?
Bei derartig vielen Pannen darf es keine Ausreden geben
Wenn es sich Ermittler so einfach machen, dass sie am Ende nur noch auf
Christian Klar, einem Linksterrorristen von vor 30 Jahren hinweisen
können, verbagetellisieren und verharmlosen die derzeitigen
rechtsextremen Straftaten derartig, dass man ebenfalls zu dem Schluss
kommen kann, dass diese Damen und Herren, die diese Straftaten
bearbeiten, nichts gelernt haben und nicht einmal den Unterschied
zwischen dem heutigen Rechts- und dem damaligen Linksterrorismus kennen.
Das ist sehr schade, zeigt aber, dass genau aus diesem Grund im Vorfeld
und beim endlichen Beginn der Ermittlungen die vielen Fehler begangen
wurden, die heute mit recht beklagt werden.
Am Ende sind zwar viele Menschen tot, verletzt oder lebenslang
traumatisiert, doch die Ursachen sind maßgeblich um derartige
Straftaten zu verhindern.
Der linke Terrorismus hat sich nicht durchgesetzt - der rechte hingegen
blüht und gedeiht im Schatten der Vergangenheit.
Der Fehler liegt in § 112 Strafprozessordnung.
Dieser besgt, dass ein noch nicht verurteilter Verbrecher nur bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft gehalten werden darf. Wenn der Staatsanwalt also denkt, er habe genug ermittelt undmehr wird nicht mehr herauskommen, weil der Verbrecher entweder ausgesagt hat oder wenn er beharrlich schweigt, dann m u s s er ihn freilassen. Ich meine, es müsste von diesen Grundsätzen Ausnahmen geben, z.B. wenn es sich bei den Vorwürfen um besonders schwere handelt, wie z.B. Mord und Totschlag oder um Mittäterschaft bei diesen Straftatbeständen oder um Taten, welche die Öffentlichkeit über das normale Maß hinaus bewegen und empören. Der § 112 muss nach m.M in dieser Richtung ergänzt werden. Andernfalls wird in der Öffentlichkeit der Eindruck genährt, unser Rechtsstaat sei gerade bei schweren Verbrechen machtlos und das fördert ganz allgemein die Staats- und Politikverdrossenheit.
Bei Taten in der rechten Szene möchte gewisse Kreise am liebsten den Rechtsstaat in den Urlaub schicken und aufgrund eines Verdachts Urteile fällen. Damit stellt man sich auf die Stufe derjenigen, die man zu bekämpfen vorgibt.
"Drei von ihnen sind nun wieder auf freiem Fuß - warum?"
Vielleicht erstens, weil man Menschen nicht bis zum St. Nimmerleinstag
in U-Haft schmoren darf.
Zweitens auch, weil das "Beweismaterial" moeglicherweise
unzureichend ist, auch wenn
die Staatsanwaltschaft das heute noch anders darstellt.
Uebrigens: Ohne posthume Verurteilung von Mundtlos/Boenhardt auch keine Verurteilung
von Beate Zschaepe in einem Fall, wo die Merkwuerdigkeiten ueberwiegen.
Da duerfen wir ja alle einmal gespannt sein, wie es jetzt weiter geht.
Zwingt Rechtsstaatlichkeit zu Schwachsinn?
Die Behauptung, es gebe „keine tragfähgen Anhaltspunke“ dafür, dass Holger G. mit der Übergabe der Pistole die Morde und Überfälle „objektiv in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert“ habe, hat mit Rechtsstaatlichkeit oder Gerichtsfestigkeit an sich nichts zu tun. Sie ist vielmehr in sich einfach schwachsinnig. Mit Rechtsstaatlichkeit oder Gerichtsfestigkeit hätte sie nur insofern zu tun, wenn Rechtsstaatlichkeit und Gerichtsfestigkeit mit Schwachsinnigkeit oder maximaler Selbstbehinderung gleichgesetzt werden würden. Das aber wäre eine Beleidigung unseres Staates, gegen die ich mich dann doch wenden möchte.
Mindest 1000 Unendeckte Morde jedes Jahr plus 800-1400 Reguläre Morde
Tja bei 82 Millionen Mensch, passiert so einiges.
Gibt Reguläre 800-1400 Morde jedes Jahr dazu noch mal das selbe an
Unendeckte Morden.
Mit Tötungsdelikten sind wir schon bei doppelt sovielen!.
Ach und wo wir bei Statistik sind so ca 140.000 Wohnungseinbrüche
jedes Jahr und davon ca 15% werden gelöst !.
Die Deutsche Polizei ist ineffizient hoch drei und wird als dank jedes
Jahr stärker abgebaut !.
Als Reaktion auf den 11.9.2001 wuren in Deutschland nicht mehr
Polizisten eingestellt sondern keine neue Stelllen geschaffen und alte
nicht mehr besetzt.
Und was, wenn alles so gewollt ist ?
Ich stimme zu und möchte hinzufügen, dass stattdessen wir alle
kriminalisiert werden im Sinne der Vorratsdatenspeicherung, auf dass
ganz Deutschland pro forma durchleuchtet wird.
Keine Straftat wird verhindert, erst recht rechtsterroristische nicht.
Aber das macht ja nichts.
Die Polizei kann nichts dafür, dass es so ist wie es ist. Es ist
die neoliberale Politik, die diesen Zustand befördert. Sollen sich
die kleine Leute doch die Köpfe einschlagen, sollen sie unsicher
sein und sich hilflos fühlen - irgendwann rufen alle nach einem
starken Staat... Das ist der Sinn.
Wenn Armut und Konkurrenz größer werden, Hoffnung auf bessere
Zeiten schwindet, wachsen Kriminalität und Massenproteste. Die
Einsatztruppe der EU wird schon für Massendemonstrationen trainiert.
Warum? In einem Rechtsstaat muss man prüfen, ob Beweise vor Gericht Bestand haben.
Falls keine Beweise vorliegen ist es rechtsgemäß, wenn Verdächtige freigelassen werden, egal, was Medien darüber schreiben.