28.08.2007 · Innenminister Schäuble hält einen abermaligen Versuch, die NPD zu verbieten, für „eine Dummheit“. Vor vier Jahren scheiterte sein Vorgänger Schily damit in Karlsruhe, auch weil der Schutz von Informanten schwerer wog als der Anspruch der Richter auf Transparenz.
Von Peter CarstensDass die NPD antidemokratisch, antisemitisch und fremdenfeindlich sei und aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung verstoße, darüber wurde 2003 beim ersten Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands vor dem Bundesverfassungsgericht gar nicht erst verhandelt. Denn der Prozess, den Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam in Karlsruhe angestrengt hatten, scheiterte an der „V-Mann-Affäre“.
Monate nachdem die Verbotsanträge beim Verfassungsgericht eingegangen waren, erfuhr der sachbearbeitende Richter aus einem eher nebenbei geführten Telefonat mit dem Innenministerium, dass sich in dem vorgelegten Beweismaterial auch Aussagen von NPD-Mitgliedern und Funktionären befanden, die zugleich als Auskunftspersonen für das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeiteten oder gearbeitet hatten.
In den Tagen nach dem ersten Bekanntwerden dieses Umstandes wurde dann aus mehreren Bundesländern - unter anderem Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen - mitgeteilt, dass deren Landesämter ebenfalls NPD-Personen als Zeugen anführten, die noch im Kontakt zu Verfassungsschutzbehörden standen oder gestanden hatten. Das war, beispielsweise, vom damaligen nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden der rechtsextremen Partei zu hören und von anderen NPD-Funktionären.
Behörden konnten sich nicht einigen
Das Verfassungsgericht war aber nicht bereit, über Aussagen und Beiträge in NPD-Druckwerken zu urteilen und ein Verbotsverfahren zu führen, wenn nicht ausgeschlossen werden konnte, dass deren Urheber Verbindungen zu Verfassungsschützern unterhielten und womöglich von den Landesämtern oder dem Bundesamt beeinflusst waren. Umgekehrt waren die Verfassungsschutzbehörden nicht bereit, alle ihre Quellen offenzulegen oder aus der Organisation abzuziehen. Dem damals entstehenden Eindruck, dass ein nicht geringer Teil der NPD von Sicherheitsbehörden unterwandert sei, wurde jedenfalls nicht nachdrücklich entgegengetreten.
Zudem wurde offensichtlich, dass die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden nicht einmal einfachsten Anforderungen genügte. So konnte es passieren, dass V-Leute einer Behörde mit V-Leuten einer anderen sprachen, ohne dass irgendwem die doppelte Identität bekannt war. Später gelobten die Innenminister, einander doch wenigstens mitzuteilen, wer in welcher Organisation für die jeweilige Behörde tätig sei. Der spätere Versuch des damaligen Bundesinnenministers Schily (SPD), die Landesämter dem Bundesamt für Verfassungsschutz unterzuordnen, scheiterte. Im NPD-Verfahren wurde dem Schutz der Informanten und der Arbeitsfähigkeit der Verfassungsschutzbehörden Vorrang gewährt vor dem Anspruch der Bundesrichter auf Transparenz.
Gut durchdrungene verfassungsfeindliche Organisation
Diese zogen daraus die Konsequenzen und stellten das Verbotsverfahren gegen die NPD im März 2003 ein. Schily, beschädigt von dem Geschehen und den Vorgängen in seinem Haus, nannte die Karlsruher Entscheidung „abwegig“, „unrichtig“ und „verfehlt“. Ein neuer Versuch, die NPD zu verbieten, wurde aber in seiner Amtszeit nicht unternommen.
Die Verfassungsschutzbehörden haben ihre Aktivitäten in der NPD seit jenen Tagen nicht aufgegeben, und zumindest das Innenministerium ist nach wie vor der Auffassung, dass es „aus Sicherheitsgründen nicht sinnvoll“ sei, diese Tätigkeiten einzustellen, um einem neuerlichen Verbotsantrag bessere Erfolgsaussichten zu verschaffen.
Diese Haltung gründet auf der Einstellung, dass es manchmal klüger sei, eine gut durchdrungene verfassungsfeindliche Organisation in der Legalität zu dulden, als ihr nach einem Abtauchen in den Untergrund nachzujagen.
Schäuble gegen NPD-Verbot
Auch deshalb hat sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble entschieden gegen ein erneutes NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Der Minister verwies auf das Scheitern eines früheren Verfahrens 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht. „So eine Dummheit kann man einmal begehen, ein zweites Mal sollte man es nicht wiederholen“, meinte er. Ein erneutes Scheitern wäre Propaganda für die NPD.
Er sagte am Dienstag in Berlin, die aktuelle Debatte lenke eher von „eigenem Versagen“ ab. Ein Verbot würde nicht zum Verschwinden der Ideologie führen. Es gehe darum, durch Vorbilder, Überzeugungsarbeit und glaubwürdige Politik rechtsextremes Gedankengut zu verhindern. Seit voriger Woche kommen vor allem aus der SPD Forderungen nach einem NPD-Parteiverbot.
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