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NPD Mit Vorstrafe in den Kreistag

12.09.2008 ·  Bei den Kommunalwahlen am 28. September in Brandenburg tritt die NPD ganz unverblümt mit einem Kandidaten an, der wegen des Todes eines Asylbewerbers verurteilt wurde. NPD-Generalsekretär Peter Marx sagte FAZ.NET, er habe erst am Donnerstag aus dem Internet davon erfahren.

Von Reiner Burger, Dresden
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Die Führung der rechtsextremen NPD ist häufig wortreich darum bemüht, zu beteuern, die Partei habe mit Gewalttätern nichts zu tun. Doch nun tritt die NPD bei den Kommunalwahlen am 28. September in Brandenburg ganz unverblümt mit Kandidaten an, gegen die die Staatsanwaltschaft nicht nur aktuell wegen des Verdachts auf Sachbeschädigung und Körperverletzung ermittelt - betroffen sind vier der fünf Kandidaten für die Stadtverordnetenversammlung in Guben und den Kreistag Spree-Neiße.

Einer der Kameraden war zudem schon im Prozess um den Tod des algerischen Asylbewerbers Omar Ben Noui verurteilt worden. Der 28 Jahre alte Noui war 1999 auf der Flucht vor rechtsextremen Gewalttätern durch die Scheibe in einer Tür gesprungen und hatte sich dabei so schwer verletzt, dass er wenig später verblutete.

Kandidaturen auf der Tagesordnung der Bundespartei

Der Generalsekretär der Bundes-NPD, Peter Marx, sagte FAZ.NET, Probleme im Zusammenhang mit den Kandidaturen seien ihm nicht bekannt gewesen. Er habe erst am Donnerstag aus dem Internet davon erfahren. „Bei der Präsidiumssitzung in der kommenden Woche wird die Sache von mir auf die Tagesordnung gebracht.“ Die Sitzung sei schon wegen der neuesten Entwicklung im Fall Erwin Kemna nötig. Der frühere Bundesschatzmeisters der Partei hatte gestanden, die NPD um 740.000 Euro betrogen zu haben und wurde dafür am Freitag vom Landgericht Münster zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Marx sagte, „im Prinzip“ sollte es Kandidaturen verurteilter Gewalttäter bei der NPD nicht geben. Er wolle jedoch derzeit keine Wertung abgeben, sondern erst die Kandidaten anhören. „Ich kann mir aber nicht vorstellen dass solche Kandidaturen hilfreich für die NPD sind.“

Kontakte zu Schlägertruppe „Sturm 34“

Zuletzt hatte der sächsische Landesverband der rechtsextremen Partei sich vehement dagegen gewehrt, mit der Kameradschaft „Sturm 34“ in Verbindung gebracht zu werden. Drei Mitglieder der Schlägergruppe waren im August vom Landgericht Dresden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Im Zuge des Gerichtsverfahrens hatte der sächsische Landesverband mitgeteilt: „Die NPD lehnt Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele ab. Wer das nicht begreift, hat in unseren Reihen nichts verloren.“ Man verwahre sich gegen die „in den Medien vorgenommene Gleichsetzung der freien Kräfte innerhalb der nationalen Opposition mit einer unpolitischen Chaotentruppe wie dem 'Sturm 34'.“

Allerdings gab es zumindest auf Kreisebene Kontakte der NPD zum mittlerweile verbotenen „Sturm 34“. Auch hielt die sächsische NPD stets engen Kontakt mit der schon vor einigen Jahren verbotenen gewalttätigen Kameradschaft Skinheads Sächsische Schweiz (SSS). Noch heute sind verurteilte ehemalige SSS-Mitglieder eng in das Parteigeschehen eingebunden.

„Volksfront von rechts“

Erst Ende August äußerten sich die Verfassungsschutzbehörden von Sachsen und Brandenburg in einer gemeinsamen Stellungnahme sorgenvoll über die länderübergreifende Zusammenarbeit von rechtsextremen Kameradschaften und Neonazis. Gemeinsam organisierten Rechtsextremisten, die unter Namen wie „Lausitzer Aktionsbündnis“ oder „Lausitzer Widerstandsbewegung“ auftreten, Treffen und Konzerte. „Diese Rechtsextremisten sind mobil, flexibel und unterhalten enge Kontakte zur NPD.“

Den Versuch, unter NPD-Führung wie in den sechziger Jahren alle Kräfte des „nationalen Lagers“ von der DVU bis zu den „Freien Kameradschaften“ und den Neonationalsozialisten zu bündeln, nennt der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt „Volksfront von rechts“ oder auch „Kampf um den organisierten Willen“.

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Jahrgang 1969, politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.

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