Norbert Walter-Borjans (SPD), der nordrhein-westfälische Finanzminister, hat am Mittwoch keine angenehme Aufgabe zu erfüllen. Bei einer „Unterrichtung über die Konsequenzen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs“ muss er zur ersten schweren Krise der rot-grünen Minderheitsregierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) Stellung zu nehmen. Am Dienstag hatte der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen der Regierung durch Einstweilige Anordnung die weitere Schuldenaufnahme untersagt. Die Münsteraner Richter schreiben in ihrer Begründung, sie wollten damit verhindern, dass eine Regierung „vollendete Tatsachen“ schafft.
Die rot-grüne Minderheitsregierung muss nun damit rechnen, dass das Gericht in seiner in den kommenden drei Monaten zu erwartenden Hauptsacheentscheidung zu dem Ergebnis kommt, dass der im Dezember mit den Stimmen von SPD, Grünen und Teilen der Linkspartei verabschiedete Haushalt mit einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 8,4 Milliarden Euro in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Das könnte das Ende des rot-grünen Minderheitsexperiments in Nordrhein-Westfalen bedeuten. Denn sollte das Gericht der Regierung tatsächlich klare Sparvorgaben machen, verlöre Rot-Grün die Unterstützung der Linkspartei, die jede Form von Sozial- oder Stellenabbau ablehnt.
„Mit Finanzierungsengpässen ist nicht zu rechnen“
Rot-Grün ist einstweilen mit allen Mitteln um Schadensbegrenzung bemüht. „So wie es aussieht, ist mit Finanzierungsengpässen nicht zu rechnen. Die Gehälter an alle Landesbediensteten können also ausgezahlt werden“, meint der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Norbert Römer. Der Finanzminister sagt ebenfalls viel an diesem Mittwochmorgen - und vermeidet dabei freilich tunlichst, das eigentliche Thema, die Konsequenzen der Münsteraner Entscheidung, auch nur zu streifen. Tatsächlich geht es nämlich um nicht weniger als das „präventive Finanzpolitik“ genannte Projekt von Ministerpräsidentin Kraft. Sie vertritt den Politikansatz, im Namen einer angeblich zu erwartenden Rendite Schulden zu machen, als gebe es keine verfassungsrechtliche Schuldengrenze. Obwohl für das Jahr 2011 nach bisherigen Planungen für die marode WestLB keine Rücklagen mehr zu bilden sind, will Rot-Grün auch im laufenden Jahr 7,8 Milliarden Euro neue Schulden machen.
Und damit der erste „richtige“ rot-grüne Haushalt nicht einen neuen Rekordwert in der nordrhein-westfälischen Geschichte markiert, wurden im Nachtragshaushalt für 2010, der bei SPD und Grünen als „ehrliche Abschlussbilanz“ der schwarz-gelben Vorgängerregierung gilt, trotz erheblicher Steuermehreinnahmen gleich 8,4 Milliarden Euro Schulden gemacht. Laut der mittelfristigen Finanzplanung will die Regierung auch in den kommenden Jahren weiter auf forcierte Nettokreditaufnahme setzten. Dabei dürfte es angesichts des Aufschwungs so gut wie aussichtslos sein, fortwährend die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festzustellen.
Verfassungsrechtlich zumindest höchst bedenklich
Finanzminister Norbert Walter-Borjans stimmt am Mittwoch unverdrossen das Beruhigungsmantra an: Noch sei ja kein Urteil gefällt. Er tröstet sich zudem damit, dass CDU und FDP mit ihrem Antrag auf Einstweilige Anordnung nur teilweise Erfolg gehabt hätten. Was Walter-Borjans zwischen den Jahren auf landespolitische Parkett in Düsseldorf legte, war der Versuch, mit einem gewagten Limbo unter den Verfassungsvorgaben durchzuschlüpfen. Sein Nachtragshaushalt für das Jahr 2010, das war ihm wohl selbst klar, ist verfassungsrechtlich zumindest höchst bedenklich. Mehr als 1,8 Milliarden Euro der insgesamt 8,4 Milliarden Euro neuen Schulden sollen nach den Plänen der Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) für Rücklagen und Sondervermögen verwendet werden - obwohl der Verfassungsgerichtshof in Münster schon vor einigen Jahren die Rücklagenbildung aus Krediten untersagt hat.
Zur parlamentarischen Pflicht der jeweiligen Opposition gehört in solchen Fällen, das Verfassungsgericht anzurufen. Weil Gerichte aber bisher in den meisten Fällen erst dann über zu hohe Schulden oder Buchungstricks entschieden, als alles längst gebucht und ausgegeben war, beantragten die Fraktionen von CDU und FDP im nordrhein-westfälischen Landtag diesmal gleich auch ein einstweilige Anordnung in Münster.
Keine Ahnung vom Haushaltsvollzug?
Offen spekulierten die beiden Oppositionsparteien auf den Frust der Richter. Schließlich ist es nicht angenehm, in schöner Regelmäßigkeit Wegweisendes zur Schuldenbegrenzung und Generationengerechtigkeit in seine Urteile zu schreiben, von der Politik aber nicht ernst genommen zu werden.
Irgendwann Ende Dezember muss der nordrhein-westfälische Finanzminister auf den Gedanken gekommen sein, einmal wenigstens noch könnte das Verfassungsgericht in Münster trotz Antrag auf Einstweilige Anordnung doch zu spät kommen. Bis zum 27. Dezember wartete Walter-Borjans noch, dann begann er mit dem Haushaltslimbo. Seither lautet die offizielle Botschaft der Regierung Kraft: Es tut uns leid, der Haushalt ist vollzogen. Inoffiziell wurde ergänzt, es sei doch sehr ärgerlich, dass das Gericht bis Jahresende keine sachdienlichen Hinweise gegeben habe.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Münsteraner Gerichts äußerte ein Kabinettsmitglied sogar im Brustton der Überzeugung, nicht die Minderheitsregierung, sondern die klagenden Oppositionsfraktionen CDU und FDP hätten eine schwere Niederlage erlitten. Von gleich mehreren Seiten der Regierung ist zudem die Einschätzung zu hören, Schuld an allem sei der Verfassungsgerichtshof. Die Richter hätten eben keine Ahnung vom Haushaltsvollzug.
Deutschland schafft sich ab
jürgen beck (j.beck)
- 19.01.2011, 19:47 Uhr
Leider hat Rot/Grün keine Ahnung von "haushalten"
Paul Banaschak (paul.banaschak)
- 19.01.2011, 19:48 Uhr
5 Fragen
joachim scherger (joel96)
- 19.01.2011, 20:00 Uhr
dazu 5 Antworten
Gert Redlich (kommentatorgr)
- 19.01.2011, 21:03 Uhr
Vorerst Glück gehabt
Michael Bruex (mbruex)
- 19.01.2011, 21:31 Uhr