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Niedersachsen Weitere Rücktritte wegen VW-Gehältern

29.04.2005 ·  In der VW-Gehaltsaffäre haben zwei SPD-Landespolitiker in Niedersachsen ihre Fraktionsämter niedergelegt. Der Abgeordnete Viereck trat zudem als Wolfsburger Bürgermeister zurück. Er sieht sich als Opfer einer „menschenverachtenden Hetzjagd“.

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In der VW-Gehaltsaffäre haben die betroffenen SPD-Landespolitiker in Niedersachsen personelle Konsequenzen gezogen und einen Teil ihrer Ämter niedergelegt. Nach hohen Rückforderungen wegen unerlaubter Nebeneinkünfte trat der Landtagsabgeordnete Ingolf Viereck am Freitag als Wolfsburger Bürgermeister zurück. Er und sein Kollege Hans-Hermann Wendhausen gaben zudem ihre Funktionen in der Fraktion auf, behielten aber ihr Landtagsmandat.

Zugleich droht dem früheren Bundestagsabgeordneten Jann-Peter Janssen, der sein Mandat wegen der Affäre niedergelegt hatte, ein Parteiausschluß. Darüber wollte am Freitag eine Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Aurich entscheiden.

„Menschenverachtende Hetzjagd“

Landtagspräsident Jürgen Gansäuer hatte die Abgeordneten Viereck und Wendhausen am Donnerstag aufgefordert, insgesamt mehr als 750.000 Euro verbotener Nebeneinkünfte an das Land zu zahlen. Sie hatten zehn Jahre lang das Gehalt ihres früheren Arbeitgebers Volkswagen weiter bezogen, ohne dafür angemessen zu arbeiten, wie Gansäuer nach umfangreichen Untersuchungen bekanntgab. Viereck war sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Wendhausen Mitglied im Wirtschaftsausschuß.

Viereck bezeichnete sich in einem Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg als Opfer einer „zum Teil menschenverachtenden Hetzjagd“ und einer „öffentlichen Kampagne“. Er habe dem Landtagspräsidenten bereits im Januar bestätigt, daß er Leistungen für seinen Arbeitgeber erbracht habe.

In dem Brief, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, teilte der SPD-Politiker mit, daß er sein Bürgermeisteramt mit sofortiger Wirkung niederlege. Der Anwalt der beiden Landtagsabgeordneten, Peter Rabe, will nun prüfen, ob die Rückzahlungsforderungen berechtigt sind. Vergleichbare Fälle gibt es bisher in Deutschland nicht.

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