05.05.2009 · Das von Agrarministerin Aigner erlassene Anbau-Verbot für die Genmais-Sorte „Mon 810“ ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat damit einen Eilantrag des amerikanischen Monsanto-Konzerns abgewiesen. Seehofer spricht von einem „unübersehbaren Signal an den Agrokonzern“.
Das Anbau-Verbot für die Genmais–Sorte „Mon 810“, das Bundesagrarministerin Aigner (CSU) vor drei Wochen erließ, ist rechtmäßig. Dies hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden und damit einen Eilantrag des amerikanischen Monsanto-Konzerns abgewiesen.
Nach Auffassung der Richter sind jene Gefahren für die Umwelt vorhanden, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlangt. Dazu müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen diese Gefahren zweifelsfrei herzuleiten seien. Es genüge, so heißt es in dem Beschluss, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte dafür ergäben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten.
Frau Aigner hatte das Verbot mit einer Studie begründet, die auf mögliche Gefahren des im Mais produzierten Giftstoffs für die Larve des Marienkäfers hinwies. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Seehofer bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „unübersehbares Signal an den Agrokonzern Monsanto, der ohne Rücksicht auf Interessen der Bevölkerung handelt.“ Frau Aigner habe mit dem Verbot des Genmais Mon 810 des Unternehmens mutig und richtig entschieden. Seine Regierung habe eine eindeutige Haltung zur grünen Gentechnik, sagte Seehofer: „Wir sagen Ja zur Forschung, aber Nein zum kommerziellen Anbau.“
Die Frage, ob auf bayerischen Äckern gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden sollten, dürften „nicht die Bürokraten in Brüssel entscheiden.“ Eine große Mehrheit der bayerischen Bevölkerung lehne die kommerzielle Nutzung solcher Pflanzen ab.