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Nichtraucherschutz Gleiches Verbot für alle

25.05.2007 ·  In Bahnen, Ministerien und auch im Parlament soll ab September das Rauchen verboten sein. Der Bundestag hat heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Vielen Abgeordneten ist die Abstimmung bestimmt nicht leichtgefallen, meint Günter Bannas.

Von Günter Bannas
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Rauchen ist ab September in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete am Freitag der Bundestag in Berlin mit den Stimmen der großen Koalition und der Links-Fraktion.

Ausnahmen werden nur dort erlaubt, wo es „baulich abgetrennte“ Nebenräume gibt. Damit darf vom 1. September an in allen Bundesbehörden, Gerichten, bundesunmittelbaren Anstalten und Stiftungen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Taxis und auf Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden. Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden.

Besonders gekennzeichnete Raucherräume

Von dem Verbot sind auch Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsidialamt betroffen. Es gilt „auch in Räumen, die nur von einer Person als Arbeits- und Dienstraum genutzt werden“. In den Bundeseinrichtungen dürfen allerdings besonders gekennzeichnete Raucherräume eingerichtet werden, „wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht“. In einer Verordnungsermächtigung soll beschrieben werden, wie die Räume beschaffen sein sollen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich am 6. Juli mit der Vorlage befassen.

Vielen Abgeordneten ist die Abstimmung aus politischen und auch aus Gründen der eigenen liberalen Lebenseinstellung bestimmt nicht leichtfgeallen. Doch haben die meisten zugestimmt - einige aus Überzeugung, andere wegen des öffentlichen Drucks, weitere aus Fraktionsdisziplin. Es wurde nicht namentlich abgestimmt, damit das Stimmverhalten einzelner Mandatsträger unbekannt bleibt.

In der SPD gab es keine Abstimmung

Die Unionsfraktion hatte am Dienstag bei zehn Gegenstimmen für die Übertragung des Rauchverbots auf die Räume des Bundestags plädiert. Bundestagspräsident Lammert (CDU) stimmte mit Nein. Er hatte schon vorher gesagt, er habe „keine Lust“, als Hausherr des Bundestages von den Abgeordneten die Bußgelder eintreiben zu lassen. Nun wird er dies vom 1. September an tun müssen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Zwar wird Lammert „gekennzeichnete Räume“ einrichten können, in denen Rauchen erlaubt ist. Doch interpretieren viele Abgeordnete, dass damit nicht sämtliche Abgeordnetenbüros gemeint sein können.

In der SPD-Fraktion gab es keine Abstimmung. Der Fraktionsvorsitzende Struck ist eigentlich ein Gegner des Vorhabens. Der passionierte Raucher macht sich den Vorwurf, im Frühsommer 2006 den Prozess der Meinungsbildung selbst in Gang gesetzt zu haben. Damals kam der Abgeordnete Binding zu ihm und sagte, er stehe in seinem Wahlkreis Heidelberg politisch unter Druck, weil dort das Deutsche Krebsforschungszentrum beheimatet sei. Struck sagte, er könne in einem überfraktionellen Gruppenantrag Unterschriften für ein Rauchverbot sammeln. Binding hatte damit unerwartet einen solchen Erfolg, dass die Führungen der Koalition widerstrebend nachgaben. Schließlich gab es auch bei Skeptikern das Argument, wenn in Gaststätten, Verkehrsmitteln und Verwaltungen das Rauchen verboten sei, dürfe sich der Bundestag keine Ausnahme genehmigen.

Rauchverbot für alle

Ein längerer Streit im Ältestenrat hatte sich Ende April am Paragraphen 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entzündet. Darin wird die „Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans“ geregelt. Es heißt in Absatz 1, ordnungswidrig handele, wer gegen Anordnungen eines Gesetzgebungsorgans oder seines Präsidenten „über das Verweilen oder die Sicherheit und Ordnung im Gebäude“ verstoße. Im Absatz 3 heißt es aber sodann, dies gelte nicht für Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung. Es gab im Ältestenrat und auch bei Lammert die Auffassung, wegen dieses Gesetzes könne dann der entsprechende Personenkreis weiter im Bundestag rauchen, während dies anderen bei Bußgeldandrohung untersagt sei.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen, Röttgen (CDU/CSU) und Scholz (SPD), wurden beauftragt, eine Lösung zu finden, nach der das Rauchverbot für alle durchgesetzt werde. Zwar sind weder Röttgen noch Scholz Anhänger einer Verbotspolitik. Doch sie fügten sich und fanden einen Ausweg. Danach stelle der Verstoß gegen das Verbot nicht einen Verstoß gegen eine „Anordnung“ oder auch gegen die „Hausordnung“ des Bundestages dar, sondern eine Zuwiderhandlung gegen ein Gesetz.

Zu lösen war dann noch die Frage, wie der Bundestag im Gesetzentwurf unterzubringen sei. Dieser behandelte zunächst nur „Einrichtungen des Bundes“, Verkehrsmittel und Bahnhöfe. Im Ältestenrat wurde daran erinnert, der Bundestag sei nicht eine Einrichtung des Bundes, sondern ein Verfassungsorgan mit eigenen Rechten. Er dürfe nicht mit nachgeordneten Behörden gleichgesetzt werden. Nach dem Votum des Ältestenrates heißt es nun im Gesetz, das Rauchverbot gelte „in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes“. Zwar ist dieser Begriff nicht eindeutig definiert. Doch zählt gemeinhin auch der Bundestag dazu.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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