18.07.2005 · Der Bundespräsident wird seine Entscheidung öffentlich - und nicht nur in einem Brief - darlegen, ob er dem Antrag Kanzler Schröders folge und den Bundestag auflöse. Das ließ er seinen Sprecher mitteilen. Köhler dürfte sich an diesem Freitag äußern.
Bundespräsident Köhler wird seine Entscheidung, ob er dem Antrag Bundeskanzler Schröders folge und den Bundestag auflöse, nicht nur brieflich, sondern auch öffentlich darlegen. Das sagte am Montag sein Sprecher Kothé, ohne Details zu nennen.
Berichte über eine mögliche Fernsehansprache des Präsidenten bezeichnete Kothé als Spekulationen, „die ich nicht kommentiere“. Köhler dürfte sich am kommenden Freitag äußern. Er wolle die Frist von 21 Tagen nach der Vertrauensabstimmung im Bundestag ausschöpfen. Diese läuft am Freitag mittag ab. Löst Köhler den Bundestag auf, muß die Neuwahl spätestens 60 Tage später stattfinden. Als Wahltermn wird der 18. September erwartet.
„Erprobte Staatspraxis“
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wird voraussichtlich schon vor der Öffentlichkeit über die Entscheidung Köhlers informiert. Regierungssprecher Anda sagte, die Bundesregierung werde sich im Anschluß an die öffentliche Mitteilung des Bundespräsidenten äußern. Es sei zu erwarten, daß Köhler - wie in den fraglichen Fällen seine Vorgänger - zuvor den Bundeskanzler über seine Entscheidung unterrichte.
Es gebe eine Praxis, wie sie bereits 1983 erprobt worden sei, wonach der Bundeskanzler, der Bundestagspräsident und der Bundesjustizminister vorab unterrichtet würden, sagte Anda. „Ob das auch in diesem Fall so sein wird, das werden wir sehen, aber es ist bisher erprobte Staatspraxis.“
Kein „geheimes Dossier“
Anda teilte zudem mit, ein sogenanntes Dossier, welches im Bundeskanzleramt auf Fragen des Bundespräsidenten über Schröders Begründung, weshalb er sich nicht mehr von der Mehrheit des Bundestages unterstützt sehe, enthalte eine Dokumentation öffentlich zugänglicher Presseberichte.
Anda wies die Äußerungen des Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) zurück, der der Bundesregierung in einem offenen Brief vorgeworfen hatte, ein geheimes Dossier für Köhler zusammengestellt zu haben. Bei denen dem Bundespräsidenten auf Aufforderung nachgereichten Materialien handele es sich um „öffentlich zugängliche Presseartikel“, die die politische Situation der vergangenen Wochen und Monate beschrieben, sagte Anda. An dieser „Dokumentation“ sei „nichts Geheimnisvolles“.
Schulz, der bereits vor kurzem mit einem Vergleich von Volkskammer und Bundestag für Empörung gesorgt hatte, schrieb in dem offenen Brief, dieses „Dossier“ erinnere ihn „unangenehm an Zeiten, als geheime Berichte über unliebsame Personen angefertigt wurden“. Sollte Köhler den Bundestag wie von Schröder gewünscht auflösen, will Schulz dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen.
Medienbericht: Köhler fürchte „politisches Chaos“
Köhler soll angeblich nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ intern bereits signalisiert, den Weg für Neuwahlen frei machen zu wollen. Diesem Bericht zufolge will Köhler seine Zustimmung zur Neuwahl aus staatspolitischer Verantwortung heraus geben. Nichts fürchte der Präsident so sehr wie das politische Chaos, das nach einer negativen Entscheidung ausbrechen dürfte, schreibt das Magazin weiter.
Schröders Ankündigung, er werde im Falle einer Ablehnung weiterregieren, empfinde Köhler eher als Drohung. Köhler treibe aber auch immer noch die Sorge um, daß seine Zustimmung zu Neuwahlen durch das Bundesverfassungsgericht wieder gekippt und er damit womöglich zum Rücktritt gezwungen werden könnte.